Baierbrunn
(ots). Es ist ein besonderer Service, den fast jede deutsche Apotheke anbietet:
Müssen Arzneimittel erst bestellt werden, liefern Apotheken sie den Patienten
an die Haustür - wenn ihnen eine persönliche Abholung nicht zuzumuten ist.
Von
den Kunden werde dieser Service "heute schon vorausgesetzt", sagt die
Dortmunder Apothekerin Dr. Dörte Rühl im Gesundheitsmagazin "Apotheken
Umschau".
Rechtliche
Gleichstellung der Apotheken
Bisher
durften Apotheken nur in begründeten Einzelfällen Medikamente nach Hause
liefern, also etwa dann, wenn die Patienten nicht mehr so gut zu Fuß oder
aufgrund einer Krankheit bettlägerig sind. Diese Einschränkung wurde mit der
Änderung der Apothekenbetriebsverordnung vom Oktober 2019 aufgehoben. Seither
sei die Zustellung von Arzneimitteln grundsätzlich auf Kundenwunsch zulässig,
erklärt eine Sprecherin der Bayerischen Landesapothekerkammer. Für die
Apotheken ist diese Anpassung ein wichtiger Schritt: "So sind wir endlich
auf der rechtlichen Ebene mit dem Versandhandel gleichgestellt", betont
Rühl.
Jeder
Patient wird individuell beraten
Ob
der Patient das Medikament in der Apotheke selbst abholt oder es an die Haustür
gebracht bekommt - eines gewährleisten die Apotheken immer: Jeder Patient
erhält eine individuelle Beratung. Oft bekommen die Kunden ihre Informationen
persönlich, wenn sie ihr Rezept in der Apotheke vorlegen. Dann genügt es, wenn
der Bote das Präparat am Abend vorbeibringt.
Im
Fall einer Online-Reservierung kontaktiert die Apotheke den Kunden meist
telefonisch, um offene Fragen zu beantworten. Spätestens bei der Übergabe des
Medikaments müssen alle wichtigen Punkte geklärt werden: Wofür ist das Präparat
gedacht? Welche Risiken gibt es? Wie muss es eingenommen werden?
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/ Foto: "obs/Wort & Bild Verlag – Gesundheitsmeldungen /WuB_CarstenBehler",
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