Plenarsitzung des Bundesrates am 14.02.2020
Mit einem Gesetzentwurf setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe gestärkt wird. Die am 14. Februar 2020 beschlossene Initiative enthält zahlreiche Maßnahmen, insbesondere zur Verbesserung der Heimaufsicht.
Aufsicht stärken
Vor allem die Kontroll- und Interventionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden sollen erweitert werden: Laut Gesetzentwurf wären örtliche Prüfungen regelmäßig und ohne Anmeldungen möglich. Auch die Ermittlungs- und Betretungsrechte würden gestärkt. Ausdrücklich zulässig sollen Einzelgespräche mit Kindern und Jugendlichen sein.
Verschärfte Voraussetzungen bei der Betriebserlaubnis
Außerdem verschärft der Gesetzentwurf die Bedingungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis von Jugendhilfeeinrichtungen: Neben den bereits bestehenden Kriterien soll die Entwicklung und Anwendung von Gewaltschutzkonzepten erforderlich sein.
Weiter werden die trägerbezogenen Pflichten konkretisiert. So müssten künftig auch die Belegung und der Betreuungsschlüssel nachgewiesen werden.
Verbesserungen bei Auslandsmaßnahmen
Ebenfalls verbessern möchten die Länder die Auslandsmaßnahmen der Jugendhilfe: Die Teilnahme an Auslandsprojekten soll deshalb nur dann zulässig sein, wenn der Anbieter über eine Betriebserlaubnis im Inland verfügt. Weitere Bedingungen: die Betreuung der Kinder durch Fachkräfte und die Festlegung von Qualitätskriterien.
Über die Bundesregierung in den Bundestag
Der Gesetzentwurf wird nun zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.