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Lohnt sich eine Leibrente? Immobilienverkauf mit Wohnrecht und monatlicher Rente

Donnerstag, den 26. Dezember 2019

(djd). Bei aller Freude über mehr Zeit für sich und seine Lieben - der Renteneintritt kann auch Herausforderungen mit sich bringen. Die monatlichen Rentenzahlungen liegen unter dem bisherigen Einkommen, die Vermögenswerte sind oft an einer Immobilie gebunden. Eine Veräußerung des Hauses würde erhebliche finanzielle Mittel freisetzen, doch die vertraute Umgebung möchten viele Eigentümer nicht aufgeben. Eine Alternative zum gängigen Immobilienverkauf stellt ein Verkauf auf Basis einer Leibrente dar.

Regelmäßige Rentenzahlungen statt einmaliger Kaufsumme?

"Die Leibrente basiert auf einem einfachen Prinzip", erläutert Dr. Niels Jacobsen, Geschäftsführer der immoverkauf24 GmbH. "Statt einer einmaligen Kaufsumme bekommen Verkäufer wiederkehrende Rentenzahlungen bis ans Lebensende, die je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich oder jährlich ausgezahlt werden. Auch eine größere Einmalzahlung zu Beginn ist möglich. Diese Form des Verkaufs eignet sich für Eigentümer, die in ihrer vertrauten Umgebung verbleiben und die Immobilie nicht vererben möchten." Ob der Verkauf oder die Verrentung des Eigenheims infrage kommt, können sich Interessierte unter www.immoverkauf24.de/leibrente-oder-verkauf errechnen lassen.

Wesentlich für die Höhe der Leibrente sind folgende Faktoren: der Wert der Immobilie, der Wert des Wohnrechts, die Lebenserwartung der Bewohner und ein Risikoabschlag. Zunächst ermittelt ein Experte den Verkehrswert der Immobilie. Das ist der am Markt erzielbare Preis bei einem regulären Verkauf. Von diesem zieht der Leibrentenanbieter den Wert des Wohnrechts ab (Jahresmiete x geschätzte Lebensdauer des Bewohners). Schließlich entgehen ihm Einnahmen, weil er die Immobilie nicht vermieten, selbst beziehen oder neu bebauen kann. Hinzu kommt ein Risikoabschlag. Die Bewohner könnten sehr viel länger als kalkuliert leben, sodass der Käufer Nachteile hat, weil er die Immobilie nicht wie geplant verwerten kann. Der errechnete Betrag wird schließlich durch die geschätzte Lebensdauer geteilt und so die monatliche Leibrente ermittelt.

Nießbrauchrecht: Absicherung beim Wechsel in eine Pflegeeinrichtung

Zusätzlich können Verkäufer ein Nießbrauchrecht vereinbaren. Damit legen sie fest, dass sie die Immobilie über das reine Bewohnen hinaus nutzen und aus ihr Gewinn ziehen dürfen. Wohnrecht und Nießbrauchrecht müssen jeweils gesondert vereinbart und im Grundbuch eingetragen werden. "Sinnvoll ist das etwa, wenn die Bewohner später einmal in eine barrierefreie Wohneinrichtung oder ein Pflegeheim wechseln müssen", erläutert Niels Jacobsen. "Dann können sie oder Angehörige dank Nießbrauchrecht das Haus vermieten, um weitere Einnahmen zu erzielen."


Bild: Viele Ältere haben den Großteil ihres Vermögens im eigenen Haus angelegt. Über eine Leibrente können sie davon profitieren, ohne die vertraute Umgebung aufzugeben.

Foto: djd/www.immoverkauf24.de/bernardbodo - stock.adobe.com