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BPOLI MD: 53-Jähriger greift reisenden Polizisten unvermittelt an

Magdeburg (ots) - Mittwoch, den 11. Dezember 2019

Am Dienstag, den 10. Dezember 2019 wurde die Bundespolizeiinspektion Magdeburg gegen 15.40 Uhr über eine körperliche Auseinandersetzung am Magdeburger Hauptbahnhof informiert. 

Zuvor kam ein Regional-Express aus Erfurt am Hauptbahnhof Magdeburg an. Unter den aussteigenden Fahrgästen befanden sich auch ein 37-jähriger Reisender in Uniform, der demnach als Polizist erkennbar war sowie ein 53-jähriger Mann. Beide verließen den Zug nach Ankunft am Bahnsteig 4 und begaben sich in Richtung Bahnhofstunnel. Auf dem Treppenabgang drehte sich der 53-jährige Mitreisende abrupt um und schlug dem Beamten unvermittelt mit der Faust ins Gesicht. In der anderen Hand hielt er ein verbotenes Butterflymesser, welches glücklicherweise nicht zum Einsatz kam. Der Geschädigte verlor aufgrund des unerwarteten Angriffs das Gleichgewicht und stürzte. Er erlitt eine Prellung und leichte Schürfwunden im Gesicht. Dennoch konnte er weitere Schläge abwehren, den Mann überwältigen und bis zum Eintreffen der alarmierten Bundespolizisten am Boden fixieren. 

Die hinzueilenden Bundesbeamten nahmen den Mann vorläufig fest und verbrachten ihn sowie den Geschädigten und eine Zeugin für die weiteren polizeilichen Maßnahmen in die Diensträume der Bundespolizei am Hauptbahnhof. Auf dem Weg dorthin versuchte der Tatverdächtige sich mehrfach erfolglos aus dem Festhaltegriff zu lösen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und der Sicherstellung des Messers wurde der 53-Jährige aufgrund seiner ernsthaften Verhaltensstörungen in ein umliegendes Krankenhaus eingewiesen. 

Den bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretenen Deutschen erwarten unter anderem Anzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und eines Verstoßes nach dem Waffengesetz. Bei der Überprüfung seiner Personalien im Fahndungssystem der Polizei wurden weiterhin zwei Ersuchen der Staatsanwaltschaften Göttingen und Marburg festgestellt. Sie benötigten den aktuellen Aufenthaltsort sowie die Wohnanschrift des Mannes wegen anderer Ermittlungsverfahren. Hierbei ging es um ein weiteres Körperverletzungsdelikt sowie um Erschleichen von Leistungen. Die Staatsanwaltschaften wurden durch die Bundespolizei entsprechend unterrichtet.