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Bundestag

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 11. Dezember 2019

  1. Grünes Licht für Waffenrechtsnovelle
  2. Gesetzentwurf zur Vergleichsmiete
  3. Unzureichende Versorgung für Obdachlose
  4. Grünen-Anträge abgelehnt


01. Grünes Licht für Waffenrechtsnovelle

Inneres und Heimat/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat den Weg für die von der Regierungskoalition geplanten Änderungen beim Waffenrecht frei gemacht. Mit den Stimmen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion votierte das Gremium am Mittwochvormittag für den Regierungsentwurf des "Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes" (19/13839) in modifizierter Fassung. Dagegen stimmten die AfD- und die FDP-Fraktion, während sich die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten. Die Vorlage steht am Freitag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Mit der Neuregelung soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, die die Kennzeichnungsanforderung für Schusswaffen und deren wesentliche Teile erweitert. Ferner fordert sie laut Bundesregierung von den Mitgliedstaaten, eine umfassende Rückverfolgbarkeit aller Schusswaffen und ihrer wesentlichen Teile sicherzustellen.

Um zu verhindern, dass Extremisten legal in den Besitz von Schusswaffen gelangen können, soll künftig Mitgliedern verfassungsfeindlicher Vereinigungen die Waffenerlaubnis auch dann verweigert beziehungsweise entzogen werden, wenn die betreffende Vereinigung nicht verboten ist. Die Waffenbehörden werden verpflichtet, bei jeder Zuverlässigkeitsüberprüfung eine Regelanfrage an den Verfassungsschutz zu richten, der wiederum die Waffenbehörden auch über nachträglich begründete Bedenken gegen die Zuverlässigkeit zu informieren hat.

Weitere Regelungen betreffen etwa den Bedürfnisnachweis für den Erwerb beziehungsweise fortbestehenden Besitz von Schusswaffen. Ferner sollen unter anderem die Länder bei der Errichtung von Waffenverbotszonen nicht mehr auf kriminalitätsbelastete Orte beschränkt sein.

Die CDU/CSU-Fraktion sprach von einem "guten Ergebnis" einer langen Debatte über die Novelle. Sie hob zugleich hervor, dass die Neuregelung zu einem Gewinn für die Sicherheit in Deutschland führen werde.

Die SPD-Fraktion bekräftigte das Ziel, Verfassungsfeinde möglichst weitgehend zu entwaffnen. Sie betonte zugleich, dass es gelungen sei, den Interessen von Sportschützen gerecht zu werden.

Die AfD-Fraktion kritisierte, dass sich große Teile der Vorlage auf politischem Aktionismus begründeten. So bestehe für die vorgesehene Regelanfrage beim Verfassungsschutz keine Notwendigkeit.

Die FDP-Fraktion bemängelte, dass keine Alternativen zur Regelanfrage erwogen worden sein. Auch wandte sie sich mit Hinweis auf eine etwaige Zunahme anlassloser Personenkontrollen gegen die Regelung zu Waffenverbotszonen.

Die Fraktion Die Linke unterstrich die Notwendigkeit, Waffenbesitz bei Rechtsextremisten einzudämmen. Mit Blick auf die Regelung zu Waffenverbotszonen nannte sie es wichtiger, individuelle Waffenverbote stärker zum Tragen kommen zu lassen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies darauf, dass es sowohl bei Rechtsextremisten als auch bei Dschihadisten Bestrebungen gebe, sich zu bewaffnen. Sie begrüßte zudem die Regelanfrage als gut und richtig.



02. Gesetzentwurf zur Vergleichsmiete

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/MWO) Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD nahm der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf seiner 73. Sitzung am Mittwoch den Regierungsentwurf eines Gesetzes an, mit dem der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre verlängert werden soll (19/14245). Wie es in dem Entwurf heißt, werden dadurch kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes geringere Auswirkungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete haben. Auf Wohnungsmärkten mit stark steigenden Angebotsmieten werde dies zu einem gedämpften Anstieg führen. Ein Antrag der Grünen zum besseren Schutz der Mieter vor steigenden Mieten (19/14369) wurde abgelehnt.

In der Debatte verteidigten Abgeordnete der Koalitionsfraktionen den Entwurf als guten Kompromiss und Teil eines Paketes zum Schutz des Mietwohnungsmarkts. Während die Unionsfraktion solide Leitplanken im Mietrecht sieht, sich aber gegen eine immer stärkere Regulierung auf Kosten des Wohnungsneubaus aussprach, verdeutlichte die SPD, dass es ihrer Meinung nach weiteren Handlungsbedarf gebe. Die Grünen halten den Gesetzentwurf nicht für ausreichend, um dessen Ziele zu erreichen. Kritik kam auch von den anderen Oppositionsparteien.

