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Bundestag

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Do., 14. November 2019

  1. Änderung des Bundesjagdgesetzes
  2. AfD fordert Untersuchungsausschuss
  3. FDP fordert marktbasierten Klimaschutz
  4. Regierung verteidigt Emissionshandel
  5. Gegenäußerung zu Bundesrats-Vorschlägen


01. Änderung des Bundesjagdgesetzes

Ernährung und Landwirtschaft/Antrag

Berlin: (hib/EIS) Die AfD-Fraktion legt einen Antrag zur Änderung des Bundesjagdgesetzes zum Schutz verletzter Tiere (19/15069) vor. Die Bundesregierung wird darin aufgefordert, das Bundesjagdgesetz auf eine rechtssichere Grundlage für jeden Inhaber eines gültigen Jagdscheins samt gültiger Waffenbesitzkarte zu stellen. Ziel soll es sein, dass im Straßenverkehr, durch Riss, zum Beispiel von Wölfen, oder in ähnlicher Weise verletzte Wild-, Weide- oder andere Tiere in genau definierten Lagen von ihren Leiden befreit werden können, sofern dies die schnellste und schonendste Wirkung biete. Um sich nicht der Wilderei, eines Verstoßes gegen das Waffenrecht oder Tierschutzgesetz oder einer versicherungsrechtlichen Pflichtverletzung schuldig zu machen, würden Jäger oft in solchen Situationen kein Risiko eingehen und davon absehen, verletzte Tiere durch einen Fangschuss von ihren Qualen zu erlösen, wenn sie nicht die zuständigen Jagdausübungsberechtigten sind.



02. AfD fordert Untersuchungsausschuss

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antrag

Berlin: (hib/LBR) Die AfD-Fraktion fordert die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu externen Beraterleistungen im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums (BMU). In einem Antrag (19/15068) fordern die Abgeordneten, einen Untersuchungsausschuss bestehend aus elf Abgeordneten einzusetzen, um den Umgang mit externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen nichtstaatlicher Organisationen im BMU von Beginn der 18. Wahlperiode bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses zu untersuchen.

Durch den Untersuchungsausschuss sollen unter anderem die Fragen geklärt werden, welche Vorschriften und Regelungen für die Vergabe von Beratungs- und Unterstützungsleistungen galten, ob es bei der Vergabe von externen Beratungsleistungen zu Rechtsverstößen gekommen sei und welcher Schaden der Bundesrepublik durch diese entstanden sei. Das Ziel sei, dass der Untersuchungsausschuss seine Arbeit "möglichst bis zum 30. Juni 2020 abschließt", um dem BMU zu ermöglichen, die Ergebnisse des Ausschusses noch in dieser Legislaturperiode aufzugreifen, heißt es in dem Antrag.

In der Begründung bezieht sich die Fraktion auf einen Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) vom 29. Oktober 2019, der die Auftragsvergabepraktiken des BMU kritisiert. Der vom BRH geschätzte Aufwand für Unterstützungsleistungen betrage zwischen den Jahren 2014 und 2018 600 Millionen Euro. "Stichproben haben ergeben, dass mindestens die Hälfte davon wahrscheinlich unzulässig" sei, schreibt die Fraktion in dem Antrag weiter. Die Vergabepraxis des BMU sei intransparent und das BMU sei diesbezüglich "offenbar seit Jahren zu keiner Auskunft bereit", schreibt die Fraktion.



03. FDP fordert marktbasierten Klimaschutz

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antrag

Berlin: (hib/LBR) Die FDP-Fraktion fordert, internationale Klimaschutzverpflichtungen einzuhalten und die 25. Weltklimakonferenz zu nutzen, um marktbasierte Klimaschutzmechanismen voranzutreiben. In einem Antrag (19/15052) fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, sich bei der Weltklimakonferenz in Madrid dafür einzusetzen, dass "die notwendigen Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit der Vertragsstaaten bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzziele nach Artikel 6 des Pariser Abkommens geschaffen" werden. Auch solle sie sich dafür einsetzen, dass Anreize zu internationaler Klimaschutzkooperation nicht durch übermäßige Anforderungen und bürokratische Hürden erschwert werden.

