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Bundestag

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 13. November 2019

  1. Höhere Steuer auf Flugtickets beschlossen
  2. Prozessbeschleunigung bei Strafverfahren
  3. Entwurf zur Vergleichsmiete umstritten
  4. Entschädigungen von SED-Opfern


01. Höhere Steuer auf Flugtickets beschlossen

Finanzen/Ausschuss

Berlin: (hib/HLE) Flugreisen von deutschen Flughäfen werden vom 1. April nächsten Jahres an teurer werden. Der Finanzausschuss stimmte in seiner Sitzung am Mittwoch unter Leistung der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) dem von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes (19/14339) zu. Für den Entwurf stimmten die Koalitionsfraktionen, während die Fraktionen von AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf ablehnten. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13078) für eine gerechtere Besteuerung im Luftverkehr und für eine Ende der Subventionierung der Branche wurde abgelehnt.

Mit dem Gesetz verfolgen die Koalitionsfraktionen das Ziel, den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen zu verringern und die Bürgerinnen und Bürger zum klimafreundlichen Handeln zu ermuntern. Je nach Entfernung des Flugziels beträgt die Steuer pro Ticket in Zukunft 13,03 Euro (bisher 7,50), 33,01 Euro (bisher 23,43) und 59,43 Euro (bisher 42,18). Die Steuermehreinnahmen sollen im nächsten Jahr 470 Millionen Euro betragen und bis 2023 auf rund 850 Millionen Euro steigen.

In der Aussprache würdigte die CDU/CSU-Fraktion diesen Teil des Klimaschutzpakets. Insgesamt halte man das Ergebnis für angemessen. Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion wies darauf hin, dass Zubringerflüge und Frachtflüge von dem Gesetz ausgenommen seien. Die SPD-Fraktion begrüßte die Steueranhebung. Die Nutzung von Verkehrsmitteln, die weniger oder kein Kohlendioxid ausstoßen würden, müsse gefördert und die anderen müssten verteuert werden. Vor dem Hintergrund, dass Anreize geschaffen werden müssten, andere Verkehrsmittel zu benutzen, sei der Gesetzentwurf "eine gute Sache".

Dem widersprach die AfD-.Fraktion. Den Gesetzentwurf "hätte man lassen sollen", sagte ein Sprecher. Deutschland werde damit den selbst gesetzten Kohlendioxid-Reduktionszielen keinen Schritt näher kommen. Wenn die Steuer überhaupt eine Lenkungswirkung haben werde, dann in dem Sinne, dass Passagiere und Flugverbindungen zu nahe gelegenen ausländischen Flughäfen wie Amsterdam, Wien und Prag abwandern und nicht verstärkt die Bahn benutzen würden.

Auch die FDP-Fraktion kritisierte den "nationalen Alleingang" der Koalition mit der Verteuerung des Luftverkehrs, was einem Angriff auf die Wettbewerbsfähigkeit gleichkomme. Es drohe eine Verlagerung zu ausländischen Flughäfen und Fluggesellschaften.

Dass Flugtickets verteuert werden, geht für die Fraktion Die Linke in die richtige Richtung. Aber wenn die Ungleichheit zwischen den Verkehrsträgern beseitigt werden solle, müsse das Kerosin besteuert werden. Die Steuerbefreiung von Kerosin könne "nicht für alle Ewigkeit" aufrechterhalten werden, so ein Sprecher der Linksfraktion. Gerade auf kürzeren Strecken, wo die Bahn in direkter Konkurrenz mit dem Luftverkehr stehe, falle die Erhöhung der Luftverkehrsteuer zu niedrig aus, wurde kritisiert.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erwartet keine Lenkungswirkung durch die Erhöhung der Steuer, da diese nach Ansicht der Fraktion "eindeutig zu niedrig" ausfällt. Problematisch seien auch das Umsteigerprivileg und die Möglichkeit zur Verrechnung der Steuer mit Emissionszertifikaten.

Ein mit dem Koalitionsentwurf gleich lautender Entwurf der Bundesregierung (19/14938) wurde für erledigt erklärt.



