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Peter Altmaier

„Umweltbonus wird bis Ende 2025 verlängert und deutlich erhöht“

Montag, den 18. November 2019

Heute hat das Bundeskabinett den Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie über die Änderung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes elektrisch betriebener Fahrzeuge behandelt. Dazu wird die bestehende Förderrichtlinie (Umweltbonus) bis zum Jahr 2025 verlängert und die Einzelförderung beim Erwerb von Elektrofahrzeugen erhöht. Die Kaufprämie wird bei Fahrzeugen bis 40.000 Euro Nettolistenpreis um 50 Prozent und darüber hinaus bis zu einer Grenze von 65.000 Euro Nettolistenpreis um 25 Prozent steigen. Damit wird ermöglicht, weitere rund 650.000 bis 700.000 Elektrofahrzeuge zu fördern. Die Industrie wird sich weiterhin paritätisch daran beteiligen.

Der Umweltbonus ist eine Maßnahme, die dabei unterstützt, dass sich Elektrofahrzeuge im Markt verbreiten. Der Wandel in Richtung einer nachhaltigen und klimaschonenden Mobilität soll zugleich bezahlbar sein und von Nutzerinnen und Nutzern akzeptiert werden. Dazu bedarf es flankierender wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen. Hierzu zählt insbesondere die im Jahr 2016 eingeführte und bislang bis Ende 2020 befristete Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus).

Bundesminister Altmaier (Foto): „Das Bundeskabinett hat heute wichtige Weichen dafür gestellt, dass Elektrofahrzeuge immer mehr Einzug in unseren Alltag finden. Die Kaufprämie wird bis Ende 2025 verlängert und deutlich erhöht. Die Kaufprämie wird dabei weiter je zur Hälfte von der Bundesregierung und der Industrie finanziert. Die Bundesregierung wird für diese Maßnahme rund 2 Milliarden Euro bereitstellen.“

Die bestehende Förderung für Neufahrzeuge wird um eine Kaufprämie für junge Gebrauchtfahrzeuge der Fahrzeughersteller bei der Zweitveräußerung ergänzt. Der jeweilige Firmen- beziehungsweise Dienstwagen muss hierfür zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs mindestens 4 und maximal 8 Monate erstmalig zugelassen sein und eine maximale Laufleistung von 8.000 km aufweisen. Die geänderte Förderrichtlinie wird nach beihilferechtlicher Prüfung durch die Europäische Kommission in Kraft treten.