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Bundestag

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 15. Januar 2020

  1. Haushaltsüberschuss thematisiert
  2. Finanzielle Lasten der Migrationspolitik
  3. Digitalisierung des Gesellschaftsrechts
  4. Verteidigung der Meinungsfreiheit
  5. Exportgarantien für Ägypten
  6. Letztsicherung mit Obergrenze
  7. Digitalisierung bei Steuererklärungen
  8. Kontrollkonto der Schuldenbremse


01. Haushaltsüberschuss thematisiert

Haushalt/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Vertreter der Koalitionsfraktionen habe am Mittwoch im Haushaltsausschuss für eine differenzierte Betrachtung des laut vorläufigem Jahresabschluss 2019 vom Bund erzielten Überschusses in Höhe von 13,5 Milliarden Euro geworben. Ein Vertreter der Unions-Fraktion mahnte, genau hinzuschauen, was strukturelle und was nur temporäre Minderausgaben sind. Der Christdemokrat wies darauf hin, dass dem Bund hingegen einnahmeseitig strukturell sechs Milliarden Euro weniger bei der Umsatzsteuer zur Verfügung stünden.

Für die SPD-Fraktion erklärte ein Abgeordneter, dass der Überschuss auch auf Einmal-Effekte zurückzuführen sei und keine Begründung, "neue Ausgaben zu genieren". Grundsätzlich sei der Haushalt "ein Ausdruck der guten Zusammenarbeit in der Großen Koalition".

Ein Vertreter des Bundesfinanzministeriums (BMF) nannte den vorläufigen Abschluss "ein zufriedenstellendes Ergebnis", verwies aber ebenfalls auf Einmal-Effekte wie die erheblich geringere EU-Eigenmittelabführung und geringer ausfallende Zinsausgaben. Als positive Entwicklung hob der Ministeriums-Vertreter hervor, dass rund 98 Prozent oder 38,1 Milliarden Euro der im Bundeshaushalt 2019 zur Verfügung gestellten Investitionsmittel abgeflossen seien. Für die Sondervermögen des Bundes, beispielsweise den Digitalfonds oder den Energie- und Klimafonds, zog der BMF-Vertreter eine verhalten ausfallende Bilanz des Mittelabflusses.

Laut Angaben des Bundesfinanzministeriums hat der Bund im vergangenen Jahr Einnahmen in Höhe von 357,1 Milliarden Euro erzielt und damit 0,7 Milliarden Euro mehr als geplant. Die Ausgaben fielen mit 343,6 Milliarden Euro um 12,8 Milliarden Euro geringer aus als im Soll. Der Überschuss wird zum Großteil (13,0 Milliarden Euro) der sogenannten Asyl-Rücklage zugeführt. 0,5 Milliarden Euro sind für eine Rücklage im Verteidigungsbereich vorgesehen. Eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 5,5 Milliarden Euro, wie sie im Haushalt 2019 veranschlagt worden war, entfällt damit.

Die Mindereinnahmen entfallen laut BMF-Vorlage zum Großteil auf geringere Zinsausgabe, die um 5,5 Milliarden Euro geringer ausfallen als geplant, sowie auf Titel der Grundsicherung, die um insgesamt 1,5 Milliarden Euro geringer als im Soll ausfallen.

Faktisch wirkt auch die um 5,4 Milliarden Euro geringer ausfallende EU-Eigenmittelabführung ausgabemindernd. Der Titel wird im Haushalt allerdings als negative Einnahme im Bereich Steuereinnahmen veranschlagt. Diese Einnahmen fallen mit 329,0 Milliarden Euro damit um 3,5 Milliarden Euro höher aus als im Soll. Die eigentlichen Steuereinnahmen fielen hingegen um 1,9 Milliarden Euro geringer aus als angenommen.

Vertreter der Oppositionsfraktionen merkten fraktionsübergreifend an, dass geringere Zinsausgaben auch schon bei der Haushaltsaufstellung hätten erwartet werden können. In der Debatte im Ausschuss thematisierten die Abgeordneten zudem den Mittelabfluss in den Sondervermögen und den Investitions-Begriff.



02. Finanzielle Lasten der Migrationspolitik

Haushalt/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der AfD-Fraktion die "finanziellen Lasten der Migrationspolitik umfassend offenlegen". Dies geht aus einem Antrag der Fraktion (19/16488) hervor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll die Bundesregierung den Bundestag jährlich nach Ende eines Haushaltsjahres zum 31. Mai in einem Bericht über die aktuellen Aufwendungen mit Bezug auf ihre Migrationspolitik informieren. Dies soll dem Antrag zufolge neben den Aufwendungen, die beim Bund "im Zusammenhang mit seiner gesamten Migrationspolitik" einschließlich der "Kosten der sogenannten Fluchtursachenbekämpfung oder anderer indirekter Maßnahmen" anfallen, auch die Kosten umfassen, die in den Ländern und Kommunen "für die Bewältigung der sogenannten humanitären Migration tatsächlich insgesamt anfallen".

In diesem Bericht sollen die Kosten dem Antrag zufolge detailliert aufgeschlüsselt werden, unter anderem nach Leistungen für die Erstellung beziehungsweise das Betreiben von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften, nach Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und den Sozialgesetzbüchern II und XII "insbesondere für Unterkunft, Heizung und Verpflegung sowie zur Deckung des soziokulturellen Existenzminimums" sowie beispielsweise nach Leistungen für die Betreuung unbegleiteter Minderjähriger, für Dolmetscher und Sprachkurse, für weitere Integrationsmaßnahmen oder für Rückführungen.