02. Prozessbeschleunigung bei Strafverfahren

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/MWO) Eine Vielzahl von Gesetzentwürfen, Anträgen und Entschließungen haben auf der Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch gestanden. Nach der Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner vom Amt des Ausschussvorsitzenden in geheimer Abstimmung übernahm nach einer kurzen Unterbrechung der stellvertretende Vorsitzende Heribert Hirte (CDU) die Leitung der Sitzung. Ein neuer Vorsitzender, der wieder aus den Reihen der AfD-Fraktion kommen muss, wurde noch nicht benannt.

Zur Abstimmung im Rechtsausschuss als federführendem Gremium standen fünf Gesetzentwürfe. Eine längere Debatte entspann sich zum Gesetzentwurf der Koalition zur Modernisierung des Strafverfahrens (19/1474719/14972). Während Abgeordnete von CDU und SPD die Vorlage für geeignet hielten, eine Prozessbeschleunigung zu erreichen und auf den Zusammenhang mit dem Pakt für den Rechtsstaat hinwiesen, bemängelten Vertreter der Opposition vor allem die Kürze des Gesetzgebungsverfahrens und die Nichtbeachtung der kritischen Ausführungen der Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf. Dieser wurde schließlich in geänderter Fassung gegen die Stimmen von FDP, Linken und Grünen und bei Enthaltung der AfD angenommen. Anträge von FDP (19/14244) und Grünen (19/13515) wurden abgelehnt.

Ebenfalls beschlossen wurden die Regierungsentwürfe für ein Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung (19/13829) und für ein Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren (19/13837). Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen wurde auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrichtlinie (ARUG II) (19/10507) in geänderter Fassung angenommen. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschloss der Ausschuss zudem den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften (19/13828) in geänderter Fassung. Anträge der Opposition (19/1403819/1403719/1402819/14027) zu diesem Thema wurden abgelehnt. Auch bei diesem Entwurf äußerten sich Oppositionsabgeordnete enttäuscht darüber, dass die Expertenanhörung zu dem Thema in dem Entwurf nicht berücksichtigt worden sei. Kritisch merkten sie an, dass die bisher immer wieder verlängerte Notlösung jetzt zu einer Dauerlösung werden solle. Koalitionsvertreter entgegneten, dass es zu einer Verstetigung der Wertgrenze keine Alternative gebe.

Ein Antrag der AfD-Fraktion zur Beschlussfassung über die Abgabe einer Stellungnahme und die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten in den Organstreitverfahren 2 BvE 3/15 und 2 BvE 7/15 vor dem Bundesverfassungsgericht wurde ebenso abgelehnt wie ein Antrag der Fraktion zur Befreiung der Antennengemeinschaften von der Vergütungspflicht für die Kabelweitersendung von Fernseh- und Hörfunksignalen gegenüber Verwertungsgesellschaften (19/5911). Gesetzentwürfe und Anträge von AfD, FDP, Die Linke und Grünen zum Thema Netzwerkdurchsetzungsgesetz (19/81,19/204, 19/21819/5950)) wurden wie auch ein Antrag der AfD zum Thema "Freiheit im Internet - Bürgerrechte stärken" (19/10172) von der Tagesordnung gestrichen.

Ferner legte der Ausschuss Termine für bislang dem Grund nach beschlossene öffentliche Anhörungen fest. Die Anhörung zu dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion für ein Gesetz zur Änderung des Aktiengesetzes (19/8233) soll am 2. März 2020 stattfinden, die Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Grünen zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes mit Blick auf den Einsatz der Bundeswehr im Ausland (19/14025) wurde auf den 13. Januar 2020 terminiert.



03. Entwurf zur Vergleichsmiete umstritten

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung

Berlin: (hib/MWO) Konträre Positionen vertraten die Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz zum Regierungsentwurf eines Gesetzes, mit dem der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre verlängert werden soll (19/14245). Während die Vertreter der Immobilienwirtschaft die Vorlage als kontraproduktiv bezeichneten, hielten Mieterschutzexperten die Neuregelung für geeignet, eine Dämpfung der Mieten zu erreichen.

Mit der Verlängerung sollen dem Entwurf zufolge kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes geringere Auswirkungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete haben. Damit bereits erstellte oder sich in der Erstellung befindliche Mietspiegel auch nach dem Inkrafttreten der Neuregelung anwendbar bleiben, soll es eine Übergangsregelung geben. In die Anhörung einbezogen war ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, wonach unter anderem die ortsübliche Vergleichsmiete auf Basis neuer Mietverträge der letzten 20 statt vier beziehungsweise sechs Jahre berechnet werden soll (19/14369).

Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des Deutscher Mieterbunds, erklärte in seiner Stellungnahme, die seit Jahren stark wachsende Nachfrage nach Mietwohnungen bei gleichzeitiger Stagnation beziehungsweise unzureichender Ausweitung des Wohnungsangebots führe zu extremen Mietsteigerungen bei den Angebotsmieten und dann zwangsläufig bei den Bestandsmieten. Die Ausweitung des Betrachtungszeitraums von vier auf sechs Jahre sei im Ansatz richtig, reiche aber nicht aus, den zu erwartenden Mietpreisanstieg bei den Bestandsmieten wirksam zu dämpfen, betonte Ropertz. Hierzu müssten letztlich alle Bestandsmieten in die Betrachtung der ortsüblichen Vergleichsmiete einbezogen werden. Zumindest aber müsste der Betrachtungszeitraum auf zehn Jahre ausgeweitet werden. Daher begrüße der Mieterbund den Antrag der Grünen.

Wibke Werner vom Berliner Mieterverein schloss sich den Ausführungen Ropertz' an und fügte hinzu, staatliche Regelungen seien erforderlich, da der Markt die Probleme nicht lösen könne. Die zunehmende Anspannung auf den Wohnungsmärkten insbesondere in den Ballungsgebieten habe dazu geführt, dass die Vertragsfreiheit kein hinreichender Garant mehr für gerechte Mieten und einen ausgewogenen Mieterschutz ist. Das Mietpreisrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch bedürfe einer Nachbesserung.

Henrik Solf, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, begrüßte die Erweiterung des Bezugsrahmens für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre ebenfalls. Allerdings wäre es besser, alle Mieten bei der Ermittlung der Vergleichsmieten zu berücksichtigen. Denn nur so würden alle Mieten berücksichtigt, die am Markt gezahlt werden. Die Mieten, die schon lange nicht erhöht worden sind, fänden bei der Ermittlung keine Berücksichtigung. Diese systemwidrige Beschränkung werde mit der Einbeziehung zweier weiterer Jahre zwar gemildert. Konsequent und richtig wäre aber die Einbeziehung aller Mieten.

Der Leiter des Deutschen Instituts für Urbanistik, Carsten Kühl, hält es für legitim, angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt politisch einzugreifen. Eine Verlängerung des Vergleichszeitraums wirke dämpfend und sei grundsätzlich eine adäquate Maßnahmen, sagte Kühl. Diese Maßnahme sei auch zielgenau. Auch die Überleitungsvorschrift sei angemessen. Der Wissenschaftler sprach sich für das Instrument qualifizierter Mietspiegel aus, wobei die Finanzierung noch geklärt werden müsse.

Der Präsident von Haus & Grund Deutschland, Kai H. Warnecke, lehnte die vorgeschlagene Mietpreisregulierung als "Irrweg" ab. Die Häufigkeit der gesetzlichen Eingriffe in das Mietrecht innerhalb der letzten Jahre sei ein Novum und zeuge von einer erschreckenden Planungslosigkeit der Politik im Bereich des Mietrechts, erklärte Warnecke. Im Entwurf sei schon der Bezug auf Angebotsmieten schlicht falsch. Die dort aufgeführten Modellrechnungen widersprächen der Realität, denn sie basierten nur auf Angebotsmieten aus Online-Plattformen, die nur einen höherpreisigen Teilmarkt abbildeten. Darüber hinaus widerlegten zahlreiche aktuelle Studien die Behauptung, dass Angebotsmieten in Ballungszentren beziehungsweise deutschlandweit weiter stiegen. Langfristig werde die Überregulierung des Mietmarktes dazu führen, dass sich die schwächste Vermietergruppe aus dem Wohnungsmarkt zurückzieht. Statt weitere Mietenregulierungen einzuführen, sollte für einzelne Mietergruppen über das Wohngeld eine zielgenaue Förderung stattfinden, schlug Warnecke vor.

Christian Rietschel, Vorsitzender von Haus & Grund Dresden, schilderte die Sicht von nicht professionell tätigen Haus- und Grundeigentümern, also Kleinvermietern. Diese seien gegen die Ausweitung des Betrachtungszeitraumes. Für sich allein genommen könne diese Maßnahme vielleicht verkraftbar sein. Die Summe der Eingriffe der letzten Zeit werde jedoch langsam unerträglich, betonte Rietschel. Viele Kleinvermieter verfügten kaum über größere finanzielle Mittel, um die ständig steigenden Kosten der Immobilie stemmen zu können. Wenn ihnen nun auch noch die Erhöhung der Mieten weitgehend genommen wird, würden viele aufgeben müssen.

