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Heute im Bundesrat: Grünes Licht für Reform der Psychotherapeutenausbildung

Plenarsitzung des Bundesrates am 08.11.2019

Der Bundesrat hat am 8. November 2019 der Reform der Psychotherapeutenausbildung zugestimmt. Damit können Universitäten und gleichgestellte Hochschulen ab dem Wintersemester 2020 einen eigenen Studiengang Psychotherapie anbieten.

Die Eckdaten des Studiengangs

Er soll sich in ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium gliedern, das mit einer bundeseinheitlichen staatlichen Prüfung endet. Wer diese Prüfung besteht, darf als Psychotherapeut arbeiten.

Im Anschluss die Weiterbildung

An das Studium schließt sich eine - nach jeweiligem Landesrecht - organisierte Weiterbildung in stationären oder ambulanten Einrichtungen an. Im ambulanten und stationären Bereich werden die Behandlungsleistungen, die Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW) im Rahmen ihrer Weiterbildung erbringen, von den Krankenkassen vergütet. Mit Abschluss der Weiterbildung können sich Psychotherapeutinnen und -therapeuten ins Arztregister eintragen lassen und sich um eine Zulassung für die Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen bewerben.

Teilweise Änderungen des Bundesrates aufgegriffen

Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung am 26. September 2019 mit zahlreichen Änderungen beschlossen. Dabei hat er auch einige Anregungen des Bundesrates umgesetzt. Hierzu gehört unter anderem eine Regelung, wonach diejenigen, die ihre Ausbildung noch nach den bisherigen Vorschriften abschließen, während ihrer praktischen Tätigkeit eine Vergütung von mindestens 1000 Euro monatlich erhalten. Außerdem beschloss der Bundestag die Förderung ambulanter Krebsberatungsstellen durch gesetzliche und private Krankenkassen.

Finanzierung der Krebsberatungsstellen sicherstellen

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung in einer begleitenden Entschließung auf, die Finanzierung der ambulanten Krebsberatungsstellen möglichst schnell abschließend zu regeln. Mit der vom Bundestag beschlossenen Regelung seien nur 40 Prozent der Kosten ambulanter Krebsberatungsstellen gedeckt, erklärt er.

Versorgung schwer psychisch Kranker nicht gefährden

Kritisch sehen die Länder die Neuregelungen zur Vergütung der Psychiatrischen Institutsambulanzen: Sie fürchten, dass sie die ambulante Versorgung schwer psychisch kranker Patientinnen und Patienten gefährden. Sollte sich das bestätigen, dann müsse die Bundesregierung die entsprechende Regelung rückgängig machen.

Gegen Personalmindestschlüssel in stationären Einrichtungen

Darüber hinaus wendet sich der Bundesrat dagegen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss in stationären Einrichtungen bettenbezogene Personalmindestschlüssel für Psychotherapeuten festlegen soll. Ein solcher Schlüssel werde den unterschiedlichen Therapiebedarfen nicht gerecht und nehme den Kliniken die erforderliche Flexibilität, ihr Personal fachlich und ökonomisch sinnvoll einzusetzen. Die Bundesregierung solle diese Regelung deshalb wieder streichen, fordert die Entschließung.

Unterzeichnung, Verkündung, Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Anschließend wird es im Bundesgesetzblatt verkündet. Die neuen Ausbildungsvorschriften treten zum 1. September 2020 in Kraft.

Bundesregierung entscheidet über Entschließung

Die Entschließung wird ebenfalls der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift und eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.