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Bundestag

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 29. Januar 2020

  1. Aktuelle Stunde zur Gesichtserkennung
  2. Erstattungsansprüche für Reisende
  3. FDP-Entwurf zur Bon-Pflicht abgesetzt
  4. Antrag zur Transaktionssteuer scheitert
  5. Amtsjahr in der Patentanwaltsausbildung
  6. Kampagne Wir sind Rechtsstaat
  7. Belastung von Direktversicherungen
  8. Greenwashing von Finanzanlagen


01. Aktuelle Stunde zur Gesichtserkennung

Bundestagsnachrichten/Tagesordnung

Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Aktuelle Stunde unter dem Titel "Unklare Haltung der Bundesregierung bei der automatisierten Gesichtserkennung im öffentlichen Raum" beantragt. Die Debatte soll nach aktueller Planung am Donnerstag um 13.25 Uhr aufgerufen werden.

Am Mittwoch diskutiert der Bundestag ab 15.05 Uhr über das Wahlrecht. Die Aktuelle Stunde unter dem Titel "Demokratie stärken, Akzeptanz und Arbeitsfähigkeit des Parlaments sichern - Für eine schnelle Einigung bei der Wahlrechtsreform" wurde von der FDP-Fraktion beantragt.

Weitere Aktuelle Stunden können noch beantragt werden. Die vollständige Tagesordnung inklusive sämtlicher aktueller Änderungen ist online einsehbar: https://www.bundestag.de/tagesordnung



02. Erstattungsansprüche für Reisende

Verkehr und digitale Infrastruktur/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss setzt sich für eine Vereinfachung des Antragsverfahrens bei der Erstattung von Flug- und Bahntickets im Fall von Verspätungen und Ausfällen ein. In der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedeten die Abgeordneten mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine Petition, in der die automatische Erstattung gefordert wird, dem Europäischen Parlament zuzuleiten, "soweit es um eine Vereinfachung der Antragstellung geht".

Zur Begründung seiner Eingabe schreibt der Petent, von Verspätungen oder Ausfällen betroffene Kunden würden zusätzlich belastet, weil sie sich für ihre Erstattungen an die Unternehmen wenden müssten. Für diese wiederum entstünden weitere Kosten, da unrechtmäßig abgewiesene Anträge auf Erstattung mit hoher Erfolgsquote von darauf spezialisierten Anbietern angefochten würden. Der einfachere Weg sei daher der einer automatischen Erstattung gemäß der aktuellen Regelungen des Transportunternehmens, wenn bei der Buchung eine Kontoverbindung hinterlassen wurde, heißt es in der Petition. Bar gezahlte Tickets würden daher aus der Regelung herausfallen.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass es sich bei dem angesprochenen Erstattungsanspruch um einen privatrechtlichen Anspruch handle. Insofern liege es in der Verantwortung des Reisenden, wie er seine Ansprüche gelten macht.

Für den Eisenbahnverkehr sei die Erstattungsfrage bei Ausfall oder Verspätung eines Zuges über die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 geregelt, heißt es weiter. Die Verordnung unterstütze die Reisenden, indem etwa festgeschrieben werde, dass das Eisenbahn-Verkehrsunternehmen innerhalb eines Monats nach Einreichung des Erstattungsantrags zahlen müsse. Eine automatische Erstattung sei hingegen nicht möglich, heißt es in der Beschlussempfehlung. Das Verkehrsunternehmen sei nicht in der Lage, "den Erstattungsbetrag durch einen Vergleich der Buchungsdaten mit den Echtzeitdaten der Züge zu berechnen". Es sei auf weitere Angaben der Reisenden angewiesen.

Der Bundesregierung ist es jedoch laut der Vorlage ein wichtiges Anliegen, "dass die Fahrgäste es künftig einfacher haben, die Entschädigung zu beantragen". Daher habe sie die Deutsche Bahn AG (DB AG) aufgefordert, zumindest für Online-Tickets ein Online-Verfahren einzuführen, was die DB AG auch angekündigt habe. Im Rahmen der Beratungen auf EU-Ebene sei zudem von deutscher Seite ein Vorschlag zur Vereinfachung des Antragsverfahrens eingebracht worden.

Auch eine automatische Erstattung der Flugkosten bei der Annullierung eines Fluges kommt aus Sicht des Petitionsausschusses insoweit nicht in Betracht, da für das Luftfahrtunternehmen allein aus den ihm zur Verfügung stehenden Daten nicht erkennbar sei, welche Möglichkeit - Erstattung oder spätere Beförderung - der Flugreisende wählt. Er müsse gegenüber dem Unternehmen angeben, welche der in der Fluggastrechteverordnung eingeräumten Rechte er ausüben möchte, heißt es in der Vorlage.

Zudem weist der Ausschuss darauf hin, dass es sich bei den genannten Fahrgastrechteverordnungen um unionsrechtliche Regelungen handle, die seitens der EU-Mitgliedsstaaten nicht einseitig geändert oder ergänzt werden könnten. Daher empfiehlt der Petitionsausschuss mehrheitlich, die Petition - mit der erwähnten Einschränkung - dem EU-Parlament zuzuleiten, da dessen Zuständigkeiten berührt seien.



