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Bund steht zu seiner Verantwortung bei Integrationkosten

Freitag, den 15. November 2019

Bundestag beschließt Entlastung für Länder und Kommunen bei der Integration von Flüchtlingen

Der Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung das "Gesetz der Bundesregierung zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021" beschlossen. Hierzu erklären die Integrationsbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Nina Warken (Foto), und der zuständige Berichterstatter Alexander Throm:

Nina Warken: "Die Kernarbeit der Integration wird vor Ort von den Kommunen geleistet. Das Gesetz zeigt, dass der Bund die Kommunen nicht im Stich lässt und sich der Belastung insbesondere durch die Nachwirkungen der hohen Zahl anerkannter Asyl- und Schutzberechtigten der Jahre 2015 und 2016 bewusst ist."

Alexander Throm: "Die Länder sind für asyl- und flüchtlingsbedingte Ausgaben zuständig. Sie müssen ihre Kommunen angemessen und auskömmlich mit Finanzen ausstatten. Die starke Beteiligung an diesen Kosten ab 2015 war eine Ausnahme und darf keine selbstverständliche Dauerbeteiligung werden."

Hintergrund:

Länder und Kommunen werden bei den Flüchtlingskosten um rund 6 Milliarden Euro in den nächsten zwei Jahren entlastet. Die größten Posten stellen dabei die Erstattung der Kosten für Unterkunft und Heizung von Flüchtlingen in Höhe von jeweils 1,8 Milliarden Euro und die Integrationspauschale in Höhe von insgesamt 1,2 Milliarden Euro dar. Weiter leistet der Bund unverändert seinen Beitrag zur Finanzierung der Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Höhe von 350 Millionen Euro jährlich 2020 und 2021. Ebenfalls fließen Mittel zur Umsetzung der Ziele des Paktes für den Rechtsstaat in Höhe von 110 Millionen Euro. Für Asylbewerber im Anerkennungsverfahren bleibt die 670-Euro-Pauschale bestehen.

Foto (c) Tobias Koch