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Wirtschaftsrat: Flexiblere Arbeitszeiten statt strengerer Arbeitszeiterfassung entscheidend

Dienstag, den 3. März 2020

Wolfgang Steiger: Chancen von Arbeit 4.0 nicht durch rigide Vorschriften schmälern

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. sieht nicht bei der aktuell besonders diskutierten Arbeitszeiterfassung, sondern bei der Flexibilisierung der Arbeitszeiten den entscheidenden Handlungsbedarf.

Der Generalsekretär des Wirtschaftsrates, Wolfgang Steiger (Foto), erklärt: „Ob die Arbeitszeiterfassung in Deutschland reformiert werden muss, ist höchst unsicher – zahlreiche renommierte Rechtswissenschaftler sehen das anders. Der Gesetzgeber soll sich zurückhalten und zunächst bei diesem wichtigen Thema Klarheit schaffen. Denn Arbeit im digitalen Zeitalter und Arbeitszeiterfassung nach frühindustriellen Maßstäben passen einfach nicht zusammen. Gleichzeitig dürfen nach den Dokumentationspflichten beim Mindestlohn und der Europäischen Datenschutzgrundverodnung vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen nicht mir der nächsten Bürokratiekeule bedroht werden.“

Sicher dagegen sei, dass die Arbeitszeitvorschriften an sich reformiert werden müssten. Denn die Chancen von Arbeit 4.0 würden derzeit durch das rigide deutsche Arbeitsrecht geschmälert. Der Wirtschaftsrat setze sich für mehr Flexibilität bei den Arbeitszeiten ein, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft auch im digitalen Zeitalter zu erhalten und gleichzeitig den Beschäftigten entgegenzukommen. „Wenn beispielsweise ein Arbeitnehmer lieber zunächst seine Kinder ins Bett bringt, um danach an seinem mobilen Endgerät noch kurz eine E-Mail zu versenden und dann am nächsten Morgen wieder zu arbeiten, so darf das nicht länger als Verstoß gegen die Mindestruhezeit gelten“, erklärt Wolfgang Steiger. „Ebenso darf die Kommunikation über Zeitzonen hinweg nicht mehr so stark wie bisher durch die rigiden Arbeitszeitvorgaben erschwert werden.“

Deshalb fordert der Wirtschaftsrat:

· Aufhebung der täglichen Höchstarbeitszeit, stattdessen Fokussierung auf die wöchentliche  Höchstarbeitszeit von 48 Stunden.

· Flexibilisierung der Ruhezeit: Diese sollte auch unterbrochen bzw. aufgeteilt werden können, beispielsweise auf zwei Blöcke, von denen einer mindestens acht Stunden statt der bisherigen elf Stunden umfassen muss.

· Entschlackung der Betriebsstättenverordnung: Die Vorgaben für mobile Arbeitsplätze müssen realitätsnäher gestaltet werden.

· Schaffung von Rechtssicherheit bei der Nutzung mobiler Endgeräte: Insbesondere für den Fall der Privatnutzung durch die Beschäftigten ist festzustellen, dass Arbeitgeber keine haftenden Diensteanbieter sind und stets Zugriff auf die betrieblichen Daten haben müssen.