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Bundestag

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 27. Januar 2020

  1. Gleichpreisigkeit von Medikamenten
  2. Pflicht zur Sorgfalt beim Edelmetall-Import
  3. Neuverteilung der Maklerkosten
  4. Stand der Umsetzung des Nagoya-Protokolls
  5. Bürgerdialog des Auswärtigen Amtes
  6. Unregelmäßigkeiten bei EU-Vergaben
  7. FDP fragt nach politischer Partizipation


01. Gleichpreisigkeit von Medikamenten

Petitionen/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hält ein Verbot des Versandhandels rezeptpflichtiger Medikamente für problematisch und setzt auf die mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz verfolgte Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit. Das wurde während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag deutlich. Für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) wolle er die Möglichkeit der Gewährung von Bonis und Rabatten durch ausländische Versandapotheken beenden. Dazu, so der Minister, plane er "zum Monatswechsel" ein Gespräch mit den zuständigen EU-Kommissar. Es gelte, eine europarechtlich haltbare Lösung zu finden, sagte Spahn, der nach eigener Aussage davon ausgeht, dass die Regelung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) geprüft wird.

Für ein Verbot des Versandhandels hatte der Petent Benedikt Bühler plädiert und dabei mit der aus seiner Sicht bei den Versendern nicht gegebenen Arzneimittelsicherheit und der zunehmenden Schließung von Apotheken argumentiert, die eine zentrale Aufgabe hätten und gerade in ländlichen Regionen als "Ort der sozialen Wärme" dienten. Während die Apotheke "vor Ort" eine Beratungspflicht habe, "können und wollen die Versender gar nicht beraten", sagte Bühler, Pharmaziestudent im dritten Semester. Außerdem verwies er darauf, dass auch im Koalitionsvertrag ein Verbot des Versandhandels festgeschrieben sei.

Laut Koalitionsvertrag werde ein solches Verbot "angestrebt", entgegnete Spahn. Allerdings sei schon ein entsprechender Referentenentwurf seines Vorgängers als Gesundheitsminister nicht durchs Kabinett gekommen, da es Einwendungen - unter anderem aus dem Justizressort - gegeben habe. Als Gesundheitsminister sei es schlussendlich seine Aufgabe, das gewählte Mittel vor dem EuGH zu rechtfertigen. Als am besten verantwortbar schätze er den Gesetzentwurf für die Gleichpreisigkeit ein, so Spahn.

Was die zunehmende Zahl an Apothekenschließungen angeht, so vermochte der Gesundheitsminister keinen Zusammenhang zum Versandhandel zu erkennen. Der Marktanteil des Versandhandels liege schließlich nur bei einem Prozent.

Auch der Einwand des den Petenten begleitenden Apothekenrechtsanwalts Morton Douglas, Versandapotheken gefährdeten die Arzneimittelsicherheit, weil sie teils die Rezepte - etwa für Antibiotika - auf Anfrage mitliefern würden, verfing bei Spahn nicht. Das ernstzunehmende Problem des Erstellens von Rezepten ausländischer Ärzte auf Zuruf stehe in keinem kausalen Zusammenhang mit dem Versandhandel. "Man sollte das eine Problem nicht mit dem anderen vermengen", sagte er.



02. Pflicht zur Sorgfalt beim Edelmetall-Import

Wirtschaft und Energie/Anhörung

Berlin: (hib/FLA) Finanzierung von Konflikten bei der Einfuhr von Edelmetallen vermeiden, Einfluss auf die Einhaltung von Menschenrechten beim Abbau in den Minen ausüben: Diese Ziele waren unumstritten, als es bei einer Expertenanhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie um Sorgfaltspflichten beim Import von mineralischen Rohstoffen ging. Doch ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Konfliktmineralienverordnung stieß bei den Sachverständigen auf Zustimmung und Kritik, wie sich bei der Sitzung unter der Leitung von Klaus Ernst (Die Linke) zeigte. Es ging um den "Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017 / 821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie zur Änderung des Bundesberggesetzes" (19/1560219/16338).

