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Sachsen-Anhalt-News: Fraktion DIE LINKE: Schuldnerberatungsstellen stärken - Entschuldungsfristen verkürzen

Donnerstag, den 23. Januar 2020

Seit Jahren liegen die Sachsen-Anhalter*innen bei der privaten Überschuldung bundesweit deutlich über dem Durchschnitt. Mehr als 240.000 Menschen beziehungsweise 13 Prozent der Bevölkerung des Landes sind laut aktuellem Schuldneratlas (vom November 2019) überschuldet. Besonders alarmierend ist die Zunahme der Überschuldung bei Senior*innen und alleinerziehenden Frauen. Dazu erklären die verbraucherschutzpolitische Sprecherin Kerstin Eisenreich (Foto) und die sozialpolitische Sprecherin Dagmar Zoschke:

„Trotz der Koalitionsvereinbarung, die Beratungslandschaft für die Schuldner- und Insolvenzberatungen von Land und Kommunen auszubauen, verzeichnet der Haushaltspanentwurf 2020/21 bei den Schuldner- und Insolvenzberatungen eine Kürzung um mehr als 600.000 Euro. Für die Fraktion DIE LINKE ist das ein fatales Signal, auf das sie zur kommenden Landtagssitzung mit einem entsprechenden Antrag reagiert.

Der Antrag hat unter anderem zum Ziel,

- die Schuldnerberatungsstellen der Kommunen und die vom Land finanzierten Insolvenzberatungsstellen stärker zu unterstützen

- die Entschuldungsfrist für private Verbraucher*innen zu verkürzen.

Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen stärker zu unterstützen, bedeutet für die Fraktion DIE LINKE,

- eine angemessene Sach- und Personalausstattung zu schaffen

- das Beratungsangebot der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung für überschuldete Menschen in Sachsen-Anhalt bedarfsgerecht, transparent und kostenfrei sowie offen für alle Betroffenen - nicht nur für SGB II- und XII-Berechtigte -  zu gestalten

- Berater*innen tariflich zu entlohnen

- dass die Landesregierung die beauftragten Träger*innen der Kommunen und des Landes zu Gesprächen einlädt, um die Möglichkeiten einer Zusammenführung von Sozialer Schuldner*innenberatung und Insolvenzberatung in Sachsen-Anhalt auszuloten.

Die Entschuldungsfrist für private Verbraucher*innen zu verkürzen, bedeutet konkret,

- dass sich die Landesregierung bei der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1023 auf Bundesebene dafür einsetzt, dass die darin enthaltene Möglichkeit, die Entschuldungsfrist auf drei Jahre zu verkürzen, nicht nur auf Unternehmen, sondern auch auf Verbraucher*innen angewendet wird

- somit einheitliche europäische Standards bei der Entschuldung von Verbraucher*innen geschaffen werden

Bezugnehmend auf die eingangs erwähnten Zahlen des aktuellen Schuldneratlas bleibt festzuhalten, dass die Zahl der überschuldeten Haushalte größer sein dürfte als die Anzahl der Privatinsolvenzen, da nicht alle überschuldeten Personen eine Privatinsolvenz beantragen. Zudem erfasst die Statistik nicht alle überschuldeten Personen, da nicht alle eine Schuldner*innenberatungsstelle in Anspruch nehmen. Jedoch verdeutlichen die Zahlen, dass die Zahlungsunfähigen unter der Personengruppe der Frauen, oft alleinerziehend, sowie der über 64-Jährigen deutlich ansteigen. Das belegt, dass es sich hierbei keineswegs um „Luxusschulden“ handelt, sondern Armut das Problem ist.“