Erneut von der Tagesordnung abgesetzt wurden gegen den Widerstand der Oppositionsfraktionen Gesetzentwürfe von AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Netzwerkdurchsetzungsgesetz (19/81,19/204, 19/21819/5950). Vor allem aus der FDP kam heftige Kritik, die Fraktion warf der Koalition vor, über Jahre hinweg die Willensbildung zu diesem Thema zu verweigern. Vertreter von CDU/CSU und SPD wiesen den Vorwurf zurück und verwiesen auf einen bevorstehenden eigenen Gesetzentwurf und die am 12. Dezember auf der Tagesordnung des Bundestages stehende Plenardebatte zu dem Thema.

as Gremium, das unter der Leitung seines stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) tagte, lehnte zwei Anträge der AfD zu den Themen "Freiheit im Internet - Bürgerrechte stärken" (19/10172) und "Upload-Filter verhindern, Freiheit der Meinungsäußerung gewährleisten" (19/9969) sowie einen Antrag der FDP zur Durchsetzung der Unwirksamkeit eines Abtretungsverbots auf europäischer Ebene (19/15044) ab.

Die Abgeordneten beschlossen die Einbeziehung eines Gesetzentwurfs der Fraktion Die Linke zur Stärkung der Kinderrechte im Grundgesetz (19/10622) in einer von den Grünen beantragten und bereits beschlossenen öffentliche Anhörung zu dem von der Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf (19/10552). Ein Termin für die Anhörung wurde nicht festgelegt. Beschlossen, aber nicht terminiert, wurde eine öffentliche Anhörung zu dem gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Einfügung des Merkmals sexuelle Identität in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes (19/13123).

Anträge der AfD zur Durchführung von Anhörungen zu Gesetzentwürfen der Fraktion zur Aufhebung des Nutzungszwangs im elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten (19/13735), zur Änderung des Grundgesetzes zum Schutz der Bargeldnutzung (19/14761) und zur Änderung des Strafgesetzbuches - Gesetz zur strafrechtlichen Harmonisierung von Paragraf 252 Strafgesetzbuch (19/14764) wurden abgelehnt.



03. Unzureichende Versorgung für Obdachlose

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Die medizinische Versorgung von Obdachlosen ist nach Einschätzung von Gesundheits- und Sozialexperten unzureichend. Bestehende Hilfseinrichtungen für Betroffene seien unterfinanziert und auf ehrenamtliches Engagement angewiesen, erklärten die Experten am Mittwoch bei einem Fachgespräch im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Nach Ansicht der Fachleute müssen Finanzierung und Versorgungsstrukturen deutlich verbessert werden.

Die aus Peru stammende Kinderchirurgin Jenny De la Torre Castro, die sich mit ihrer Stiftung um Obdachlose in Berlin kümmert, schilderte die Verzweiflung der Betroffenen und die Ausweglosigkeit aus dem Obdachlosen-Teufelskreis. Viele Obdachlose hätten keinen Zugang zur Regelversorgung und kämen mit oft schweren Krankheiten und Verletzungen in Rettungsstellen, um anschließend gleich wieder auf der Straße zu landen.

Betroffene litten unter offenen Beinen, Knochenbrüchen, Läusen, Hautkrankheiten oder Bronchitis, aber auch unter psychischen Erkrankungen und Angststörungen. Hinzu kämen Drogen und Alkohol. Manche Obdachlose seien hoch verschuldet und auf der Suche nach Hilfe mit der Bürokratie überlastet. Auch in Obdachlosenheimen sei die Situation oft sehr schwierig. Die Ärztin versicherte nach langjähriger Erfahrung, kein Mensch sei freiwillig auf der Straße.

Sabine Bösing von der BAG Wohnungslosenhilfe sagte, die meisten Obdachlosen seien auf umfassende medizinische Hilfe angewiesen, da sie unter schwierigsten Umständen lebten. Wichtig seien Angebote, um Betroffenen den Weg zurück in die Regelversorgung zu ermöglichen. Obdachlose könnten keine Zusatzleistungen kaufen oder Zuzahlungen entrichten. Auf der Straße hätten Obdachlose ein deutlich höheres Sterberisiko.

