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01 MDNEWS rathaus

Effizienzsteigerung durch digitale Anträge und Bauvorlagen

Dienstag, den 17. Dezember 2019

Elektronisches Baugenehmigungsverfahren ab dem 1. Januar 2020

Das Bauordnungsamt führt derzeit ein neues Fachverfahren zur elektronischen Bearbeitung von Baugenehmigungs- und Antragsverfahren ein. Damit sollen alle im Bauordnungsamt zu bearbeitenden Bau- und Genehmigungsverfahren vollständig elektronisch abgewickelt werden können.
 
Ab dem 1. Januar 2020 soll es Bauherr*innen und Entwurfsverfasser*innen ermöglicht werden, neben den für Genehmigungsverfahren schriftlichen Anträgen auch digitale Kopien an das Bauordnungsamt übergeben zu können. Damit sollen Verfahrensabläufe optimiert, Ressourcen eingespart und Kosten reduziert werden.
 
Eine gesetzliche Pflicht zur Einreichung digitaler Unterlagen besteht in Sachsen-Anhalt derzeit noch nicht. Dennoch sind entsprechende Grundsätze hinsichtlich der digitalen Unterlagen einzuhalten: Mit der Antragstellung ist eine Übereinstimmungserklärung durch die Antragsteller*innen an das Bauordnungsamt abzugeben. Zudem ist die Bauaufsichtsbehörde nicht verpflichtet, die Übereinstimmung der elektronischen Form mit der Papierform zu überprüfen.
 
Weitere Informationen zu den digitalen Antragskopien stehen ab Jahresanfang 2020 auf der Seite des Bauordnungsamtes unter www.magdeburg.de zur Verfügung.