Matthias Wachter vom Bundesverband der Industrie (BDI) begrüßte, dass der Gesetzentwurf nicht über die Bestimmungen der EU-Verordnung hinausgehe. Problematisch sei, dass bislang keine Liste von sogenannten Hochrisiko- und Konfliktgebieten erstellt wurde. Eine verbindliche Liste würde den Unternehmen Rechtssicherheit bieten. Die freiwilligen Unternehmensinitiativen würden durch anerkannte Systeme zertifiziert. Dadurch erfüllten die Unternehmen die Vorgaben der EU-Verordnung beziehungsweise der OECD. Eine weitere Überprüfung durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe wäre damit nicht mehr notwendig und würde bei Unternehmen und Verwaltung wertvolle Ressourcen verschwenden.

Patricia Solaro (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie - ZVEI) begrüßte den Gesetzentwurf, der den EU-Vorgaben und den Anforderungen an Transparenz gerecht werde. Sie sprach sich gegen Forderungen aus, eine Liste der betroffenen Unternehmen zu veröffentlichen. Dies sei in anderen EU-Ländern nicht geplant und könne damit zu Wettbewerbsnachteilen für deutsche Firmen führen.

Auch Hans-Jürgen Völz vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft Unternehmerverband Deutschlands (BVMW) warnte vor drohenden Wettbewerbsverzerrungen, wenn in Deutschland auf die EU-Verordnung noch draufgesattelt werde. Zu weitreichende Forderungen der Nichtregierungsorganisationen müssten im Zaum gehalten werden. Ohnehin sei der Bürokratieaufwand, der mit dem Gesetzesvorhaben einhergehe, eine Herausforderung für den Mittelstand.

Matthias Baier von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe erläuterte, dass seine Behörde im Dezember 2017 als zuständige kompetente Mitgliedstaatsbehörde gegenüber der EU-Kommission benannt worden sei. Innerhalb der Bundesanstalt sei die "Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten". Sie habe es zunächst als ihre Aufgabe angesehen, den betroffenen Unternehmen relevante Informationen etwa über Konflikt- und Hochrisikogebiete bereitzustellen, um ihnen bis Ablauf der Übergangsfrist am 1. Januar 2021 eine effiziente Umsetzung der EU-Verordnung zu ermöglichen. Die Bundesanstalt begrüße den Gesetzentwurf, der für sie weitgehende Eingriffsbefugnisse als zuständige nationale Kontrollbehörde vorsehe.

York Alexander Tetzlaff und Jürgen Müller-Schäfer von der Fachvereinigung Edelmetalle setzten sich für ein starkes Durchführungsgesetz ein - mit wirksamen Maßnahmen gegen die Unternehmen, die gegen die in der EU-Verordnung festgelegten Berichtspflichten verstoßen. Die EU-Kommission müsse zeitnah eine Liste von Konflikt- und Hochrisikogebieten präsentieren, um der Industrie möglichst schnell die nötige Planungssicherheit zu verschaffen.

Sebastian Schiweck (WirtschaftsVereinigung Metall) verwies darauf, dass die Kunden der Nichteisen- (NE)-Metallindustrie heutzutage wissen möchten, unter welchen Bedingungen die Metalle abgebaut würden. Die Unternehmen stimmten ihre Geschäftstätigkeit mit staatlichen Stellen ab. Deswegen solle die Transparenz in der Lieferkette freiwillig, angemessen sowie branchen- und risikobezogen geregelt werden. Alleingänge seitens Deutschlands oder der EU, die eine Ausweitung bestehender Gesetze oder anderer Regelungen vorsähen, beurteile die Vereinigung kritisch.

Johanna Sydow von Germanwatch verlangte, die Liste der betroffenen Unternehmen müsse jährlich veröffentlicht und öffentlich einsehbar sein. Sonst werde die zivilgesellschaftliche Kontrolle behindert. Die Höchstsumme an Zwangsgeldern für Unternehmen, die sich nicht an ihre Pflichten halten, solle von 50.000 auf mindestens 200.000 Euro angehoben werden und beliebig oft angewendet werden dürfen.