Auch Bernhard Gibis von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sagte, die Regelversorgung sei für Obdachlose nicht gemacht. Um Betroffenen zu helfen, seien zahlreiche Ärzte ehrenamtlich im Einsatz. In manchen Bundesländern gebe es mobile Einheiten zur Versorgung von Wohnungslosen. Die Betroffenen bräuchten aber nicht nur medizinische Hilfe, denn viele hätten außerdem unterschiedlichste soziale Probleme.

Wichtige Hilfsangebote für Obdachlose werden von kirchlichen Sozialverbänden organisiert. Kai-Gerrit Venske von der Berliner Caritas sprach von einem anwachsenden Problem. Wichtig seien der Ausbau von niedrigschwelligen Hilfsangeboten und deren gesicherte Finanzierung. Ein Problem sei die Bezahlung von Medikamenten in Ambulanzen. Für psychisch kranke und suchtkranke Obdachlose müsse ferner die Unterstützung ausgebaut werden.



04. Grünen-Anträge abgelehnt

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/LBR) Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit haben am Mittwochmorgen zwei Anträge der Grünen abgelehnt. Ein Antrag der Fraktion zum Vorsorgeprinzip als Innovationsmotor (19/9270) wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der FDP und der AfD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke abgelehnt.

In dem Antrag forderten die Grünen die Bundesregierung auf, klarzustellen, "dass das Vorsorgeprinzip an sich und sein Verfassungsrang auf EU-Ebene nicht in Frage gestellt werden dürfen". Das Vorsorgeprinzip verpflichte zu einem "vorausschauenden und verantwortlichen Umgang mit Lebensgrundlagen", sagte eine Vertreterin der Fraktion. Es gebe jedoch die Sorge, dass das Prinzip mehr und mehr in Frage gestellt und geschwächt werde. Von der Bundesregierung erwarte die Fraktion daher ein klares Bekenntnis zum Vorsorgeprinzip.

In der Diskussion im Ausschuss betonte eine Vertreterin der CDU/CSU-Fraktion, dass das Prinzip für die Union nicht zur Disposition stehe. Eine Vertreterin der SPD sagte, dass das Vorsorgeprinzip nicht auf Innovationen reduziert werden dürfe. Kritik kam auch von der AfD-Fraktion. Die FDP-Fraktion sagte, die Verengung auf das Vorsorgeprinzip stelle "einen zu geringen Innovationsmotor" dar. Man sehe eine schleichende Aushöhlung des Vorsorgeprinzips und damit auch des Verbraucherschutzes, sagte hingegen ein Vertreter der Linken.

Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der Grünen zum Thema 30 Jahre Grünes Band (19/14382). Dagegen stimmten CDU/CSU, SPD, AfD und FDP, die Linke enthielt sich. Darin hatte die Fraktion die Bundesregierung aufgefordert, das gesamte Grüne Band in Deutschland als "Nationales Naturmonument" auszuweisen und so "den Erhalt und weiteren Ausbau zu unterstützen". Das Ziel sei der vollständige Lückenschluss, damit ein durchgehender Lebensraumverbund ohne Störungen entstehen könne, führte eine Vertreterin der Fraktion den Antrag aus. Dies umfasse auch, dass "Gedenk-, Erinnerungs- und Lernorte entlang des Grünen Bandes" unterstützt werden sollen.

Grundsätzliche Unterstützung für das Vorhaben kam von allen Fraktionen, viele äußerten jedoch den Wunsch nach einer interfraktionellen Initiative. Ein Vertreter der CDU betonte, dass es bei den konkreten Vorhaben in den betroffenen Bundesländern erheblichen Diskussionsbedarf gebe, der, ebenso wie kommunale Belange, stärker berücksichtigt werden müsse. Ein Vertreter der AfD kritisierte die Sprache des Antrags als "geschichtsvergessen" und sagte, dass so "Familien ein zweites Mal enteignet werden könnten." Ein Vertreter der SPD-Fraktion lobte den Antrag als "tolles Projekt für Naturschutz und plädierte dafür, das Anliegen interfraktionell zu klären. Dem schloss sich eine Vertreterin der FDP-Fraktion an. Wenn solch ein Projekt massiv vorangetrieben werde, gebe es die Sorge, dass Sofortmaßnahmen für andere Anliegen wie etwa der Schutz des Waldes darunter leiden könnten, sagte ein Vertreter der Linken-Fraktion.


Foto: Bundesregierung / Bergmann