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SAN Heute

Sachsen-Anhalt fördert auch 2020 Kulturprojekte am „Grünen Band“

Donnerstag, den 19. Dezember 2019

Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur wird auch im Jahr 2020 kulturelle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem „Grünen Band“ fördern. Grundlage dafür ist das in diesem Jahr beschlossene Gesetz über die Festsetzung des Nationalen Naturmonuments „Grünes Band Sachsen Anhalt - Vom Todesstreifen zur Lebenslinie“.

Die Förderung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Kulturförderrichtlinie Sachsen-Anhalt. Die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur hat die in dieser Richtlinie genannten Schwerpunkte im Hinblick auf Vorhaben zum „Grünen Band“ konkretisiert. Ein inhaltlicher Zusammenhang zum „Grünen Band“ besteht immer dann, wenn sich ein Projekt mit den Auswirkungen der Deutschen Teilung auf die Lokal-, Regional- oder Landesgeschichte auseinandersetzt. Dabei ist ein Bezug zur ehemaligen Grenze und zu Grenzanlagen möglich, aber nicht zwingend erforderlich.

Gefördert werden Projekte mit einer Landesförderung ab 5.000 Euro. Besonders förderwürdig sind dabei Projekte

· mit Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, z.B. Angebote der historisch-politischen Bildung

· mit generationenübergreifendem Ansatz, z.B. Beteiligung von Zeitzeugen, Einbindung von Seniorinnen und Senioren

· unter Einbindung von Betroffenen, z.B. Berücksichtigung der Perspektive von Opfern der SED-Diktatur

· zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, z.B. Angebote, die von vielfältigen lokalen Akteurinnen und Akteuren getragen werden

· unter besonderer Berücksichtigung der Bedingungen im ländlichen Raum, z.B. Aktivitäten, die dörfliche Strukturen stärken

· mit grenzüberschreitenden Bezügen, z.B. Aktivitäten unter Einbeziehung von Akteurinnen und Akteuren auf beiden Seiten der ehemaligen Grenze in den angrenzenden Ländern

· mit besonders nachhaltiger Wirkung, z.B. Vorhaben, die nachweislich auch über den Projektzeitraum hinaus langfristige Impulse auslösen

·  investive Maßnahmen, z.B. zum Erhalt und zur Instandsetzung von baulichen Zeugnissen der Deutschen Teilung

Vorhaben, die eines oder mehrere der genannten Kriterien erfüllen, werden vorrangig berücksichtigt. Die Projekte müssen bis zum Ende des Jahres 2020 abgeschlossen sein.

Eine Antragstellung ist ab sofort beim Landesverwaltungsamt (Referat 303) als zuständige Bewilligungsbehörde möglich. Abweichend von der in der Kulturförderrichtlinie genannten Antragsfrist können Anträge für kulturelle Maßnahmen im Zusammenhang mit dem „Grünen Band“ für das Haushaltsjahr 2020 bis zum 28. Februar 2020 gestellt werden.