Michael Reckordt (PowerShift) sagte, nicht nur die in der EU-Verordnung genannten Rohstoffe finanzierten Konflikte und Konfliktparteien. Er kritisierte die Beschränkung. Die Verordnung habe durch die Einführung von Schwellenwerten, nämlich Mindesthöhen für Importmengen, ein großes Schlupfloch erhalten. So dürfe weiterhin Gold in einer Menge von 100 Kilo ohne Sorgfaltspflichten in die EU eingeführt werden. Aktuell hätten zum Beispiel 99 Kilogramm einen Wert von 4,4 Millionen Euro. Auch er sah im Gesetzentwurf der Bundesregierung Transparenzmängel.



03. Neuverteilung der Maklerkosten

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung

Berlin: (hib/MWO) Auf grundsätzliche Zustimmung der Sachverständigen traf der Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (19/15827) in einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Montag. Die acht Experten aus Praxis und Rechtswissenschaft sahen übereinstimmend Regelungsbedarf, bewerteten einzelne Aspekte aber auch kritisch. Die Abgeordneten waren vor allem an der Meinung der Sachverständigen bezüglich Transparenz und Rechtssicherheit des Gesetzesvorhabens interessiert und fragten nach Details zum Bestellerprinzip, zur Doppeltätigkeit von Maklern sowie zu deren Bezahlung und Ausbildung.

Wie es in dem Entwurf heißt, wird die Bildung von Wohneigentum auch durch hohe Erwerbsnebenkosten erschwert, die zumeist aus Eigenkapital geleistet werden müssen. Auf den Kostenfaktor der Maklerprovision hätten Kaufinteressenten dabei häufig keinerlei Einfluss. Daher zielen die Änderungen im Maklerrecht darauf ab, durch bundesweit einheitliche, verbindliche Regelungen die Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser zu erhöhen und die Käufer vor der Ausnutzung einer faktischen Zwangslage zu schützen. Unter anderem soll verhindert werden, dass Maklerkosten, die vom Verkäufer verursacht wurden und vor allem in seinem Interesse angefallen sind, im Kaufvertrag vollständig oder zu einem überwiegenden Anteil dem Käufer aufgebürdet werden.

Dem Entwurf zufolge soll die Weitergabe von Maklerkosten vor dem Hintergrund, dass in der Regel auch der Käufer von der Tätigkeit eines Maklers profitiert, zwar nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Jedoch soll diese nur noch bis zu einer maximalen Obergrenze von 50 Prozent des insgesamt zu zahlenden Maklerlohns möglich sein. Außerdem soll der Käufer zur Zahlung erst verpflichtet sein, wenn der Verkäufer nachweist, dass er seinen Anteil an der Maklerprovision gezahlt hat.

Vertreter der Immobilienverbände bemängelten zwar einen Eingriff in die Vertragsfreiheit, unterstützten aber das Ziel der Bundesregierung, die Erwerbsnebenkosten für privat genutzte Immobilien zu senken. Christian J. Osthus vom Immobilienverband Deutschland IVD erklärte, im Ergebnis werde der Entwurf gebilligt, da er weiterhin eine Doppeltätigkeit des Immobilienmaklers zulasse. Der geplante Verteilungsmechanismus im Hinblick auf die Provision werde die Branche aber vor große Herausforderungen stellen. Osthus betonte, dass aus Sicht des IVD eine umfassende Entlastung der Käufer nur durch eine generelle Absenkung der Grunderwerbsteuer oder zumindest durch Freibeträge möglich ist.

