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Heizkostenabrechnung 2.0: Verbrauchswerte werden per Funk übertragen und sind jederzeit online einsehbar

Donnerstag, den 5. Dezember 2019

(djd). Einmal im Jahr flattert sie in den Briefkasten: Die Heizkostenabrechnung bedeutet für manche Verbraucher Geld zurück, für andere wiederum eine saftige Nachzahlung - abhängig davon, wie viel geheizt wurde. Im Rahmen der novellierten Energie-Effizienz-Richtlinie der Europäischen Union (EED) soll sich dies künftig ändern, indem die Verbraucher früher über ihren Wärmeverbrauch informiert werden. Die wegen der anstehenden Umsetzung der EED zu erwartende veränderte Gesetzgebung wird aller Voraussicht nach fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler sowie unterjährige Verbrauchsinformationen auch für Nutzer und Mieter vorsehen. Dies soll beim Energiesparen unterstützen.

Zeit und Kosten sparen

Nutzer und Mieter können als Konsequenz auf der Basis der aktuellen Verbrauchsdaten ihr Verhalten jederzeit anpassen und optimieren. Für die Ablesung müssen sie zudem selbst nicht mehr im Haus sein. Der Vermieter wiederum hat die Verbrauchsinformationen für die Heizkostenabrechnung pünktlich vorliegen. So lassen sich bei Auszug eines Nutzers oder dem Verkauf einer Wohnung die Verbrauchswerte zeitnah und fehlerfrei erfassen. Dies ist nicht nur für beide Seiten komfortabel, sondern reduziert auch den Verwaltungs- und Zeitaufwand. Als einer der ersten Anbieter auf dem Markt hat beispielsweise Techem die Funktechnik bei Heizkostenverteilern eingeführt und ständig erweitert und modernisiert. Ob Heizkostenverteiler, Wasserzähler oder sogar Rauchwarnmelder: Mittels Mobilfunk werden die aktuellen Ablesewerte an das Messdienstunternehmen übertragen, und die Bewohner können über gesicherte Online-Tools umgehend Einblick in ihren Verbrauch erhalten.

Flexibel reagieren

Die Informationspflicht für Wärme- und Wasserkosten nach der EED und die Bestimmungen des Datenschutzes sind damit erfüllt, die Energieabrechnung lässt sich schneller erstellen und die nötige Transparenz ist jederzeit gegeben. Hausverwalter, Wohnungsunternehmen und Vermieter müssen den Aufwand der Umstellung nicht scheuen, denn dies übernimmt der Energiedienstleister aus Eschborn für seine Kunden. Unter www.techem.de wird die Funktionsweise der unkomplizierten Erfassung des Energie- und Wasserverbrauchs erklärt.

Bild: Dank einer neuen EU-Richtlinie sollen die Heizkosten künftig transparenter werden, und die mollig warme Wohnung lässt sich ohne böse Überraschung am Jahresende genießen.

Foto: djd/Techem/Getty