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Neuregelungen Januar 2020 (VII)

Sonntag, den 29. Dezember 2019

Öffentlicher Dienst

Besoldungsrecht im Bund

Der öffentliche Dienst wird für die Zukunft attraktiver und wettbewerbsfähig aufgestellt. Dazu trägt das Gesetz über die Modernisierung der Besoldungsstrukturen beim Bund bei: Zukunftsorientierte Lösungen für die Fachkräftegewinnung, besserer Ausgleich für besondere Belastungen und die Honorierung besonderer Einsatzbereitschaft in Krisensituation sind nur einige Stichworte.


Kostenfreie Fahrt bei der Bahn für Soldatinnen und Soldaten in Uniform

Ab dem 1. Januar 2020 sollen alle Soldatinnen und Soldaten in Uniform kostenlos Bahn fahren können.


Verkehr

Neues Verkehrsschild und grüner Pfeil für Radfahrende

Radfahren soll sicherer, klimafreundlicher und moderner werden. Die StVO-Novelle sieht ab dem 1. Januar 2020 ein neues Verkehrsschild vor, das Autos das Überholen von Zweirädern auf bestimmten Abschnitten verbietet. Ist das Überholen erlaubt, soll ein Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und von zwei Metern außerorts eingehalten werden. Auch wird es künftig einen grünen Pfeil beim Rechtsabbiegen nur für Radfahrer geben.


Bußgelder steigen

Parallel zu den Änderungen im Sinne der Radfahrenden steigen die Bußgelder für das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen deutlich. Solche Verkehrsverstöße ziehen künftig Geldbußen von bis zu 100 Euro und sogar Punkte in Flensburg nach sich. Zudem müssen Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden oder eine Rettungsgasse unerlaubt nutzen, mit einer Geldbuße von bis zu 320 Euro rechnen - plus einem Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten in Flensburg.


Verbraucherschutz

Hilfe bei außergerichtlichen Einigungen

Zum 1. Januar 2020 wird der Bund eine bundesweit zuständige Universalschlichtungsstelle einrichten. Sie wird auf Antrag von Verbraucherinnen und Verbrauchern in bestimmten Fällen Verfahren führen zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten.


Bons nur noch ohne schädliches Bisphenol A

Ab dem 2. Januar 2020 ist die Verwendung von Bisphenol A (BPA) als Farbentwickler in Thermopapier zum Beispiel für Kassenbons und Bahntickets aus Ticketautomaten EU-weit verboten. BPA wirkt sich schädlich auf die Fortpflanzungsfähigkeit aus. Der Einsatz der Chemikalie unterliegt deshalb bereits verschärften Grenzwerten und Verboten im Lebensmittelbereich.


Landwirtschaft

Mehr Geld für nachhaltige Landwirtschaft

Die Bundesregierung stellt zusätzlich bis zu 75 Millionen Euro bereit, um eine nachhaltige Landwirtschaft zu fördern. Landwirte können im Antragsjahr 2020 sechs Prozent der sogenannten Direktzahlungen aus der "Ersten Säule" der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in die "Zweite Säule"“ umschichten. Damit steht mehr Geld für Maßnahmen bereit, die dem Umweltschutz dienen und die den Ökolandbau fördern.