Dies forderte auch Kai Enders, Vorstandsmitglied der Engel & Völkers AG, dem nach eigenen Angaben größten privaten Immobilienmakler in Deutschland. Den Gesetzentwurf bewerte Engel & Völkers im Hinblick auf das wohnungspolitische Ziel der Bundesregierung als weitestgehend gelungen, erklärte Enders in seiner Stellungnahme. Begrüßt werde, dass die Idee der Übertragung des sogenannten Bestellerprinzips aus dem Mietrecht in das Maklerrecht verworfen worden sei. Die hälftige Teilung der Courtage, wie sie der Gesetzentwurf künftig deutschlandweit vorsehe, sei angemessen und sachgerecht.

Auch Sun Jensch, Geschäftsführerin des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), der auch die Makler vertritt, befürwortete die mit dem Gesetzentwurf vorgesehene Teilung der Maklerprovision bei beidseitiger Beauftragung. Sie sei geeignet, Üblichkeiten in verschiedenen Bundesländern zu harmonisieren, und lasse dennoch Spielraum für verschiedene Marktsituationen. Auch eine Teilung bei einseitiger Beauftragung sehe der ZIA positiv, jedoch berge die vorgeschlagene Regelung auch die Gefahr von Unsicherheiten, erklärte Jensch. Ganz abzulehnen sei die für die einseitige Beauftragung vorgeschlagene Regelung, wonach die Maklerprovision gegenüber dem Nicht-Beauftragenden erst dann fällig wird, wenn eine Zahlung durch den Beauftragenden nachgewiesen ist. Positiv sei anzumerken, dass der Gesetzentwurf keine Vorgaben zur Höhe der Maklerprovision vorsehe und somit den Parteien ihre Vertragsfreiheit belasse.

Der Immobilienberater André Radicke hält den Entwurf für ungenügend, da er die Interessen der Verbraucher nicht ausreichend berücksichtige. Dies zeige sich an der Möglichkeit der Doppelbeauftragung. Aus Verbrauchersicht sei das Bestellerprinzip am besten geeignet, um die Kosten zu senken. Radicke sagte, das Gesetz habe nichts mit Verbraucherschutz zu tun, sondern diene ausschließlich dem Maklerschutz.

Weitergehende gesetzliche Regelungen forderte Franz Michel, Referent beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Michel erläuterte, dass für Immobilienkäufer die Maklerprovision neben der Grunderwerbsteuer den größten Kostenblock bei den fixen Erwerbsnebenkosten bilde. Diese Gebühr könne für den Käufer je nach Bundesland zwischen 3,57 Prozent und 7,14 Prozent des Kaufpreises betragen. Der vzbv begrüße eine gesetzlich verbindliche Regelung zur Teilung der Provision und die damit einhergehende gestiegene Rechtssicherheit sowie Transparenz für private Immobilienkäufer, sagte Michel. Der Verband fordere darüber hinaus spürbare Entlastungen für alle Verbraucher beim Immobilienkauf, die Einführung des Bestellerprinzips auch für den Erwerb von Immobilien zur Eigennutzung und eine Deckelung der Maklercourtage.

Markus Artz von der Universität Bielefeld, Direktor der Forschungsstelle für Immobilienrecht, bezeichnete das Gesetz als einen positiven politischen Kompromiss. Er sprach sich für die Anwendung des Bestellerprinzips aus und sieht grundlegenden Änderungsbedarf bei der Bestimmung des sachlichen und persönlichen Anwendungsbereichs in mehreren Paragrafen des Entwurfs, die zu nicht begründbaren Wertungswidersprüchen führten und darüber hinaus erhebliche Fehlanreize erzeugten. Der Grundidee des vorliegenden Entwurfs liege in der Begrenzung der Belastung eines Vertragspartners, der den Makler nicht allein beauftragt hat, in Höhe der Hälfte der angefallenen Vergütung. Die besseren Argumente sprächen jedoch für die umfassende Belastung des Auftraggebers mit den Maklerkosten.

