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2019 03 27 roerig

5. „Europäischer Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ am 18. November 2019

Montag, den 18. November 2019

„Empowering children to stop sexual violence“

Missbrauchsbeauftragter Rörig: „Kinder brauchen Erwachsene, die sie ernst nehmen und ihre Selbstbestimmung fördern.“

 
Bereits zum fünften Mal findet am 18. November 2019 auf Initiative des Europarates der „Europäische Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ statt. Unter dem Motto „Empowering children to stop sexual violence“ liegt der Schwerpunkt der Initiative des Europarates in diesem Jahr auf der Stärkung von Kindern.

Eine präventive Erziehungshaltung ist ein wichtiger Baustein für mehr Kinderschutz

Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Johannes-Wilhelm Rörig (Foto), bekräftigt am Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt die Bedeutung einer präventiven Erziehungshaltung für den Kinderschutz: „Kinder können nur gestärkt werden, wenn Erwachsene sie ernst nehmen, ihnen mit Zuneigung und Respekt begegnen und ihre Selbstbestimmung fördern. Alle Erwachsenen sollten sensibel für die Belange von Kindern und Jugendlichen sein und deren Bedürfnisse nicht den eigenen unterordnen. Vor allem aber geht es darum, Mädchen und Jungen in ihrem Alltag zu ermutigen, sie selbst zu sein, ohne die Grenzen anderer zu überschreiten. Eine so verstandene präventive Erziehungs-haltung – in der Familie, aber auch in pädagogischen Einrichtungen – ist ein wesentlicher Schritt für das Empowerment und den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch.“

Damit sich Kinder jemandem anvertrauen können, brauchen sie die grundlegende Erfahrung, dass sich ihre Eltern und weitere Bezugspersonen aus ihrem Umfeld für sie und ihre Sorgen und Nöte interessieren, dass ihre persönlichen Belastungen nicht übergangen werden, sondern Raum bekommen, so Rörig. „Kinder können sich nicht alleine schützen. Sie brauchen Erwachsene, die Verantwortung für den Kinderschutz übernehmen und das heißt auch, ihnen grundsätzlich mit Wertschätzung zu begegnen.“

Mehr als 12.000 Anzeigen zu Kindesmissbrauch im vergangenen Jahr

In Deutschland sind bei den Ermittlungsbehörden im vergangenen Jahr über 12.000 Fälle allein nur für sexuellen Kindesmissbrauch angezeigt worden – das sind über 30 Fälle täglich. Das Dunkelfeld ist um ein Vielfaches größer. Statistisch gesehen sind in jeder Klasse 1 –2 Kinder von sexueller Gewalt betroffen.

Um den vielen Kindern zu helfen, die sexuelle Gewalt erleiden, setzt sich der Unabhängige Beauftragte dafür ein, dass in allen Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche Erwachsenen anvertraut sind, Schutz-konzepte etabliert werden. Dazu gehören zum Beispiel ein Handlungsplan, Beschwerdestellen und Fort-bildungen. Erwachsene müssen wissen, wie Täter und Täterinnen vorgehen, welche Signale betroffene Kinder und Jugendliche aussenden und an wen sie sich bei Vermutung oder Verdacht wenden können.

Rörig: „ Sexuelle Gewalt geschieht nicht an abgeschiedenen Orten, sondern mitten in der Gesellschaft, in der Familie, der Nachbarschaft, in der Schule, im Sportverein, durch Gleichaltrige und auch durch die Nutzung digitaler Medien. Niemand darf wegsehen und darauf hoffen, dass sich andere schon darum kümmern werden. Sexueller Missbrauch geht alle an. Alle sind zum Handeln aufgefordert.“

Rörig bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Forderung, dass Politik und Gesellschaft umfassend in Prävention investieren müssen: „Kinderschutz muss gelebter Alltag werden. Ich halte es für selbstverständlich, dass dafür auf allen Ebenen die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Sparen in diesem Bereich bedeutet Unverantwortlichkeit gegenüber den gefährdeten und betroffenen Mädchen und Jungen.“

Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz

Mit Blick auf den bevorstehenden internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November sagt Rörig: „Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland seit 1992 – aber vollständig umgesetzt ist sie immer noch nicht. Eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz wäre ein deutliches Zeichen, dass den Belangen von Kindern und Jugendlichen auf Augenhöhe und mit Respekt begegnet wird. Eine Gesellschaft, die die Rechte von Kindern und Jugendlichen ernst nimmt, leistet einen wichtigen Beitrag zu mehr Kinderschutz und Schutz vor sexueller Gewalt.“