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Gesundheit-News: Masernschutzgesetz - Das gilt ab März 2020

4. Februar 2020

Foto: Impfpass mit Kreuz bei Masern und einer Spritze, die auf dem Impfpass liegt.

(ams). Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten beim Menschen. Sie werden jedoch häufig unterschätzt und als Kinderkrankheit abgetan. Dabei können sie zu schweren Komplikationen wie Mittelohr-, Lungen- und Hirnhautentzündungen führen. In Deutschland wurden im vergangenen Jahr bis Mitte November 2019 insgesamt 503 Masernfälle gemeldet, darunter ein Todesfall. Um eine Ausbreitung zu verhindern, müssen Impflücken geschlossen werden. Aus diesem Grund wird ab 1. März 2020 die Masernimpfung in Schulen, Kindertagesstätten und anderen Gemeinschaftseinrichtungen zur Pflicht. Von der neuen Impfpflicht erfasst sind auch Beschäftigte in diesen Einrichtungen oder im medizinischen Bereich, die nach 1970 geboren sind.

Zwar hält es die große Mehrheit der Deutschen (91 Prozent) für wichtig bis sehr wichtig, die Ausbreitung von Masern zu verhindern, wie eine aktuelle Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ergeben hat. Dennoch sind die Impflücken bei Masern weiterhin zu groß. So haben nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) 97,1 Prozent der Schulanfänger die erste Impfung bekommen. Bei der wichtigen zweiten Masernimpfung hapert es jedoch: Laut RKI waren 2017 nur 92,8 Prozent der Schulanfänger zweimal geimpft. "Die zweite Impfung ist aber wichtig, weil eine einmalige Impfung noch keinen sicheren Schutz garantiert", sagt Dr. Eike Eymers, Ärztin im AOK-Bundesverband. Und mit dem kompletten Impfschutz schützt man nicht nur sich, sondern auch Menschen, die sich nicht impfen lassen können wie beispielsweise Babys, die zu jung für eine Impfung sind, chronisch Kranke oder Schwangere. Sie sind auf die Solidarität der anderen angewiesen. Medizinerin Eymers: "Wer sich also gegen Masern impfen lässt, schützt sich selbst und andere. Man nennt das Herdenimmunität."

Impfpflicht in Kindergarten, Schule und Co.

Das neue Gesetz sieht vor, dass alle Kinder beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Das gilt auch für Kinder, die bei privaten Tagesmüttern oder -vätern untergebracht sind. Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und Beschäftigte medizinischer Einrichtungen, die nach 1970 geboren sind, müssen die Impfungen ebenfalls nachweisen. Ist ein Kind nicht geimpft, kann es zum Beispiel vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden. Nichtgeimpftes Personal darf nicht in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen arbeiten.

Der Nachweis kann durch den Impfpass, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder - falls man schon Masern gehabt hat - ein ärztliches Attest erbracht werden. Für Kinder, die schon im Kindergarten, in der Schule oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen sind, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 bei der Einrichtungsleitung vorgelegt werden. Erfolgt dies nicht, gilt das künftig als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden. Eine Geldbuße kann auch gegen KiTa-Leitungen verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen, oder gegen nicht geimpftes Personal oder Bewohner von Gemeinschaftseinrichtungen.

Impfung ist gut verträglich

Die Masern-Impfung ist gut verträglich. In den ersten Tagen danach kann die Haut an der Einstichstelle gerötet und etwas warm sein. Manchmal treten auch Fieber, Kopf- und Gelenkschmerzen auf, klingen aber in der Regel schnell wieder ab. Bei rund fünf Prozent der Geimpften kommt es nach einer Woche zu leichtem Hautausschlag, den so genannten Impfmasern, die nicht ansteckend sind. Schwerwiegende Nebenwirkungen sind äußerst selten.

Die Masernerkrankung

Masern sind hochansteckend, die Viren werden ganz leicht von Mensch zu Mensch beim Sprechen, Husten oder Niesen übertragen (Tröpfcheninfektion). Die ersten Anzeichen treten rund zwei Wochen nach der Ansteckung auf: Dabei zeigen sich zunächst grippeähnliche Symptome wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen. Nach einigen Tagen entwickelt sich ein rötlicher Hautausschlag der hinter den Ohren beginnt, dann sich am ganzen Körper ausbreitet.

Als Komplikation kann es zu Mittelohr- und Lungenentzündungen kommen. Bei etwa einem von 1.000 Erkrankten tritt nach einigen Tagen eine Gehirnentzündung auf, die lebensgefährlich sein kann. Eine seltene, aber immer tödliche verlaufende, Spätfolge ist die subakute sklerosierende Panencephalitis, ebenfalls eine Form der Gehirnhautentzündung. Den besten Schutz vor Masern bietet die Impfung, in Deutschland wird ein Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR-Impfung) verwendet. Die Impfung sorgt für eine lebenslange Immunität.

 

Text / Foto: „AOK-Mediendienst“