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Polizeirevier Salzlandkreis: Aktuelle Polizeimeldungen

Dienstag, den 17. Dezember 2019


Pretzien    (Einbruchsdiebstahl)

Zwischen dem 14. und dem Nachmittag des 16. Dezembers verschafften sich unbekannte Täter Zutritt zu einem Privatrundstück in Pretzien. Nachdem sie das Tor überwunden hatten, begaben sie sich scheinbar zielgerichtet zu einer Garage. Hier wurden mehrere Akku-Werkzeuge entwendet mit den dazugehörigen Ladestationen. Weiterhin fehlt seitdem ein Motorrad der Marke KTM mit Straßenzulassung. Am Fahrzeug befand sich das amtliche Kennzeichen SBK-TY 1. Der geflammte Helm, welcher im Nahbereich des Motorrades aufgehängt war, wurde ebenfalls gestohlen. Die erforderlichen Fahndungsmaßnahmen wurden eingeleitet.

 

Cochstedt   (Diebstahl von Absperrmitteln)

Durch das Ordnungsamt der Stadt Hecklingen wurde am Dienstagmorgen angezeigt, dass bisher unbekannte Täter fünf Absturzsicherungen inklusive der vier dazugehörigen Fußplatten, entwendet haben. Die frei zugänglichen Kunststoffelemente, waren unmittelbar auf dem Grundstück des leerstehenden und ungenutzten Volkshauses in der Friedensstraße aufgestellt. Die rotweißen Sicherungselemente in der Größe von 2m x 1m wurden von hier ausgehend in unbekannte Richtung abtransportiert. Der verursachte Schaden beträgt pro Absturzsicherung jeweils 80,- Euro u. für eine entsprechende Fußplatte 20,- Euro. Der Tatzeitraum kann nicht näher eingegrenzt werden.

Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen du sucht in diesem Zusammenhang nach Zeugen. Alle sachdienlichen Hinweise nimmt das Revier, gern auch telefonisch unter 03471-3790, entgegen.

 

Staßfurt   (Fahrraddiebstahl)

Am Montagabend wurde in der Gartenstraße ein rotes Damenrad entwendet. Die Anzeigende hatte sich das Fahrrad bei einer Bekannten geborgt, um damit zur Arbeit zu fahren. Im Einmündungsbereich Zollstraße stellte sie das Rad an einer Absperrung ab und schloss das Rad mit einem schloss an der Absperrung an. Als sie das Read gegen 02:40 Uhr wieder nutzen wollte, war es verschwunden. Sie informierte die Polizei über den Diebstahl, aber weder das Fahrrad noch das Fahrradschloss konnten im Nahbereich aufgefunden werden.

 

Calbe   (Geschwindigkeitskontrolle)

Die Polizei führte am Dienstag, zwischen 07:30 und 12:00 Uhr, an der Schloßstraße, in Fahrtrichtung Zentrum, eine Geschwindigkeitsmessung durch. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 30 km/h. Im Messzeitraum passierten 291 Fahrzeuge die Messstelle. Dabei wurden 3 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt und dokumentiert. Den 3 Fahrern wird in den nächsten Tagen oder Wochen einen Verwarngeldbescheid, bis max. 35.-€ zugesandt, der Schnellste wurde mit 47 km/h gemessen.

 

Bernburg   (Geschwindigkeitskontrolle Handmessgerät)

Die Polizei führte am Dienstagmorgen, zwischen 06:30 und 07:30 Uhr, an der Halleschen Straße, eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 50 km/h. Im Messzeitraum wurden 68 Einzelfahrzeuge mit dem Handmessgerät angemessen. Ein dickes Lob an die Fahrzeugführer, es wurden keine Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt.

 

Salzlandkreis   (Präventionshinweis zu Gewinnspielanrufen)

In den letzten Wochen wurden durch die Polizei vermehrt Strafanzeigen wegen Betrugsverdachts wegen Inkassoforderungen im Zusammenhang mit Gewinnspielen aufgenommen. In allen Fällen wurden gerade ältere Leute telefonisch kontaktiert und durch die Anrufer in Gespräche verwickelt. In einigen Fällen ging es um einen bereits abgeschlossenen Vertrag mit einer Gewinnspielgesellschaft, bei welchem die Rechnungen angeblich nicht bezahlt wurden. Ob der genannte Vertrag überhaupt, und wenn rechtmäßig zustande kam oder gegen die Regeln des Fernabsatzgesetzes verstößt ist derzeit unklar und muss geprüft werden. Fakt ist, dass die Anrufer versuchen die angeblichen Schuldner unter Druck zu setzen. Teilweise werden geringere Beträge angeboten, um so schnell eine Einigung zu erzielen. Andererseits werden die Angerufenen in ein Gespräch verwickelt um ihre Bankdaten (IBAN) zu erfragen und dann unberechtigter Weise Abbuchungen vorzunehmen. In wieder anderen Fällen wird mit zivilen Haftbefehlen bei Nichtbegleichung der finanziellen Forderungen gedroht.

In allen Fällen sollten sie vor einer Zahlung mit einer Person ihres Vertrauens über die Forderungen sprechen. Zumeist klärt sich in diesem Gespräch schon der betrügerische Gedanke des Ganzen auf. Informieren sie sich bei den zuständigen Verbraucherzentralen oder ihrer Polizei über die aktuellen Betrugsmaschen. Forderungen können hierzulande nicht einfach telefonisch geltend gemacht werden. Es bedarf zum Nachweis der rechtverwertbaren Ansprüche und Fristen in der Regel eines Schriftsatzes und einer Zustellung.

Die Regionalbereichsbeamten ihrer Gemeinde informieren sie auf Anfrage auch gern im Rahmen einer Infoveranstaltung zum Seniorenabend oder ähnlichem.