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MIT Sachsen-Anhalt / Gürth: Belegpflicht ist bürokratischer und ökologischer Unsinn

Samstag, den 16. November 2019

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung in Sachsen-Anhalt (MIT) hat die Einführung einer allgemeinen Bonpflicht als „Ding aus dem Tollhaus“ bezeichnet. „Anstatt sich Gedanken über weniger Bürokratie zu machen, kommt man mit ständig neuen Vorschriften“, so der Landesvorsitzende Detlef Gürth (Foto). Um Datenmanipulationen zu verhindern, tritt ab 1. Januar 2020 eine allgemeine Belegausgabepflicht unter anderem für das Bäckerhandwerk in Kraft. Dann sind deutschlandweit 11.000 Betriebe mit 61.000 Verkaufsstellen verpflichtet, jedem Kunden beim Einkauf einen Bon auszustellen. 

„Nur 3 Prozent der Kunden verlangen einen Bon. Der größte Teil fliegt in den Müll und muss auch noch teuer entsorgt werden. Was das mit Nachhaltigkeit zu tun hat, muss das Bundesfinanzministerium erst einmal erklären“, so Gürth. Allein die Umrüstung bestehender Kassensysteme und die zusätzlichen Kosten pro Filiale und Jahr würden sich im vierstelligen Bereich bewegen. „Die Ausnahmeregelung können sich auch nur Bürokraten ausgedacht haben. Wer gibt beim Bäcker seine E-Mail Adresse ein, um einen digitalen Beleg zu bekommen?“, so Gürth abschließend.