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CO2-Bepreisung: Bundesrat sieht Korrekturbedarf

Plenarsitzung des Bundesrates am 08.11.2019

Angesichts der von der Bundesregierung geplanten CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr warnt der Bundesrat vor wachsender Bürokratie. Der damit verbundene zusätzliche Aufwand der Unternehmen könne ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen. Die Regeln sollten deshalb vereinfach werden.

Doppelbelastungen vermeiden

Außerdem fordert der Bundesrat, Doppelbelastungen für Unternehmen zu vermeiden. Anlagen, die dem europäischen Emissionshandel unterliegen, seien deshalb vom nationalen CO2-Preis auszunehmen.

Sichergestellt werden muss nach Ansicht der Länder auch, dass die Kosten aus dem Erwerb der Zertifikate nicht durch höhere Brennstoffpreise undifferenziert an alle Abnehmer weitergegeben werden.

Grundlegende Reform erforderlich

Darüber hinaus bekräftigen die Länder ihre Forderung nach einer Reform der Energiesteuern, -umlagen und -abgaben. Um die Klimaschutzziele besser zu erreichen, müsse das derzeitige System grundlegend überarbeitet werden (siehe auch TOP 45 a).

Belastungen für die Länder berücksichtigen

Ähnlich wie in ihrer Stellungnahme zum Bundes-Klimaschutzgesetz kritisieren die Länder erneut, dass die finanziellen Auswirkungen des Klimaschutzpakets auf die Länder und Gemeinden nicht berücksichtigt wurden. Sie wiederholen ihre Forderung, dass die Bundesregierung zeitnah Gespräche aufnimmt, um die Verteilung der Mehr- und Mindereinnahmen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zu klären.

Das ist im Gesetzentwurf vorgesehen

Das geplante Brennstoffemissionshandelsgesetz der Bundesregierung verpflichtet Unternehmen, die mit Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Benzin, Kohle und Diesel handeln, für den Treibhausgas-Ausstoß, den ihre Produkte verursachen, ab 2021 ein Zertifikat zu erwerben: Hierfür zahlen sie den CO2-Preis.

CO2-Preis auf Verschmutzung

Er startet mit zehn Euro pro Tonne. Bis 2025 steigt der Preis stufenweise auf 35 Euro an. Ab 2026 müssen die Verschmutzungsrechte ersteigert werden. Der Preis bildet sich dann am Markt. Es soll einen Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 35 Euro und einem Höchstpreis von 60 Euro geben.

Begrenzte Gesamtmenge

Die Gesamtmenge der Zertifikate wird entsprechend den Klimazielen begrenzt. Maßgeblich sind die Emissionen, die laut EU-Lastenteilung für die jeweiligen Sektoren in dem Jahr in Deutschland noch erlaubt sind.

Nationales und europäisches System stehen nebeneinander

Das neue nationale Emissionshandelssystem steht neben dem europäischen Emissionshandelssystem. Es soll Anreize setzen, auf klimaschonende Technologien wie Wärmepumpen und Elektromobilität umzusteigen, mehr Energie zu sparen und erneuerbare Energie zu nutzen.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie sie einschließlich ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weiter. Parallel zum Bundesrat hat auch der Bundestag den Gesetzentwurf am 8. November 2019 in erster Lesung beraten.