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Bundestag

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 20. Januar 2020

  1. Aktuelle Ausgabe von Das Parlament
  2. Grüne für flächendeckenden LTE-Ausbau
  3. FDP fordert neue Rohstoffpolitik
  4. Gespräche zu Dateninfrastruktur-Projekt
  5. Abgrenzung von Drittstrommengen
  6. Umsetzung des Digitalpakts


01. Aktuelle Ausgabe von Das Parlament

Bundestagsnachrichten/Bericht

Berlin: (hib/SCR) Die Entscheidung zur Organ-Spende bildet den Schwerpunkt der aktuellen Ausgabe der vom Deutschen Bundestag herausgegebenen Wochenzeitung "Das Parlament", die heute erschienen ist. Die Abgeordneten hatten vergangene Woche nach langer Debatte mehrheitlich für eine Einwilligungs-Lösung und gegen eine Widerspruchs-Lösung votiert.

Im Interview der Woche führt der ehemalige Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) aus, warum er sich gegen die Widerspruchs-Lösung ausgesprochen hatte und vor welcher Herausforderung die Gesellschaft nun steht, mehr Organ-Spender zu finden. Im Hintergrund beleuchtet die Redaktion den in der Öffentlichkeit weniger bekannten Aspekt der Gewebespende sowie die Situation im Ausland.

Weiteres Thema der Ausgabe ist die Lage im Nahen und Mittleren Osten. Im Bundestag debattierten die Abgeordneten vergangene Woche unter anderem, ob die Bundeswehrsoldaten aus dem Irak abgezogen werden sollten. Die Redaktion wirft zudem einen Blick auf die innenpolitische Situation im Irak. Dort droht die junge Protestbewegung zwischen den Fronten des USA-Iran-Konflikts zerrieben zu werden.

Das E-Paper von "Das Parlament" ist kostenfrei im Netz abrufbar: http://epaper.das-parlament.de/index.html

Jüngst erschien zudem eine Themenausgabe von "Das Parlament" zum kolonialen Erbe Deutschlands: http://epaper.das-parlament.de/2020/2_3/index.html



02. Grüne für flächendeckenden LTE-Ausbau

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, für einen flächendeckenden Ausbau des LTE-Netzes zu sorgen, "bevor neuere Mobilfunkstandards wie 5G in der Fläche ausgebaut werden". In einem Antrag (19/16518) schreiben die Abgeordneten, ein leistungsfähiges Mobilfunknetz mit einem schnellen mobilen Internetzugang gehöre heutzutage zur Grundversorgung und sollte dementsprechend "für jede und jeden zu jeder Zeit zur Verfügung stehen". Daher solle die Bundesregierung sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, "dass der europäische Gesetzgeber endlich handelt und die Mobilfunkversorgung als Universaldienstleistung bestimmt". Die Feststellung von Breitband-Mobilfunk als Universaldienst nehme die Diensteanbieter in die Pflicht, über ein Umlagesystem den Ausbau fair untereinander zu finanzieren, schreiben die Grünen. Die Umlagefinanzierung müsse von allen Netzbetreibern mit mindestens vier Prozent Gesamtumsatz "auf dem sachlich relevanten Markt" erbracht werden.

Die Abgeordneten verlangen von der Bundesregierung außerdem, die Bundesnetzagentur zu ermächtigen, zur Reduzierung von Ausbaukosten und Mastendichte eine verpflichtende Regelung für Lokales Roaming aufzuerlegen, "um eine Mitnutzung von Frequenzen in jenen Regionen zu ermöglichen, in denen weitere Betreiber noch nicht ausgebaut haben und dies bindend im Telekommunikationsgesetz (TKG) festzuschreiben". Neben den vollends unversorgten Gebieten seien schließlich die sogenannten "grauen Flecken" ein weiteres Ärgernis für die Mobilfunknutzer. Darunter seien Gebiete zu verstehen, in denen bisher nur ein Mobilfunkunternehmen ausgebaut hat. Die Kunden der anderen Netzbetreiber hätten in diesen Regionen trotzdem keinen Empfang. Diese Problematik über ein freiwilliges Infrastruktur-Sharing der Mobilfunkunternehmen lösen zu können, wäre wünschenswert, schreiben die Grünen. "Eine effektive und sofortige Abhilfe würde allerdings eine rechtlich verpflichtende Roaming-Regelung schaffen", heißt es in dem Antrag. Dann könne in nur teilweise ausgebauten Gebieten das Mobilfunknetz der anderen Anbieter genutzt werden.



