Neue Broschüre informiert über Versorgung
zu Hause, in Pflegeheimen und sonstigen Einrichtungen
Berlin, Januar 2020 – Die Mundgesundheit
ist für Menschen mit Pflegebedarf oder einer Beeinträchtigung sehr wichtig. Das
gilt besonders dann, wenn Betroffene nicht oder nicht mehr ausreichend in der
Lage sind, für ihre Mundgesundheit selbständig und eigenverantwortlich zu
sorgen. Gesunde Zähne, Zahnfleisch und intakter Zahnersatz bedeuten schließlich
viel mehr als Funktionalität beim Essen und Sprechen. Auch der allgemeine
Gesundheitszustand und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden durch
die Mundgesundheit erheblich beeinflusst. Das bedeutet Lebensqualität.
Die neue Broschüre „Zusätzliche zahnärztliche
Versorgungsangebote für Menschen mit Pflegebedarf oder einer Beeinträchtigung“
informiert über spezielle zahnärztliche Leistungen, die von der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) übernommen werden – in der Zahnarztpraxis, aber bei
Bedarf auch in der Wohnung der Patienten, einer Wohngemeinschaft oder in einer
Pflegeeinrichtung. Herausgeben wird die Broschüre gemeinsam von
Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV), Bundeszahnärztekammer (BZÄK),
der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und dem
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa).
Zusätzliche zahnärztliche Leistungen
Neben den regelhaften Vorsorgeuntersuchungen
können Menschen mit Pflegebedarf oder einer Beeinträchtigung zusätzliche
zahnärztliche Leistungen beanspruchen, die von den gesetzlichen Krankenkassen
einmal im Kalenderhalbjahr übernommen werden. Dazu zählen zum Beispiel die
Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Aufklärung über richtige Zahn- und
Mundpflege und die Entfernung von Zahnstein. Diese Leistungen sollen dazu
beitragen, das Risiko für Karies-, Parodontal- und Mundschleimhauterkrankungen
zu senken sowie die Mundgesundheit der Betroffenen zu erhalten und zu
verbessern.
Schwerpunkt bei zahnärztlicher Prävention
Der Schwerpunkt der zusätzlichen ambulanten
und stationären Leistungen liegt bei der zahnärztlichen Prävention, also der
Vorbeugung von Krankheiten. Patienten, Angehörige und Pflegekräfte können sich
mit der Broschüre unter anderem über die aufsuchende Versorgung zuhause sowie
im Rahmen von Kooperationsverträgen zwischen Praxen und Pflegeeinrichtungen
informieren. Sie erfahren, wo die zahnärztlichen Leistungen in Anspruch
genommen werden und wie Pflegekräfte und pflegende Angehörige einbezogen werden
können. So ist die aufsuchende zahnärztliche Versorgung auch in Einrichtungen
möglich, in denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder am Leben in der
Gemeinschaft, die schulische Ausbildung oder die Erziehung von Menschen mit
Behinderungen im Vordergrund stehen, wie zum Beispiel in Werkstätten. Zudem
erläutert die Broschüre, welche Behandlungen vor Ort möglich sind und wann der
Transport in eine Praxis erforderlich ist. Auch gesetzliche Regelungen zu
Krankenfahrten und -transporten im Falle einer notwendigen Behandlung in der
Zahnarztpraxis werden verständlich erläutert.
Wo ist die neue Broschüre erhältlich?
Die Broschüre „Zusätzliche zahnärztliche
Versorgungsangebote für Menschen mit Pflegebedarf oder einer Beeinträchtigung“
steht ab sofort auf den Websites von KZBV, BZÄK, BAGFW und bpa zum kostenlosen
Download bereit (www.kzbv.de, www.bzaek.de, www.bagfw.de, www.bpa.de).
Text: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung