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Sterbehilfe: Tino Sorge MdB zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Donnerstag, den 27. Februar 2020

Zur aktuellen Diskussion um die Sterbehilfe sagt Tino Sorge (Foto) MdB, Mitglied des Gesundheitsausschusses:

„Suizid und Sterbehilfe sind hochemotionale Themen, denen wir uns aber in der gesellschaftlichen Debatte stellen müssen. Das haben bereits die seinerzeitige Bundestagsdebatte und die jetzige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts deutlich gemacht.

Selbstbestimmtes Leben heißt nach meiner Auffassung auch selbstbestimmtes Sterben. Ich habe deshalb in der damaligen Debatte im Deutschen Bundestag für einen vermittelnden Lösungsansatz geworben. Dieser fand jedoch keine parlamentarische Mehrheit.

Im Rahmen dessen war die Möglichkeit selbstbestimmten Sterbens vorgesehen, allerdings in klar definierten Grenzen. Gerade bei todkranken Menschen ist es auch ein Gebot der Nächstenliebe, diesen auf deren klar geäußerten Wunsch ein menschenwürdiges Beenden des eigenen Lebens zu ermöglichen.

Gleichzeitig fände ich es für unsere Gesellschaft aber eine schlechte Entwicklung, Suizid – quasi als einfach verfügbare Lösung – gesellschaftlich zu trivialisieren.

Zwar sollte jedem Menschen die individuell frei bestimmte Entscheidung zugestanden werden, aus dem Leben scheiden zu wollen.

Viel stärker aber müssen wir Hilfe für Suizidgefährdete anbieten und Beratungsangebote vorhalten, um klarzumachen, dass der Tod (wenn auch selbstbestimmt) nur die Ultima Ratio sein kann. Als Gesetzgeber ist es mir wichtig, zügig gesetzliche Regelungen zu schaffen, sowohl für die Betroffenen, als auch unsere Gesellschaft im Ganzen.“