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Aus dem Gerichtssaal: Landgericht Stendal: Umweltstrafverfahren auf der Zielgerade

Dienstag, den 17. März 2020

Vor dem Landgericht Stendal sind seit Jahren zwei umfangreiche Umweltstrafverfahren anhängig, die die Einlagerung von Müll in den ehemaligen Tontagebauen Möckern und Vehlitz (Jerichower Land) betreffen. Ein Ende ist jetzt absehbar.

Vor der Strafkammer 2 (Az. 502 Kls 1/16) läuft seit dem 14.02.2017 gegen ursprünglich sieben Angeklagte der Prozess zur Tongrube in Vehlitz wegen unerlaubter Abfallbeseitigung und unerlaubtem Betreiben einer Abfallentsorgungsanlage. Die Staatsanwaltschaft legt den beiden Hauptangeklagten zur Last, als eingetragene oder faktische Geschäftsführer des verantwortlichen Unternehmens zwischen September 2005 und März 2008 ca. 900.000 t Abfall illegal in den ehemaligen Tagebau eingelagert zu haben. Entgegen einem vom Bergamt zugelassenen Sonderbetriebsplan, der lediglich die Verfüllung mit überwiegend mineralischen Stoffen gestattete, soll auch Material mit einem überhöhten organischen Stoffanteil – insbesondere hausähnlicher Gewerbeabfall – verkippt worden sein. Hierdurch sei es zu einer Verunreinigung des Bodens und zur Bildung giftiger Gase gekommen (voraussichtliche Sanierungskosten 19 Mio. €). Weitere 5 Männer sollen in ihren Funktionen als kaufmännischer Geschäftsführer, Betriebsbeauftragter für Abfall und Entsorgung bzw. Vorarbeiter Beihilfe geleistet haben.

Bis heute gab es 149 Sitzungstage. Die lange Verfahrensdauer ist mit einem hochkomplexen Prozessstoff (250 Umzugskartons Akten), der Anzahl der Angeklagten mit zum Teil gesundheitlichen Einschränkungen (Einsatz von Schriftdolmetschern), einer erweiterten Richterbank sowie den zeitlich teilweise parallel laufenden Strafverfahren (u.a. wegen der Tongrube Möckern, siehe unten) zu erklären. Ein Angeklagter ist durch das (mittlerweile vom BGH aufgehobene) Urteil vom 03.09.2018 wegen eines Verfahrenshindernisses vorerst aus dem Prozess ausgeschieden. Sollten die übrigen Angeklagten verurteilt werden, ist mit Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren zu rechnen. Die Staatsanwaltschaft hat Strafen zwischen 6 Jahren und 6 Monaten und Werteinziehung von 3,6 Mio € für den Hauptangeklagten und 2 Jahren auf Bewährung für zwei Nebenangeklagte beantragt. Die Verteidiger wollen – soweit sie bisher zu Wort kamen – einen Freispruch erreichen; ihre Schlussvorträge laufen noch. Es ist möglich, dass das Urteil bereits in der kommenden Woche fällt. Weitere Verhandlungen werden stattfinden am:

17.03.2020, 09.45 Uhr, Saal 218

23.03.2020, 09.45 Uhr, Saal 218

30.03.2020, 09.45 Uhr, Saal 218

31.03.2020, 09.45 Uhr, Saal 218

Vor der Strafkammer 1 (501 Kls 18/12) läuft seit dem 03.09.2015 der Prozess wegen der Tongrube in Möckern gegen sechs im Wesentlichen personenidentische Angeklagte. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sind den Vorgängen in Vehlitz vergleichbar. Auch in diesem Verfahren zeichnet sich ein Ende ab. Die Schlussvorträge haben bereits begonnen. Die Staatsanwaltschaft hat Haftstrafen zwischen 4 Jahren 6 Monaten (inkl. Werteinziehung) und einem Jahr und 4 Monaten auf Bewährung beantragt. Weitere Verhandlungstermine stehen an am:

19.03.2020, 09.45 Uhr, Saal 218

20.03.2020, 09.45 Uhr, Saal 218

26.03.2020, 09.45 Uhr, Saal 218

27.03.2020, 09.45 Uhr, Saal 218