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Heute im Bundesrat: Rechtssicherheit beim Abschuss von Wölfen

Plenarsitzung des Bundesrates am 14.02.2020

Der Abschuss von Wölfen wird in bestimmten Fällen erleichtert. Der Bundesrat hat den entsprechenden Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz am 14. Februar 2020 grünes Licht erteilt.

Zur Abwehr eines ernsten Schadens

Danach ist der Abschuss bereits zur Abwehr ernster Schäden zulässig. Bislang sprach das Gesetz von erheblichen Schäden. Die Neuregelung soll auch Hobbytierhalter schützen.

Mehr Rechtssicherheit

Ausdrücklich erlaubt ist der Abschuss künftig, wenn unklar ist, welcher Wolf Herdentiere angegriffen hat. Hören die Nutztierrisse nicht auf, dann ermöglicht das Gesetz, weitere Rudeltiere zu töten. Voraussetzung ist allerdings, dass es einen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zu dem Rissereignis gibt. Mischlinge aus Wolf und Hund, sogenannte Hybride, sollen ebenfalls geschossen werden können.

Abschuss genehmigen

Die Länderbehörden müssen jeden Abschuss einzeln genehmigen. Zum Abschuss berechtigt ist grundsätzlich die Jägerschaft. Für den Fall, dass der Abschuss ausnahmsweise nicht durch einen Jäger erfolgt, muss dieser zuvor darüber informiert werden. Nur bei Gefahr im Verzug ist die Benachrichtigung nicht erforderlich.

Füttern verboten

Ausdrücklich verboten wird das Füttern und Anlocken wildlebender Wölfe. Dies soll verhindern, dass Wölfe sich zu sehr an den Menschen gewöhnen.

Ausgleich der Interessen

Die Neureglungen zum Abschuss der Wölfe sollen die Sorgen der Bevölkerung, die Interessen der Weidetierhalter und den Schutz der Wölfe als streng geschützte Tierart in einen angemessenen Ausgleich bringen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wurde dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll einen Tag darauf in Kraft treten.

Entschließung zur Weidetierprämie

In einer begleitenden Entschließung erneuert der Bundesrat seine Forderung nach einer Weidetierprämie. Auf diese Weise werde die gesellschaftlich anerkannteste Form der Nutztierhaltung angemessen gefördert und ein wesentlicher Beitrag zum Natur-, Arten, Hochwasser- und Klimaschutz sowie zum Schutz der biologischen Vielfalt geleistet.

Für eine Weidetierprämie hatten sich die Länder bereits in ihrer Stellungnahme zum ursprünglichen Gesetzentwurf und im vergangen Jahr auch mit einer eigenen Initiative (BR-Drs. 141/19 (B)) ausgesprochen.

Die Entschließung geht an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.