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Sachsen-Anhalt-News: BPOLI MD: Regionalexpress überrollt Schafe

Mittwoch, den 11. März 2020

Dessau (ots) - Am 10. März 2020 wurde das Bundespolizeirevier in Dessau gegen 13:00 Uhr über die Notfallleitstelle der Bahn darüber informiert, dass in Dessau am Bahnhof Wallwitzhafen ein Regionalexpress mehrere Schafe überrollt hat. Die betroffene Bahn wurde auf der Strecke Dessau-Magdeburg eingesetzt und konnte nach der Feststellung, dass kein Schaden an der Bahn entstanden war, die Fahrt fortsetzen. Reisende wurden glücklicherweise ebenfalls nicht beeinträchtigt. 

Beamte der Bundespolizei stellten am Ereignisort drei tote Schafe fest. Da sich der Rest der Herde noch im unmittelbaren Gleisbereich aufhielt, wurde die Bahnstrecke für den Verkehr gesperrt. Nachdem die Schafe aus dem Gleisbereich geborgen und die anderen wieder auf ihre Weide getrieben wurden, konnte der Bahnbetrieb um 13:50 Uhr wieder freigegeben werden. Durch die Sperrung erhielten sieben Züge Verspätungen von fast 60 Minuten. 

Durch die Bundespolizisten konnte der Eigentümer bekannt gemacht werden, der sich im Anschluss um seine Tiere kümmerte. Die Ermittlungen zu den Ursachen des Ereignisses dauern an. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizeiinspektion Magdeburg erneut auf die erheblichen Gefahren hin, die von Tieren im Gleis ausgehen. Neben dem Tod der Tiere kann es zu einer erheblichen Gefährdung des Bahnverkehrs kommen. Im Falle einer Kollision besteht die Gefahr von massiven Sachschäden an dem Zug und den Gleisanlagen. Eine mögliche Entgleisung der Bahn bedeutet zudem die Gefahr für Leib und Leben von Menschen. Bei der Haltung von Weidetieren ist auf eine sichere Unterbringung zu achten. 

Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg verweist darauf, dass in diesen Fällen stets geprüft wird, ob dem Halter der Tiere ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Wird einem Tierhalter ein solches Fehlverhalten nachgewiesen, kann er gemäß der Eisenbahn, Bau -und Betriebsordnung für Zugverspätungen oder Zugausfälle mit einem Bußgeld belegt werden. Für eventuelle Sachschäden an den Zügen oder Bahngleisen kann er darüber hinaus auf dem zivilrechtlichen Weg von der Deutschen Bahn AG haftbar gemacht. Kommt es zu einer Kollision muss er mit einer Strafanzeige wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr rechnen, werden Menschen verletzt oder getötet, weiten sich die Ermittlungen dementsprechend aus.