Caroline Meller-Hannich von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg bestätigte den vom Gesetzesentwurf vorausgesetzten Regelungsbedarf. Das angestrebte Ziel einer Reduzierung der Gesamtkosten des Immobilienerwerbs sei grundsätzlich berechtigt. Ein Wettbewerb um die Provisionshöhe würde zur Senkung der Kaufnebenkosten führen und die Käufer entlasten. Meller-Hannich äußerte jedoch Zweifel daran, ob das Gesetz das Ziel auch erreichen könne. Die Begrenzung der Möglichkeit, die Maklerkosten auf die andere Vertragspartei abzuwälzen, sei ein Schritt in die richtige Richtung, erklärte Meller-Hannich. Sie biete allerdings Umgehungspotential. Meller-Hannich sprach sich dafür aus, eine Doppeltätigkeit des Maklers für Käufer und Verkäufer ganz auszuschließen.

Detlev Fischer, Richter am Bundesgerichtshof a. D., begrüßte den Entwurf. Damit werde die in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Hessen praktizierte Verlagerung der Maklerkosten allein auf den Käufer beseitigt und zur hälftigen Aufteilung der Kosten zurückgefunden. Entgegen dem Entwurf sollte der Anwendungsbereich nicht auf Makler, die Unternehmer sind, beschränkt werden, sagte Fischer. Im Immobilienbereich seien vielfach auch Gelegenheitsmakler tätig, die im Hinblick auf ihre nur eingeschränkte berufliche Sachkompetenz sowohl im Marktgeschehen wie auch bei maklerrechtlichen Streitigkeiten nicht selten negativ in Erscheinung träten.



04. Stand der Umsetzung des Nagoya-Protokolls

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/LBR) Im Januar 2020 werden Bundesumweltministerium (BMU) und Bundesamt für Naturschutz (BfN) einen weiteren Runden Tisch zum Zugang zu genetischen Ressourcen und den ausgewogenen und gerechten Vorteilsausgleich (Access and Benefit Sharing) durchführen. Das geht aus dem als Unterrichtung (19/16721) vorliegenden Dritten Bericht zum "Stand der Umsetzung des Nagoya-Protokolls" hervor. Das Nagoya-Protokoll ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag, der im Oktober 2014 in Kraft getreten ist und den Zugang zu genetischen Ressourcen und darauf bezogenes traditionelles Wissen und die ausgewogene Aufteilung dessen regelt. Das BfN ist als nationale Behörde zuständig für die Umsetzung des Protokolls. Für die Erfüllung der Aufgaben seien bis zum 1. September 2019 acht Dienstposten eingerichtet und besetzt worden, davon zwei im höheren Dienst, fünf im gehobenen Dienst und ein Posten im mittleren Dienst, schreibt die Regierung.



05. Bürgerdialog des Auswärtigen Amtes

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Informationsveranstaltungen des Auswärtigen Amtes thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/16649). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie viele Veranstaltungen der Formate "Open Situation Room" und "Diplomaten im Dialog" bislang vom Auswärtigen Amt zu welchen Themen an welchen Orten durchgeführt worden sind.



06. Unregelmäßigkeiten bei EU-Vergaben

Auswärtiges/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AHE) "Fehlerhafte Vergabe von Fördergeldern durch die EU" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/16709). Die Abgeordneten verweisen darin auf einen Bericht der EU-Rechnungsprüfer, nach dem im Haushaltsjahr 2018 bei 2,6 Prozent der Ausgaben Unregelmäßigkeiten festgestellt worden seien. Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, welche Konsequenzen sie daraus für die laufenden Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen 2021-2027 zieht und inwieweit sie für klarerer Regeln für die Vergabe von Fördergeldern eintritt.



07. FDP fragt nach politischer Partizipation

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die FDP-Fraktion verlangt Auskunft über die politische Partizipation von Kindern und Jugendlichen. In einer Kleinen Anfrage (19/16563) will sie unter anderem wissen, wie die Bundesregierung die Ergebnisse der 18. Shell Jugendstudie bewertet und welche Schlüsse sie daraus zieht. Zudem möchte sie erfahren, welche Studien zu politischen Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen die Bundesregierung zwischen 2014 und 2019 in Auftrag gegeben oder gefördert hat.


Foto: Bundesregierung / Bergmann