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Gesetzesnovelle bringt Verbesserungen für psychisch Kranke in Sachsen-Anhalt

Mittwoch, den 13. November 2019

Sachsen-Anhalts Landesregierung hat die Novelle des Gesetzes über Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt (PsychKG) an den Landtag überwiesen. Zentrale Neuerungen betreffen den flächendeckenden Ausbau der Gemeindepsychiatrie, die Stärkung der Rechte von Betroffenen, den Einsatz von Psychiatriekoordinatoren, die Regelung von Zwangsbehandlungen und Fixierungen sowie zur psychiatrischen Versorgungsstrategie. „Es liegt ein Gesetzentwurf vor, der der Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung in unserem Land Rechnung trägt und echte Verbesserungen für die Menschen schafft, die von einer psychischen Erkrankung betroffen oder bedroht oder mit in Beziehung zu diesen Menschen stehen“, sagte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (Foto). Der Hilfecharakter des Gesetzes werde gestärkt. Daneben gebe der Gesetzentwurf die rechtliche Grundlage, um die Vornahme notwendiger Einweisungen zu ermöglich, wenn akute psychische Erkrankungen vorliegen, die mit einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung verbunden sind.

Im Oktober 2017 hatte das MS auf einer Tagung die Eckpunkte des neuen PsychKG vorgestellt und damit den Auftakt für einen partizipativen Prozess des Novellierungsvorhabens gegeben. An der Novelle, so wie sie jetzt vom Kabinett verabschiedet wurde, haben Fachpersonen aus Bund und Land, die kommunalen Spitzenverbände, Psychiatrieerfahrene und Angehörige mitgewirkt. Parallel wurden mit einem Fachinstitut die psychiatrische Versorgungssituation und die kommenden Bedarfe analysiert. Die Ergebnisse dieser über 200 Seiten umfassenden Studie waren in der vergangenen Woche in Magdeburg bei einem Symposium diskutiert worden.