Plenarsitzung des Bundesrates am 14.02.2020
Die Bundeshilfen für den öffentlichen Personennahverkehr werden aufgestockt. Der Bundesrat hat am 14. Februar 2020 den vom Bundestag beschlossenen Änderungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes grünes Licht erteilt.
Verdoppelung für 2020
Damit stehen in diesem Jahr 665 Millionen Euro für den Aus- und Neubau von Bahnhöfen und Haltestellen des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs zur Verfügung - doppelt so viel wie in den vergangenen Jahren. Von 2021 bis 2024 sind es insgesamt jeweils eine Milliarde Euro, im Jahr 2025 zwei Milliarden Euro. In den Folgejahren steigt der Betrag jährlich um 1,8 Prozent.
Auch für die Grunderneuerung
Anders als bisher dürfen diese Gelder auch in die Grunderneuerung fließen: Städte und Kommunen können sie künftig beispielsweise auch nutzen, um U-Bahnhöfe, Tunnel und Treppenaufgänge zu erneuern.
Weitere Eckpunkte
Weitere Neuerungen: Der Fördersatz des Bundes wird von 60 auf 75 Prozent erhöht und das erforderliche Volumen für die Förderfähigkeit von Projekten abgesenkt. So können auch kleinere Vorhaben gefördert und die Mittel breiter eingesetzt werden.
Für die Verkehrswende
Die Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes ist Teil des Klimapakets der Bundesregierung. Damit soll die Verkehrswende ermöglicht werden.
Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.