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Sachsen-Anhalt-News: Keding begrüßt geplantes Vorgehen gegen Cybergrooming

Samstag, den 15. Februar 2020

Berlin/Magdeburg. Nach Auffassung von Sachsen-Anhalts Justizministerin Anne-Marie Keding (Foto) brauchen Kinder mehr Schutz als bisher vor dem gezielten Ansprechen im Internet mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen (Cybergrooming). Daher hat sie am Freitag im Bundesrat den Gesetzentwurf der Bundesregierung begrüßt, nach dem künftig ein Täter sich auch  dann strafbar macht, wenn er versucht, Kontakt mit einem Kind aufzunehmen,  sich hinter der Kindesadresse aber  Ermittler oder Eltern verbergen. Bisher ist der Versuch des Cybergroomings nicht strafbar (§ 176 Absatz 4 Nummer 3 StGB).

Keding: „In den letzten Jahren ist die Gefahr für Kinder gewachsen, Opfer von Cybergrooming zu werden. Viele Täter verstecken sich in der Anonymität des Internets und gaukeln eine falsche Identität vor, um sich Kinder gefügig zu machen. Wir sollten hier schon im Sinne der Generalprävention den Anfängen wehren.“

Schutz vor Konversionsbehandlung

Noch immer werden in Deutschland Behandlungen angeboten, die zum Ziel haben, die homosexuelle Orientierung einer Person zu ändern oder zu unterdrücken. Diese sogenannten Konversionstheraphien sollen nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung künftig verboten werden. Keding: „Ich unterstütze diesen Gesetzentwurf. Konversionsbehandlungen sind ein Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung und die körperliche und seelische Integrität. Verheerende Auswirkungen zeigen diese Versuche besonders bei Heranwachsenden. Deshalb ist es höchste Zeit, dass Konversionstherapien an Konversionstherapien an Minderjährigen und an Volljährigen, deren Einwilligung auf einem Willensmangel beruht, verboten werden.“

Die Behandlung von medizinisch anerkannten Störungen der Sexualpräferenz ist vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausdrücklich ausgenommen.