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Aus dem Gerichtssaal: Gerichtsurteil gegen Mitglieder der "Freien Kameradschaft Dresden"

Dienstag, den 21. Januar 2020

Die 3. Große Strafkammer (Staatsschutzkammer) des Landgerichts Dresden hat in einem seit September 2017 geführten Verfahren am 115. Hauptverhandlungstag das Urteil gegen sechs Mitglieder der sog. "Freien Kameradschaft Dresden" (FKD) verkündet.

Die Angeklagten wurden u.a. wegen Rädelsführerschaft oder mitgliedschaftlicher Beteiligung in einer kriminellen Vereinigung, Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion (bzw. Beihilfe hierzu), Landfriedensbruchs und Körperverletzungsdelikten zu Gesamtfreiheitsstrafen von sechs Jahren, vier Jahren und acht Monaten, vier Jahren und vier Monaten, vier Jahren bzw. von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Ein Angeklagter erhielt eine Jugendstrafe von vier Jahren und zwei Monaten. Bei der Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren wurden Strafen aus einem früheren Urteil einbezogen.

Nach den Feststellungen der Kammer wurde die FKD im Sommer 2015 zunächst mit dem Ziel gegründet, insbesondere durch die Teilnahme an rechtsgerichteten Demonstrationen die Gesinnung ihrer Mitglieder nach außen hin kundzutun. Der Angeklagte Z. wurde hierbei zum Rädelsführer der Gruppe gewählt. Es erfolgte rasch eine Radikalisierung der FKD mit der Absicht, ihre Ziele auch durch gemeinsam geplante gewalttätige Aktionen durchzusetzen. Diese richteten sich gegen politisch Andersdenkende und Asylsuchende, aber auch gegen Polizeibeamte, soweit diese zum Schutz von Einrichtungen eingesetzt wurden, die Gegenstand von Aktionen der FKD waren.

Das Gericht hat sich im Zuge der Beweisaufnahme, bei der über 100 Zeugen gehört worden sind, u.a. davon überzeugt, dass vier der Angeklagten an den Ausschreitungen vom 22. August 2015 in Heidenau, drei Angeklagte an dem Angriff auf Asylunterkünfte am Folgetag in Dresden, fünf Angeklagte beim Überfall auf die sog. "Mangelwirtschaft" in der Overbeckstraße am 18. Oktober 2015 und vier der Angeklagten bei den schweren Ausschreitungen in Leipzig-Connewitz am 11. Januar 2016 beteiligt waren.

In Heidenau hatte sich im Bereich einer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber eine große Anzahl gewaltbereiter Personen versammelt. In der Folge wurden aus der Gruppe heraus die zum Schutz der Einrichtung eingesetzten Polizeibeamten mit Feuerwerkskörpern, Steinen, Flaschen und Teilen einer Baustelleneinrichtung beworfen, woran sich einer der Angeklagten aktiv beteiligte, während drei weitere Angeklagte die Aktion durch ihre Anwesenheit unterstützten. Zwei Polizeibeamte wurden im Zuge dieser Auseinandersetzung verletzt. Am 23. August 2015 erfolgte unter Beteiligung einer Angeklagten ein Angriff auf ein Asylbewerberheim in der Podemusstraße in Dresden, bei dem Pflastersteine und Knallkörper gegen – z.T. auch geöffnete – Fenster des Gebäudes geworfen wurden. Ein Knallkörper gelangte in einem zu diesem Zeitpunkt von zwei Flüchtlingen bewohnten Zimmer zur Explosion, wobei diese nur aufgrund glücklicher Umstände nicht verletzt wurden. Der geplante zeitgleiche Angriff auf eine andere Asylunterkunft durch eine Gruppe, der zwei weitere Angeklagte angehörten, wurde abgebrochen, nachdem ein Teilnehmer auf dem Weg zum Tatort vorzeitig einen Knallkörper gezündet hatte.

Bei dem gemeinsam mit der rechtsterroristischen "Gruppe Freital" durchgeführten Überfall auf die "Mangelwirtschaft" befanden sich zwei Angeklagte in der für die Durchführung eines "Ablenkungsangriffs" zuständigen, v.a. aus Mitgliedern der FKD bestehenden Personengruppe, die das Gebäude von vorn angreifen sollte. Zwei weitere Angeklagte hatten sich während des Vorrückens von der Gruppe abgesetzt. Kurz vor Mitternacht begann die Gruppe, das Gebäude mit Pflastersteinen und Sprengkörpern zu bewerfen. Ein Sprengkörper gelangt ins Gebäudeinnere und explodierte in der Nähe eines Bewohners, der hierdurch leicht verletzt wurde. Ein im Anschluss geworfener Pflasterstein verfehlte dessen Kopf nur knapp.

Eine v.a. aus Mitgliedern der "Gruppe Freital" bestehende zweite Gruppe näherte sich währenddessen dem Haus von hinten und bewarf dieses ebenfalls mit Steinen und Sprengkörpern. Der Angriff, der auch dem Ziel diente, das Gebäude durch den Einsatz von Buttersäure für geraume Zeit unbewohnbar zu machen, musste aufgrund der Gegenwehr der Bewohner jedoch abgebrochen werden.

Während des Geschehens wartete eine weitere Angeklagte in einem Fluchtfahrzeug in der Nähe des Tatortes.

Im Vorfeld des Geschehens vom 11. Januar 2016 hatten sich über 200 Personen aus dem rechtsextremen Spektrum, darunter vier der hier Angeklagten, in Leipzig versammelt. Dort kam man überein, als geschlossene Gruppe in den Stadtteil Connewitz wegen des dort zu erwartenden Zusammentreffens mit politisch linksgerichteten Gruppen unter Mitführung von Pyrotechnik, Teleskopschlagstöcken und Äxten "einzumarschieren". In der Folge kam es zu schweren Krawallen, bei denen u.a. eine Vielzahl von Geschäften und Kraftfahrzeugen beschädigt wurden. Der Sachschaden betrug insgesamt rund 112.000 Euro.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Az.: Landgericht Dresden 3 KLs 373 Js 66/16

LG Dresden v. 17.01.2020