Berlin: (hib/SCR) Mit dem Thema "KI und Frauen/Fachkräftegewinnung" befassen sich die Mitglieder der Enquete-Kommission zur Künstlichen Intelligenz (KI) am Montag, 2. März 2020. Ab 13.30 Uhr werden dazu im öffentlichen Teil der Sitzung sechs Sachverständige Impulsvorträge halten. Frage- und Diskussionsrunde finden wie üblich in nicht öffentlicher Sitzung statt. Weitere Themen der Sitzung sind unter anderem Berichte aus den Projektgruppen der Kommission.
Der öffentliche Sitzung wird zeitversetzt (ab 16.30 Uhr) auf www.bundestag.de übertragen. Interessierte Besucher können sich im Sekretariat der Enquete-Kommission unter Angabe des Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden (E-Mail: enquete.ki@bundestag.de, Fax: 030/227-36538). Zum Einlass muss ein Personaldokument mitgebracht werden.
Berlin: (hib/PEZ) Stellenzuwächse in den Bau-relevanten Abteilungen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sind Gegenstand der Antwort (19/17241) auf eine Kleine Anfrage (19/16938) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Demnach sind im Stellenhaushalt 2019 insgesamt 24 neue Planstellen und Stellen in der Abteilung Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten hinzugekommen. Die Abteilung Stadtentwicklung und Wohnen ist um 19 Stellen aufgestockt worden.
Am Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung werden den Angaben zufolge in dieser Legislaturperiode 45 Stellen neu geschaffen, am Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung 167.
Die Antwort liefert zudem Informationen zu derzeit unbesetzten Stellen in den jeweiligen Abteilungen und Instituten. Außerdem sind Termine und Treffen von Staatssekretären mit Verbänden und Branchenvertretern aufgelistet.
Berlin: (hib/HLE) Die Übertragung von Forderungen aus Krediten der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität
Berlin: (hib/HLE) Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche in der Regierung besteht nicht. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (19/17303) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16363), die sich nach der Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 erkundigt hatte. Angesichts einer Vielzahl identischer Kleiner Anfragen der Fraktion zu anderen Gesetzentwürfen und angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit sowie der Detailtiefe von einzelnen Fragen sieht die Bundesregierung die Grenze zur "administrativen Überkontrolle" erreicht.
Berlin: (hib/PK) Kinder und Jugendliche werden durch digitale Medien wesentlich geprägt. Laut einer Studie besitzen 97 Prozent der jungen Leute zwischen zwölf und 19 Jahren ein Smartphone. Auch fast jedes vierte Kind im Alter von sechs Jahren verfügt über ein eigenes Smartphone. Die zunehmende Digitalisierung biete Kindern große Chancen, die Risiken dürften jedoch auch nicht unterschätzt werden, heißt es in der Antwort (19/17339) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/16999) der AfD-Fraktion.
Um gesundheitsschädliche Auswirkungen der Digitalisierung zu verhindern, sei die frühe Vermittlung von Medienkompetenz an Kinder und Jugendliche entscheidend. Eltern müssten durch ihr eigenes Vorbild ihren Kindern bei der Mediennutzung kompetent zur Seite stehen. Die Familie sei der zentrale Raum für Medienerfahrung und Medienerziehung in der Kindheit.
Berlin: (hib/SCR) Die Soll-Ansätze digitalpolitisch relevanter Haushaltsposten für 2020 und 2019 führt die Bundesregierung in einer Antwort (19/17277) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/16447) aus. Die Grünen hatte darin jeweils bezogen auf die Einzelpläne der Ministerien gefragt. Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass aufgrund der "hohen Komplexität des Begriffs" eine solche Abgrenzung schwer festzulegen sei. Die Aussagekraft einer solchen Übersicht dürfe daher nicht überschätzt werden. "Die Bundesregierung plant, künftig einmal im Jahr mittels einer entsprechenden Ressortabfrage einen Überblick über digitalpolitisch relevante Haushaltsposten zu erstellen", heißt es in der Antwort weiter.
Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat das Hinzuziehen externer Berater zu Fragen und Problemstellungen im Regierungshandeln verteidigt. "Externer Sachverstand wird im Einzelfall hinzugezogen, wenn Spezialwissen erforderlich ist, über das die Ministerien nicht originär verfügen und ohne dessen Einbeziehung sachgerechte Entscheidungen nicht möglich oder gravierende Nachteile zu befürchten sind", erklärt sie in der Antwort (19/17164) auf eine Kleine Anfrage (19/16318) der AfD-Fraktion.
Zu Zahlungen an externe Berater und den Umfang von Aufträgen verweist die Bundesregierung auf die jährliche Berichterstattung an den Haushaltsausschuss. Der nächste Bericht soll voraussichtlich im Herbst 2020 im Haushaltsausschuss präsentiert werden.
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