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Heute im Bundesrat: Auskunftspflicht für Anbieter sozialer Netzwerke

Plenarsitzung des Bundesrates am 13.03.2020

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Hasskriminalität im Internet besser verfolgen zu können: Anbieter sozialer Netzwerke sollen künftig verpflichtet werden, den Strafverfolgungsbehörden Auskunft über Urheber von Hasspostings zu geben - auch dann, wenn sie ihren Firmensitz im Ausland haben oder die abgefragten Daten dort gespeichert sind.

In einer am 13. März 2020 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen.

Marktortprinzip statuieren

Auf nationaler Ebene müsse die Bundesregierung dazu das so genannte Marktortprinzip statuieren. Auf europäischer Ebene soll sie sich für einen grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln in Strafsachen einsetzen.

Ermittlungen beschleunigen

Zur Begründung führt der Bundesrat in seinem Entschließungsantrag aus: Bei der Verfolgung von Beleidigungen, Bedrohungen und Volksverhetzung in den sozialen Netzwerken hätten die Ermittlungsbehörden derzeit oft Probleme, die - häufig unter Pseudonymen auftretenden - Urheberinnen und Urheber strafrechtlich relevanter Inhalte zu ermitteln. Die größten Anbieter sozialer Netzwerke hätten ihren Sitz im Ausland und verwiesen bei Auskunftsverlangen deutscher Behörden häufig auf den Rechtshilfeweg über die landeseigenen Justizbehörden. Entsprechende Ersuchen würden dann - wenn überhaupt - erst nach Monaten beantwortet.

Bundesregierung entscheidet

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristvorgaben hierzu gibt es nicht.