03. FDP-Entwurf zur Bon-Pflicht abgesetzt

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/PST) Eine für Donnerstag geplante Abstimmung des Bundestages über einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Lockerung der Bon-Pflicht findet nicht statt. Der Finanzausschuss hat am Mittwoch die Beratung darüber von der Tagesordnung abgesetzt. Die Koalitionsfraktionen begründeten dies mit neuen technischen Möglichkeiten, über die sie sich zunächst genauer informieren wollten. Alle Oppositionsfraktionen stimmten gegen die Absetzung.

Die FDP-Fraktion sieht in ihrem "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung - Gesetz zur Verhinderung einer Bon-Pflicht für Bäcker" (19/15768) vor, dass die Finanzbehörden im Fall der Nutzung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung beim Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen eine Befreiung von der Pflicht zur generellen Ausgabe von Belegen aussprechen können.



04. Antrag zur Transaktionssteuer scheitert

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/PST) Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundestag die Ablehnung eines Antrags der Fraktion Die Linke "Europäische Finanztransaktionssteuer vorantreiben und nationale Einführung vorbereiten" (19/4886). Darin fordert die Fraktion unter anderem, bereits jetzt für den Fall eines Scheiterns der Bemühungen, eine europäische Finanztransaktionssteuer zu schaffen, einen entsprechenden Gesetzentwurf auf nationaler Ebene vorzubereiten. Die Koalitionsfraktionen lehnten den Antrag unter Verweis auf laufende Gespräche zu dem Thema sowohl innerhalb der Koalition als auch auf europäischer Ebene ab. FDP- und AfD-Fraktion lehnten den Antrag aus grundsätzlichen Erwägungen ebenfalls ab. Lediglich die Grünen stimmten mit Die Linke für den Antrag.



05. Amtsjahr in der Patentanwaltsausbildung

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Das Präsenzerfordernis in München für Patentanwaltsauszubildende führt aus Sicht der Bundesregierung nicht zu ungleichen Zugangsvoraussetzungen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16677) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/16323). Die Abgeordneten wollten wissen, wie die Bundesregierung die Patentanwaltsausbildung einschätzt. Nach Ansicht der Fragesteller stellt das sogenannte Amtsjahr beim Deutschen Patent- und Markenamt und beim Bundespatentgericht in München nach Abschluss der Ausbildung eine ungerechtfertigte Belastung für einen Teil der Patentanwaltsauszubildenden dar.

Wie die Bundesregierung schreibt, dauert das Amtsjahr, das die Ausbildungsabschnitte zwei und drei der Ausbildung zur Patentanwältin oder zum Patentanwalt bezeichnet, nur noch acht Monate. In dieser Zeit könnten laut Neufassung der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung 20 Tage Erholungsurlaub genommen werden. Die Bundesregierung halte die in dieser Zeit notwendige Präsenz der Patentanwaltskandidatinnen und -kandidaten in München mit deren familiären Belangen für vereinbar. Zudem erlaube es die Verordnung, während des Amtsjahrs Nebentätigkeiten auszuüben. Patentanwaltskandidatinnen und -kandidaten ohne hinreichendes Einkommen könnten ein Unterhaltsdarlehen in Anspruch nehmen. Eine Umstrukturierung des Amtsjahrs sei aus Sicht der Bundesregierung nicht angezeigt.



06. Kampagne Wir sind Rechtsstaat

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz initiierte Kampagne "Wir sind Rechtsstaat" ist Thema einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/16752). Die Fragesteller wollen unter anderem wissen, was das konkrete Verständnis der Bundesregierung vom Begriff "Rechtsstaat" ist. Ferner fragen sie, welche Stellen beziehungsweise Unternehmen die Bundesregierung mit der Konzeption der Kampagne beauftragt hat, auf welche Zielgruppen die Kampagne zugeschnitten ist und wie hoch die Kosten der Plakataktion als Teil der Kampagne sind.



07. Belastung von Direktversicherungen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um finanzpolitische Maßnahmen im Zuge des Kompromisses zur Grundrente geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/16424). Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, wie viele Personen in welchem Volumen eine Direktversicherung abgeschlossen haben und welche Höhe die Ablaufleistung von Direktversicherungen im Durchschnitt hat. Gefragt wird außerdem nach dem Abschluss von Direktversicherungen für eine einmalige Kapitalauszahlung und ob der Bundesregierung Fälle bekannt sind, bei denen aufgrund des niedrigen Zinsumfeldes und der vollen Verbeitragung den Anlegern in der Entnahmephase weniger ausgezahlt worden sei als sie in der Ansparphase eingezahlt hätten. Auskunft erwartet wird auch zu den haushalterischen Mehrbelastungen durch die geplante Grundrente. Weitere Fragen richten sich nach der Einführung einer Finanztransaktionssteuer, die nach Angaben in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage zur Gegenfinanzierung der Grundrente dienen soll.



08. Greenwashing von Finanzanlagen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Welche Erkenntnisse der Bundesregierung zum Thema Greenwashing und dessen Ausmaß im Finanzsektor vorliegen, will die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/16265) in Erfahrung bringen. Wie die Abgeordneten in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage erläutern, versteht man unter Greenwashing von Finanzprodukten allgemein das Ausweisen von Finanzprodukten als nachhaltig, obwohl diese weiterhin klima- oder umweltschädliche Elemente enthalten beziehungsweise finanzieren. Die Bundesregierung soll unter anderem darlegen, ob eine EU-Taxonomie Greenwashing im Finanzsektor verhindern könne.


Foto: Bundesregierung / Bergmann