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Aus dem Gerichtssaal: Landgericht Magdeburg: Prozessbeginn wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Wittenberg

Montag, den 10. Februar 2020

Nicht öffentlicher Prozess

Beginn: Freitag 28. Februar 2020

Einem männlichen Angeklagten (zur Tatzeit 17 Jahre alt), wird vorgeworfen, am 29.09.2017 in Wittenberg nach einer verbalen Auseinandersetzung einen 30-jährigen Mann mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Das Opfer soll sodann auf den Hinterkopf gestürzt und schwere Kopfverletzungen erlitten haben, an denen er noch gleichen Tage verstorben sein soll.

Für den Fall, dass der Angeklagte wegen der angeklagten Tat einer Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 Strafgesetzbuch, StGB) verurteilt werden sollte, muss er mit der Verhängung einer Jugendstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren (§ 18 Jugendgerichtsgesetz, JGG) rechnen.

Die Jugendstrafkammer hat im gerichtlichen Zwischenverfahren unter anderem geprüft, wie alt der aus Syrien stammende Angeklagte zur Tatzeit gewesen ist, da keine ausreichenden Dokumente hinsichtlich des Alters des Angeklagten vorgelegen haben. Die gerichtlichen Ermittlungen haben ergeben, dass nicht auszuschließen ist, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch 17 Jahr gewesen ist.

Nach den Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (§ 48) ist in diesem Fall zwingend vorgeschrieben, dass die gesamte Hauptverhandlung einschließlich der Urteilsverkündung nicht öffentlich ist.

Da der Angeklagte nach der Tat in den Bezirk des Landgerichts Magdeburg verzogen ist und das Jugendprozessrecht Anwendung findet, wird das Verfahren nach dem Wohnortprinzip am Landgericht Magdeburg und nicht nach dem Tatortprinzip am Landgericht Dessau verhandelt