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Russische Föderation: Reise- und Sicherheitshinweise

Auswärtiges Amt - Sonntag, den 15. März 2020

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in der Russischen Föderation zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren.

Mit Wirkung vom 15. März 2020 beabsichtigt Russland seine Landgrenzen zu Norwegen und Polen für Ausländer zu schließen.

Einreisende nach Moskau, St. Petersburg, Jekaterinburg und in den Oblast Kaliningrad aus besonders betroffenen Ländern wie China, Südkorea, Iran, Italien, Frankreich und Deutschland  sind verpflichtet, sich für 14 Tage oder bei kürzerem Aufenthalt in Moskau für den jeweiligen kürzeren Zeitraum, in der Wohnung selbst zu isolieren. Diese Personen dürfen nicht zur Arbeit gehen und sollen den Aufenthalt im öffentlichen Raum möglichst vermeiden und sich bei der Hotline der Stadt Moskau unter (+7 495 870 4509) melden und Kontaktdaten sowie Ort und Aufenthaltszeiten mitteilen. Seit 14. März 2020 gilt dies auch für ihre Kontaktpersonen. Beim Auftreten erster Symptome von Atemwegserkrankungen sollen sie unverzüglich ärztliche Hilfe suchen, ohne Einrichtungen des Gesundheitswesens persönlich aufzusuchen.

Gleiches gilt inzwischen für Einreisende nach. Verstöße können unter Umständen als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden. Zur praktischen Umsetzung liegen bislang keine Erkenntnisse vor.

Es ist mit vergleichbaren Maßnahmen für weitere Städte/Regionen in der Russischen Föderation zu rechnen.

Reguläre direkte Flugverbindungen zwischen Deutschland und Russland werden nur noch von Aeroflot über den Flughafen Moskau-Sheremetievo abgewickelt. Ab dem 16. März 2020 soll nur noch Berlin angeflogen werden.

Darüber hinaus plant die Fluggesellschaft S 7 bis zum 16. März 2020 Charterflüge von Moskau-Domodedowo für nicht-russische Staatsangehörige nach Berlin, München und Düsseldorf.