Zudem soll die Bundesregierung laut Vorlage unter anderem das Parlament jährlich "über die aktuellen Steuer- und Sozialabgabenzahlungen der Zuwanderer mit Arbeitserlaubnis" informieren und die Abgeordneten in dem Bericht "regelmäßig detailliert über die aktuelle Höhe der ,Asylrücklage zur Finanzierung der flüchtlingsbezogenen Belastungen' (sogenannte Flüchtlingsrücklage)" in Kenntnis setzen.



03. Digitalisierung des Gesellschaftsrechts

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/MWO) Der Bundestag soll die Bundesregierung nach dem Willen der FDP-Fraktion auffordern, die Digitalisierung des Gesellschaftsrechts voranzutreiben. Ein entsprechender Antrag (19/16478) sieht unter anderem vor, dass die Bundesregierung für die Gesellschaftsformen der GmbH und der UG ein vollständiges Online-Gründungsverfahren zur Verfügung stellt, das sich auf die Einreichung sämtlicher für die Gründung relevanter Dokumente erstreckt. Zudem sollen unverzüglich die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Online-Beurkundung und Online-Beglaubigung mittels Videokommunikation durch Notare geschaffen werden.

Wie die Antragsteller schreiben, muss der rechtliche Rahmen für Unternehmen zukunftsfest und bereit für das digitale Zeitalter gemacht werden. Der Aufbau der Digitalisierung müsse daher begleitet werden vom Abbau unnötiger Bürokratie, wie dies bei umständlichen analogen Gründungsprozeduren noch der Fall sei. Die Bundesregierung dürfe die Chancen für die Entwicklung eines Gesamtkonzepts für die Digitalisierung des Gesellschaftsrechts nicht verstreichen lassen. Eine Minimalumsetzung der einschlägigen EU-Richtlinien wäre unzureichend.



04. Verteidigung der Meinungsfreiheit

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/MWO) Die FDP-Fraktion hat einen Antrag eingebracht, mit dem die Meinungsfreiheit verteidigt und das Recht im Internet durchgesetzt werden soll (19/16477). Die Zunahme von Hass und Hetze, die insbesondere über das Internet verbreitet würden, sei eine zentrale Herausforderung der Demokratie, heißt es in dem Antrag. Die Gesellschaft müsse daher ein deutliches Zeichen gegen Hass und Hetze im Netz setzen. Erforderlich seien eine effektive Verfolgung von Straftaten im Netz, eine Aufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, die Aufnahme eines meinungsfreiheitsschützenden Regulierungsansatzes sowie Maßnahmen, welche die Betroffenen in die Lage versetzen, auch selbst gegen Beleidigungen, Drohungen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz vorgehen zu können. Der Bundestag solle die Bundesregierung daher auffordern, die Rahmenbedingungen für eine effektive Verfolgung von Äußerungsstraftaten und strafbaren Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu schaffen und den Betroffenen die Durchsetzung ihrer Rechtspositionen zu erleichtern.



05. Exportgarantien für Ägypten

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Seit 2013 hat die Bundesregierung Lieferungen und Leistungen nach Ägypten in Höhe von 9,2 Milliarden Euro mit Exportkreditgarantien abgesichert. Seit Juli 2013 seien Investitionsgarantien mit einer Kapitaldeckung in Höhe von 805,3 Millionen Euro übernommen worden, heißt es in einer Antwort (19/15962) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15088), in der auch Angaben zu laufenden Krediten von Deutschland an Ägypten enthalten sind.



06. Letztsicherung mit Obergrenze

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Bundesrechnungshofes nicht, die Entscheidungsgremien des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) könnten sich in einem Abwicklungsfall genötigt sehen, die Obergrenze für die Letztsicherung im Bankenabwicklungsfonds SRF anzuheben oder ganz auszusetzen. Eine Aussetzung der nominalen Obergrenze sei weder in dem geänderten ESM-Vertrag noch in den anderen die Letztsicherung betreffenden Rechtstexten vorgesehen, heißt es in der Antwort der Regierung (19/15973) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/15519).



07. Digitalisierung bei Steuererklärungen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Ab dem Veranlagungszeitraum 2019 werden der Finanzverwaltung von mitteilungspflichtigen Stellen übermittelte Daten grundsätzlich nicht mehr in den Papiervordrucken der Einkommenssteuererklärung deklariert werden müssen. Die teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/15892) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/15430) mit, die sich nach der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung "Digitalisierung gestalten" erkundigt hatte. Den Steuerpflichtigen stehe es jedoch weiterhin frei, in der Steuererklärung eigene Angaben zu machen, da die von dritter Seite übermittelten Daten nicht die Bindungswirkung eines Grundlagenbescheides hätten, erklärt die Regierung.



08. Kontrollkonto der Schuldenbremse

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Das Kontrollkonto der Schuldenbremse ist Thema einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/15922). In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage heißt es, dass das Guthaben auf dem Kontrollkonto 2018 bei 37,2 Milliarden Euro gelegen habe. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung wissen, ob sie das Kontrollkonto auf null setzen will. Außerdem wird gefragt, ob es ein maximal zulässiges Guthaben auf dem Konto gibt, das nicht überschritten werden könne.


Foto: Bundesregierung / Bergmann