header-placeholder


image header
image
hands 1167619 960 720

Heute im Bundesrat: Zusätzliche Gelder für Regionalbahnen

Plenarsitzung des Bundesrates am 14.02.2020

Die Länder bekommen mehr Geld für den öffentlichen Personennahverkehr auf der Schiene: Der Bundesrat hat am 14. Februar 2020 einer entsprechenden Änderung des Regionalisierungsgesetzes zustimmt. Der Bundestag hatte sie am 30. Januar beschlossen.

Schrittweise Anhebung

Laut Gesetzesbeschluss stehen den Ländern im laufenden Jahr 150 Millionen Euro mehr zur Verfügung. Im Jahr 2021 erfolgt eine erneute Aufstockung um 150 Millionen Euro. Zuzüglich einer Dynamisierung von 1,8 Prozent beläuft sich die Unterstützung dann auf 308,1 Millionen. Im Jahr 2022 erhalten die Länder 308,15 Millionen Euro mehr und im Jahr 2023 463,69 Millionen Euro. Bis 2031 erhöhen sich die Regionalisierungsmittel damit insgesamt um circa 5,2 Milliarden Euro. Durch die zusätzlichen Gelder haben die Länder die Möglichkeit, die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs attraktiver zu gestalten und die Fahrgastzahlen zu erhöhen.

Das Vorhaben ist Teil des Klimapakets der Bundesregierung.

Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten

Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Weiteres Gesetz angekündigt

In einer Protokollerklärung hat die Bundesregierung bereits angekündigt, noch in diesem Jahr ein Gesetz auf den Weg zu bringen, um die Steigerung der Trassenentgelte von der absoluten Höhe der Regionalisierungsmittel zu entkoppeln. Stattdessen soll die Steigerung der Trassen- und Stationsentgelte auf die gesetzliche Dynamisierungsrate der Regionalisierungsmittel von 1,8 Prozent begrenzt werden. Damit greift die Bundesregierung eine Forderung der Länder aus.

Zusätzliche Gelder sollen in Klimaschutz fließen können

Sie hatten bereits im Zuge ihrer Stellungnahme zum ursprünglichen Regierungsentwurf entsprechenden Änderungsbedarf geltend gemacht. Ansonsten würde die geplante Anhebung der Regionalisierungsmittel durch die gleichzeitige Erhöhung der Trassen- und Stationsentgelte aufgezehrt - sie flössen dann mittelbar an den Bund zurück, erklärten sie zur Begründung. Entgegen der Absicht der Bundesregierung stünden die zusätzlichen Gelder den Ländern dann nicht zur Erreichung der Klimaschutzziele zur Verfügung. Der Verkehrsausschuss hatte aus diesem Grund die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen.