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olaf bandt 2019

Maßnahmengesetz: Bundesrat hilft bei Aushebelung von Klagerechten

Freitag, den 14. Februar 2020

Der Bundestag soll künftig wichtige Verkehrsprojekte per Gesetz genehmigen können. Die Billigung dieses Vorgehens durch den Bundesrat kommentiert Olaf Bandt (Foto), Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND): 

„Der Bundesrat hält der Regierung den Steigbügel bei einem höchst fragwürdigen Vorgehen: der Aushebelung von Klagerechten. Das ist rechtswidrig. Die Bundesregierung setzt sich über geltendes Verfassungs-, Europa und Völkerrecht hinweg. Eine Beschleunigung bei der Umsetzung von Verkehrsprojekten wird so nicht erreicht. 

Im Gegenteil: Die Bundesregierung wäre besser beraten gewesen, die zuständigen Behörden mit ausreichend Fachpersonal auszustatten, um Planung und Einbeziehung der Öffentlichkeit zu verbessern. Das wäre transparenter und ein echter Katalysator für Verfahren. Der BUND wird der Aushebelung des Rechtsstaats nicht tatenlos zuschauen, sondern rechtliche Schritte einleiten.“

Hintergrund:

Einzelne große Verkehrsprojekte künftig per Gesetz erlassen zu wollen, stellt eine Aushöhlung des Rechtsstaats dar und ist ein schwerer Verstoß gegen die Aarhus-Konvention, die Klagemöglichkeiten garantiert. Das Gesetz beschneidet Bürgerinnen und Bürger sowie Umweltverbände erheblich in ihren Möglichkeiten, gegen Rechtsverstöße, etwa bei Artenschutzregelungen, vorgehen zu können. Das neuen Verfahren hat selbst aus Behördensicht nur einen „Vorteil“: Es sind keine Klagen mehr möglich. Ansonsten ist es noch ausführlicher.

Dabei sind Klagen von Umweltverbänden bei Verkehrsprojekten schon jetzt extrem selten und nicht ursächlich für lange Umsetzungszeiten. Wird jedoch geklagt, sind die Klagen gut begründet und meist erfolgreich. Ein Beispiel dafür ist die BUND-Klage gegen die Weservertiefung. Diese stellte schwere Mängel und Verstöße gegen europäischen Gewässerschutzrecht fest. Statt einer ordentlichen Neuplanung soll die Weservertiefung nun per Gesetz durchgepeitscht werden – ohne dass die Umweltverbände überprüfen können, ob die Planung diesmal rechtskonform ist.