Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene für die Einführung einer obligatorischen Zulassungsprüfung für Finanzinstrumente, Kapitalanlagen und Finanzdienstleistungen aller Art einsetzen. Die Einrichtung eines solchen "Finanz-TÜV" fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (19/16510). Der Finanz-TÜV soll als eigenständiger Funktionsbereich bei der Europäischen Behörde für Wertpapieraufsicht ESMA angesiedelt werden und alleinig über die Zulassung und oder Nichtzulassung eines Finanzinstruments oder einer Finanzdienstleistung entscheiden. Dabei sollte eine Zulassung entlang gesamtgesellschaftlicher/volks
Nach Angaben der Linksfraktion ist es in Deutschland immer noch gängige Praxis, dass grundsätzlich jedes Finanzinstrument, dass die formalen Kriterien der Prospektpflicht erfülle und nicht ausdrücklich verboten worden sei, ohne vorherige Risiko- und Tragfähigkeitsprüfung auf dem Markt gehandelt werden dürfe. Zahlreiche Zertifikate, von denen 1,7 Millionen Papiere allein in Deutschland im Umlauf seien, seien durch fragwürdige, in der Regel provisionsgetriebene Beratungen von Banken Finanzdienstleistern und Anlageberatern in die Hände von Kleinanlegern gelangt. Diese hätten zum Teil große Verluste erlitten.
Ein frühzeitiges Aussortieren von besonders riskanten, intransparenten oder für die jeweiligen Anleger grundsätzlich ungeeigneten Finanzinstrumenten oder Dienstleistungen sei nicht nur aus Gründen des Verbraucherschutzes notwendig, sondern auch, um die Finanzstabilität zu erhöhen und die Bereicherung von Spekulanten zu Lasten von Gesellschaft und Realwirtschaft zurückzudrängen, argumentiert die Linksfraktion. Notwendig ist nach Ansicht der Fraktion eine Verfahrensumkehr: "Wer eine neuartige, noch nicht zugelassene Finanzdienstleistung beziehungsweise Kapitalanlage oder ein Finanzinstrument in Umlauf bringen will, muss sich zukünftig einer obligatorischen Zulassungsprüfung (Finanz-TÜV) unterwerfen."
Berlin: (hib/CHE) Die Verordnungen der Europäischen Union zur Regelung der sozialen Sicherheit stellen sicher, dass die Ansprüche von Arbeitnehmern, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen, auch über Ländergrenzen hinweg gewahrt bleiben. Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16581) auf eine Kleine Anfrage (19/16034) der AfD-Fraktion klar.
Das betreffe nicht nur rentenrechtliche Zeiten von EU-Ausländern, sondern auch von Deutschen, die für einige Zeit in anderen EU-Mitgliedsländern gearbeitet haben. Zur Prüfung der Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Grundrente könnten daher als Grundrentenzeiten auch entsprechende rentenrechtliche Zeiten in anderen EU-Ländern, der Schweiz oder der EWR-Staaten (Island, Norwegen, Lichtenstein) relevant werden. Dagegen werde die von einem EU-Mitgliedsland zu leistende Rente der Höhe nach nur aus den in diesem Land zurückgelegten Zeiten berechnet, erläutert die Regierung.
Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass das Verfahren zu einer Inländerdiskriminierung führen könnte. Insbesondere bestimmen sich die für die Grundrentenberechtigung erforderlichen Grundrentenzeiten für EU-Ausländer nach den gleichen Voraussetzungen wie für Deutsche, heißt es in der Antwort weiter.
Berlin: (hib/CHE) Die FDP-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/16562) zu Rohstoffpartnerschaften gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie sie den Erfolg der bisher bestehenden Partnerschaften mit Kasachstan, Peru und der Mongolei bewertet und ob eine Evaluierung dieser Partnerschaften geplant ist.
Berlin: (hib/CHE) Die FDP-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/16445) zu Plänen für Europäische Medienplattformen gestellt. Sie möchte von der Bundesregierung unter anderem erfahren, ob diese eine Position zu Public-Open-Spaces (POS) sowie European-Public-Open-Spaces (EPOS) hat und ob sie in POS und EPOS ernsthafte Möglichkeiten sieht, Desinformation, Cyber-Mobbing, Hassrede oder Filterblasen zu bekämpfen.
Berlin: (hib/HLE) Wie die Bundesregierung die Relevanz der steuerlichen Rahmenbedingungen für eine florierende deutsche maritime Wirtschaft bewertet, fragt die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/16566). Darin geht es unter anderem um die Zahl der Begünstigten durch den Lohnsteuereinbehalt bei Seeleuten und um eine mögliche Überprüfung dieser steuerlichen Regelung. Weitere Fragen richten sich nach der Tonnagebesteuerung.
Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen interessiert sich in einer Kleinen Anfrage (19/16447) für den digitalpolitischen Bundeshaushalt 2020. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie diese den Fortschritt der Umsetzungsstrategie Digitalisierung überprüft, wenn nicht über die abgeflossenen oder neu angesetzten Haushaltsmittel in den verschiedenen Bereichen.
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