Christian Bruch, Bundesgeschäftsführer des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, erklärte, die mit dem Gesetzentwurf beabsichtigte Mietendämpfung widerspreche der gesetzlichen Grundintention, wonach die ortsübliche Vergleichsmiete dem Vermieter ermöglichen solle, die Mieten an die aktuelle Dynamik des Marktes anzupassen. Da bereits eine Vielzahl von Mieten durch staatliche Eingriffe in das Mietrecht gesetzlich gedeckelt sei, sei eine Mietpreisdämpfung bereits jetzt in der ortsüblichen Vergleichsmiete enthalten. Die bloße Mietendynamik in bestimmten Teilmärkten begründe daher auch kein Gesetzgebungsbedürfnis für die Verlängerung des Betrachtungszeitraumes zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Mit dem Entwurf werde versucht, die aktuelle Marktmiete durch möglichst viele alte Mieten weiter zu verzerren, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu entdynamisieren und eine weitere Mietpreisbremse zu installieren. Es fehle auch ein seriöser Nachweis der Ausgangslage.

Der Justiziar des Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GDW), Carsten Herlitz, erklärte, die Verlängerung des Betrachtungszeitraums sei aufgrund des aktuellen Neubaubedarfs gerade im bezahlbaren Segment, in dem aktuell rund 80.000 Sozialwohnungen und 60.000 preisgünstige Mietwohnungen fehlten, das falsche Signal. Dies gelte insbesondere für Forderungen nach einer viel weitergehenden Verlängerung des Betrachtungszeitraums wie im Antrag der Grünen.

Michael Reinke, Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin, äußerte sich aus rechtspraktischer Sicht und erklärte, die beabsichtigte Regelung dürfte geeignet sein, sich geringfügig dämpfend auf die allgemeine Mietzinsbelastung auszuwirken. Aufgrund der allgemeinen Mietentwicklung sei davon auszugehen dass die aus den letzten sechs Jahren ermittelte Vergleichsmiete geringer ausfällt als diejenige, die lediglich Mieten aus den letzten vier Jahren berücksichtigt. An der Erforderlichkeit der Regelung bestünden jedoch Zweifel. Es gebe offensichtlich ein Missverständnis des gesetzlichen Vergleichsmietenbegriffs, sagte Reinke. Denn die Vergleichsmiete werde gerade nicht auf ausschließlicher oder zwingend vorrangiger Grundlage der Neuvermietungsmieten ermittelt, sondern auch unter Heranziehung der im Beurteilungszeitraum geänderten Bestandsmieten. Die Höhe der Bestandsmieten sei jedoch vom aktuellen Marktgeschehen nicht unmittelbar betroffen. Gemessen daran sei der Einfluss der Neuvermietungsmieten auf die Bemessung der ortsüblichen Vergleichsmiete tatsächlich geringer als in den Ausführungen des Gesetzentwurfes angenommen.



04. Entschädigungen von SED-Opfern

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Die ihrer Meinung nach vorhandenen Lücken bei Entschädigungen und Rentenberechnungen von Opfern der SED-Diktatur thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/14722). Die Fragesteller begrüßen darin die im Sommer 2019 vom Bundestag beschlossene Entfristung der Rehabilitierungsgesetze von Opfern der SED-Diktatur, kritisieren aber unter anderem, dass Opferentschädigungen oftmals auf andere Leistungen angerechnet oder an eine Bedürftigkeit der Betroffenen gekoppelt würden. Dies bedeute für diese Opfer des DDR-Unrechts eine unzumutbare Härte und im Ergebnis führe es zu einer Kürzung von Sozialleistungen. Außerdem gebe es 30 Jahre nach Ende der DDR-Diktatur Opfer, denen bis heute eine ihnen beschiedene Entschädigung versagt werde. Die Fragesteller verweisen auf die Bundesratsforderung nach einer entsprechenden Gesetzesanpassung und wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, welche Maßnahmen sie zu beschließen beabsichtigt, um diese Forderung umzusetzen.


Foto: Bundesregierung / Bergmann