Im Antrag fordern die Abgeordneten weiter, sich aktiv für einen gemeinsamen grenzüberschreitenden Handel mit Treibhausgas-Emissionen einzusetzen und sich aktiv an der Entwicklung eines Anreizsystems zu beteiligen, das andere Vertragsstaaten motiviere, sich am europäischen Emissionshandelssystem zu beteiligen.



04. Regierung verteidigt Emissionshandel

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/LBR) Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung (19/15081) zur Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel (19/14949) für Brennstoffemissionen den Vorschlägen nicht zugestimmt.

Die Länderkammer hatte vorgeschlagen, die Regeln für den geplanten CO2-Preis für die Bereiche Wärme und Verkehr zu vereinfachen. Anlagen, die dem europäischen Emissionshandel unterliegen, seien von einem nationalen CO2-Preis auszunehmen, um Doppelbelastungen zu vermeiden. Die Bundesregierung lehnte den Vorschlag mit der Begründung ab, dass sich wegen "abweichender Ansatzpunkte" des Brennstoffemissionshandels und des EU-Emissionshandels Doppelerfassungen nicht vollständig ausschließen ließen. Der Gesetzentwurf enthalte jedoch den Grundsatz, dass Doppelbelastungen von Anlagenbetreibern zu vermeiden seien. Dies könne durch eine Freistellung von der Berichtspflicht geschehen. Auch könnten Doppelbelastungen durch "finanzielle nachträgliche Kompensationen der Zusatzkosten" aus dem nationalen Emissionshandel vermieden werden.

Weiter forderten die Länder die Bundesregierung auf, ab dem 1. Januar 2021 Maßnahmen zur Vermeidung der Verlagerung von CO2-Emissionen in Länder mit weniger strengen Emissionsauflagen (Carbon Leakage) und zum Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu treffen. Diesen Vorschlag lehnte die Bundesregierung mit der Begründung ab, sich für eine Rechtsverordnungsermäßigung entschieden zu haben. Dort wo eine Vermeidung von Carbon Leakage und der Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen durch finanzielle Unterstützung für klimafreundliche Investitionen nicht sichergestellt werden könne, könnten auch Kompensationen erfolgen, schreibt die Bundesregierung.



05. Gegenäußerung zu Bundesrats-Vorschlägen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/LBR) Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung (19/15079) die in der Stellungnahme formulierten Vorschläge des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften (19/14948) weitestgehend abgelehnt.

In der Stellungnahme hatten die Länder die Bundesregierung darum gebeten, zu prüfen, wie das derzeitige System von Steuern, Gebühren, Umlagen und Abgaben im Energiebereich konsolidiert und reformiert werden könne. Dies werde die Bundesregierung im Rahmen der Evaluierung der Umsetzungsgesetze zum Klimaschutzprogramm 2030 im Energiebereich tun, heißt es in der Gegenäußerung.

Die Bundesregierung werde die für die Einhaltung der Jahresemissionsmengen erforderlichen nationalen Maßnahmen im Kabinett beraten und beschließen. Bei allen Umsetzungsmaßnahmen würden die Länder "nach den grundlegenden Regeln beteiligt", heißt es in der Gegenäußerung weiter. Eine Beteiligung auf der vorgelagerten Stufe der Jahresemissionsmengen sei hingegen "nicht sachgerecht."

Auch dem Vorschlag des Bundesrats, dass der Expertenrat für Klimafragen, der Bundesregierung und Bundestag beraten soll, nicht aus fünf, sondern aus sieben sachverständigen Personen aus den Bereichen Klima, Verkehr, Umwelt, Wirtschaft, Verkehr und Soziales bestehen soll, stimmte die Bundesregierung nicht zu. Der Expertenrat solle "als Ganzes die übergreifende Expertise zu den Sektoren" abbilden, schreibt die Regierung. Das Gremium sei daher interdisziplinär, nicht nach Sektoren gegliedert.


Foto: Bundesregierung / Bergmann