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Sachsen-Anhalt-News: Andreas Schmidt zum Haushalt: Nacharbeiten bei Azubiticket und Straßenausbaubeiträgen notwendig

Dienstag, den 17. Dezember 2019

In der Landtagssitzung am heutigen Dienstag hat die Landesregierung ihren Entwurf für den Doppelhaushalt 2020/21 eingebracht. In der Debatte erklärte der finanzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Schmidt (Foto):

„Die Landesregierung hat dem Landtag einen Haushaltsentwurf übersandt, der zu wichtigen politischen Festlegungen nur Leerstellen beinhaltet. So hat sich die Koalition zwar im Grundsatz vereinbart, ein Azubi-Ticket einzuführen und die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Im vorgelegten Haushaltsentwurf hat die Landesregierung zu den beiden Projekten jedoch keine Vorkehrungen getroffen.

Bedauerlicherweise gibt es bei Haushalten keine Gewährleistung des Erstellers, so dass wir ihn nicht zurücksenden können. Wir werden somit im parlamentarischen Verfahren noch die bestehenden Mängel selbst nachbessern müssen.

Dies muss zügig erfolgen, eine lange vorläufige Haushaltsführung gilt es zu vermeiden. Das Parlament hat sich deshalb einen straffen Zeitplan verordnet. Wir sind mit dem Haushalt zu spät dran, da gibt es nichts zu beschönigen. Das hat auch an mehr als nur der einen Woche Urlaub des frisch gebackenen Finanzministers gelegen.

Für die SPD-Landtagsfraktion wurde sehr zeitig deutlich, dass man auf eine vorläufige Haushaltsführung zu Beginn des Jahres 2020 hinsteuern würde. Wir hatten daher bereits Mitte August 2019 vorsorglich Beschlüsse zum Umgang mit einer drohenden vorläufigen Haushaltsführung gefasst, die sich weitestgehend im Erlass des Finanzministers wiederfinden.

Ein Hauptaugenmerk der SPD-Fraktion wird auch bei dieser Haushaltsaufstellung auf der tarifgerechten Entlohnung liegen. Verbände und Vereine, die vom Land Geld erhalten, müssen gute Löhne zahlen. Wo Landesgeld drin steckt, ist Tariflohn zu zahlen, ohne Wenn und Aber.

Gleichwohl enthält der Doppelhaushaltsentwurf auch positive Aspekte, wie die Förderung nach dem Kinderförderungsgesetz. 423 Millionen Euro und damit ganze 170 Millionen mehr als noch im ursprünglichen Haushaltsplan 2016 sind in diesem Doppelhaushalt für das KiFöG vorgesehen. Die Koalition hat so in dieser Legislaturperiode viele spürbare Verbesserungen für Eltern, Gemeinden und nicht zuletzt das Personal der Einrichtungen bewirkt. Sie hat damit auf dem Feld Kinderbetreuung und vorschulische Bildung erhebliche Erfolge vorzuweisen.