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Bundestag

Heute im Bundestag: Fahrradmitnahme in Fernverkehrszügen

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Di., 12. November 2019

Fahrradmitnahme in Fernverkehrszügen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Deutschen Bahn AG (DB AG) will das Angebot zur Fahrradmitnahme in ihren Fernverkehrszügen kontinuierlich ausweiten. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/14251) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/13670) hervor. Seit vielen Jahren verfügten die rund 180 Intercity-Züge über Fahrradbereiche, heißt es in der Antwort. Die DB Fernverkehr habe diesen Service auf einige ICE-Baureihen ausgeweitet. Bei allen 59 Triebzügen der ICE-T-Flotte seien Fahrradstellplätze nachgerüstet worden. "Damit können seit April 2019 viele neue und schnelle Direktverbindungen zur Fahrradmitnahme im Fernverkehr angeboten werden", schreibt die Regierung.

Durch neue ICE-4-Züge und neue ECx-Züge würden knapp 60 Prozent der Fernverkehrsflotte bis 2025 über Fahrradstellplätze verfügen, womit alle Fernverkehrsrelationen zur Fahrradbeförderung angeboten werden könnten. Der neue Fernverkehrszug ECx ermögliche an allen Türen einen stufenlosen Einstieg - dies gelte auch für den Fahrradbereich. Bei zukünftigen Fahrzeugbeschaffungen, so heißt es in der Antwort weiter, sollen Fahrradstellplätze vorgesehen werden. Bei der Anzahl der Fahrradstellplätze in Neufahrzeugen orientiere sich die DB Fernverkehr AG an den Vorgaben der Neufassung der EU-Fahrgastrechteverordnung. Diese sehe mindestens acht Stellplätze vor.

Beim ICE-3 würden nach Angaben der DB AG nachträglich keine Flächen zur Fahrradmitnahme kapazitätsneutral geschaffen, teilt die Bundesregierung mit. Aufgrund der Grundrissstruktur der ICE-3-Wagen wäre nach Bahnangaben hierfür eine Reduzierung des Sitzplatzangebots erforderlich. Eine Verringerung der Sitzplatzkapazität sei vor dem Hintergrund der bereits heute sehr hohen Auslastung nicht möglich. Hinzu kämen sehr aufwändige bauliche Eingriffe, da die Durchgangsbreite zwischen Einstieg und Fahrgastraum nicht für das regelmäßige Ein- und Ausladen von Fahrrädern ausgelegt sei.

Lastenräder bleiben der Vorlage zufolge weiterhin von der Mitnahme in Fernverkehrszügen ausgeschlossen. Sie seien länger und breiter als herkömmliche Fahrräder und stellten ein Risiko für die Betriebssicherheit dar, indem sie die einzuhaltende Durchgangsbreite und den zur Verfügung stehenden Raum überschreiten, heißt es zur Begründung. Zudem verhinderten die Aufbauten eine sichere Befestigung der Räder. Ein einfaches, gefahrfreies Ein- und Ausladen der Lastenräder werde durch deren Schwerpunkt, der nicht in der Mitte, sondern hinten liege, erschwert. Sobald eine oder mehrere Stufen überwunden werden müssen, könne es zudem zu Problemen beim Einstieg kommen. "Dadurch werden die Haltezeiten überschritten, was sich wiederum negativ auf die Pünktlichkeit des Zuges auswirkt", schreibt die Bundesregierung.


Foto: Bundesregierung / Bergmann