03. FDP fordert neue Rohstoffpolitik

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/PEZ) Die FDP-Fraktion fordert eine Erneuerung der deutschen Rohstoffpolitik. Die Bundesregierung solle die Einführung einer europäischen Rohstoffagentur als föderales Dach der nationalen Rohstoffagenturen prüfen, erklären die Abgeordneten in einem Antrag (19/16546). Diese Agentur solle das Recht zum Handel von Rohstoffen auf den globalen Märkten haben und privatwirtschaftlichen europäischen Akteuren als neutraler Dienstleister zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus plädieren die Abgeordneten für eine Prüfung der Einführung einer europäischen, mindestens jedoch nationalen Rohstoffreserve. Ein Recycling-Förderprogramm solle ebenfalls europäisch, mindestens jedoch national aufgelegt werden.

Deutschland brauche eine echte und strategisch ausgerichtete Rohstoffpolitik, heißt es zur Begründung. Die bisherigen Ansätze der Bundesregierung im Rahmen der Überarbeitung der Rohstoffstrategie reichten nicht aus, um die deutsche Wirtschaft effektiv vor den globalen Handelsrisiken im Rohstoffbereich abzusichern und die Rohstoffversorgung langfristig sicherzustellen.



04. Gespräche zu Dateninfrastruktur-Projekt

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung steht bezüglich ihres Dateninfrastruktur-Projekts "GAIA-X" in Austausch mit der EU-Kommission. Das Projekt und die Initiativen der EU-Kommission im Bereich Digitalisierung könnten sich gut ergänzen, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/16434) auf eine Kleine Anfrage (19/15466) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ziel der bisherigen Gespräche und der laufenden Zusammenarbeit sei es, GAIA-X bestmöglich mit existierenden und zukünftigen Initiativen der EU-Kommission zu verzahnen und Parallelarbeiten zu vermeiden.

Die Bundesregierung erklärt, mit verschiedenen EU-Mitgliedstaaten wegen des Projekts in Kontakt zu stehen, besonders mit der französischen Regierung. Dazu soll es eine gemeinsame Veranstaltung geben, der Termin werde aktuell mit der französischen Regierung abgestimmt. Ziel der Veranstaltung werde sein, interessierte weitere EU-Mitgliedstaaten über den aktuellen Projektstand zu informieren.



05. Abgrenzung von Drittstrommengen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung sieht sich bei Fragen der Abgrenzung von Drittstrommengen und der Zuordnung von Letztverbräuchen auf einem guten Weg. Vor dem Hintergrund dieser Fragen sei die Neufassung der Paragraphen 62 a und 62 b im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfolgt, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/16435) auf eine Kleine Anfrage (19/15695) der FDP-Fraktion. Zudem seien "mit der Konsultationsfassung des Hinweises zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten der Bundesnetzagentur" viele Fragen beantwortet worden. Unter anderem gebe es nun eine Weiße Liste mit Stromverbrauchseinrichtungen und Verbrauchskonstellationen sowie Vereinfachungsmöglichkeiten für die Praxis. Auf Basis einer öffentlichen Anhörung im Dezember solle der Hinweis der Bundesnetzagentur noch im ersten Quartal 2020 überarbeitet werden.

In der Diskussion geht es um Abgrenzungen bei der Weiterleitung von Strommengen - konkret um die Frage, wie Empfänger von Drittstrommengen abgegrenzt werden, also Empfänger von EEG-privilegierten Strommengen, die allerdings selbst nicht privilegiert sind.



06. Umsetzung des Digitalpakts

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sie erstmals zum 15. März 2020 dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages auf dessen Bitte hin über die Umsetzung des DigitalPakts Schule berichten wird. Entsprechende Berichte der Länder liegen noch nicht vor. heißt es in der Antwort (19/16337) auf eine Kleine Anfrage (19/16159) der FDP-Fraktion, die nach der Umsetzung des Digitalpaktes gefragt hatte. Alle Länder hätten aber bereits eine Förderbekanntmachung publiziert und benannte Stellen als Ansprechpartner für die Umsetzung des DigitalPakts Schule eingerichtet.

Die Bundesregierung unterstreicht, dass der DigitalPakt Schule einen entscheidenden Beitrag für den Aufbau digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Deutschland leiste. Gemäß Artikel 104c des Grundgesetzes (GG) dürften die Fördermittel des Bundes sowie die Eigenanteile von Ländern und Kommunen ausschließlich für investive Vorhaben eingesetzt werden. Die Länder hätten sich verpflichtet, darüber hinaus eigene Leistungen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zu erbringen, insbesondere die Sicherstellung von Wartung und Support der neu zu errichtenden Infrastrukturen sowie eine bedarfsgerechte Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften.


Foto: Bundesregierung / Bergmann