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bpa-Präsident Meurer begrüßt Verbesserungen beim Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz

Mittwoch, den 12. Februar 2020

Intensivpflege: Wahlrecht gerettet?

Anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPReG) sagt Bernd Meurer (Foto), Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa): „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung auf die Kritik von vielen Seiten – auch von uns - reagiert hat und die Wahlfreiheit der Versicherten im Kern wiederhergestellt worden ist.“

Dennoch bleibe das Wahlrecht des Versicherten davon abhängig, ob eine Versorgung am gewünschten Ort tatsächlich und dauerhaft sichergestellt werden könne. Wie das bei den wenigen spezialisierten Fachkräften und den bereits vorhandenen Versorgungslücken zweifelsfrei für die Versorgung festgestellt werden solle, bleibe ein Rätsel. Meurer weist darauf hin, dass letztlich unklar bleibe, ob neben beatmeten Patienten auch die Bewohner der sogenannten Reha Phase F dauerhaft entlastet werden.

Befürwortet wird seitens des bpa ausdrücklich die mit dem Gesetz einhergehende Verpflichtung der Krankenhäuser und Ärzte, zunächst die Reha-Potentiale zu nutzen, bevor die Langzeitbeatmung verordnet wird. Ebenso wird das Ziel der Facharzteinbindung begrüßt.

Kritik übt der bpa weiter an der unnötigen Einführung des eigenständigen Leistungsbereiches mit erheblichen zusätzlichen administrativen Anforderungen. Beispiele sind eine weitere Zulassung mit eigenständigen Verträgen, neuen Rahmenverträgen, umzusetzenden Regelungen des GBA, gesonderten Vergütungsverhandlungen und eine weitere Schiedsstelle.