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Bundes-Klimaschutzgesetz: Länder fordern grundlegendere Reformen

Plenarsitzung des Bundesrates am 08.11.2019

Der Bundesrat hat am 8. November 2019 zum Entwurf für ein Bundes-Klimaschutzgesetz Stellung genommen, mit dem die Bundesregierung erstmals ein konkretes Ziel zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes verankert: Bis 2030 soll er um mindestens 55 Prozent sinken.

Abgabensystem im Energiebereich grundlegend überarbeiten

Die Länder warnen allgemein davor, dass die zügige Umsetzung der hierfür beabsichtigen Maßnahmen wie CO2-Bepreisung, Erhöhung der Flugabgabe und steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung nicht dazu führen darf, dass grundlegende Reformen zurückgestellt werden. Das bestehende System von Steuern und Abgaben im Energiebereich werde den heutigen Anforderungen durch Energiewende und Klimaschutz nicht mehr gerecht. An die Bundesregierung appellieren die Länder deshalb, das System umfassend zu überarbeiten.

Höherer Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor

In ihrer Stellungnahme unterstreichen die Länder, dass gerade im Verkehrssektor ein größerer Anteil erneuerbarer Energien erreicht werden muss. Hierfür müsse die Entwicklung marktreifer Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellen-Antrieb weiter forciert sowie der Aufbau einer Wasserstoff-Tankstellen-Infrastruktur in Deutschland gefördert werden. Eine kurzfristige Lösung zur Reduktion des Treibhausgasaustoßes sieht der Bundesrat in der Nutzung von Biogas als Treibstoff. So könnten mit Methangas betriebene Lkw einen klimafreundlichen Güterverkehr ermöglichen.

Finanzielle Auswirkungen des Klimapakets klären

Deutliche Kritik übt der Bundesrat daran, dass sich der Bund über die finanziellen Auswirkungen der geplanten Klimaschutzmaßnahmen nicht mit Ländern und Gemeinden verständigt hat. Faktisch erhalte der Bund erhebliche Mehreinnahmen, während auf die Länder und Gemeinden ausschließlich finanzielle Mehrbelastungen zukämen, betont er. Er erwarte deshalb, dass die finanziellen Auswirkungen zwischen Bund und Ländern geklärt werden, bevor das erste Gesetz des Klimapakets verabschiedet ist. Die Bundesregierung solle hierfür zeitnah Gespräche mit Bund, Ländern und Gemeinden aufnehmen. Darüber hinaus fordert der Bundesrat mehr Mitsprache durch die Länder bei der näheren Ausgestaltung des Gesetzes.

Geplant sind: Emissionsbudgets für die Sektoren

Damit die Bundesrepublik ihr Klimaziel nicht erneut verfehlt, definiert das Bundes-Klimaschutzgesetz neben dem Gesamtreduktionsziel auch, wieviel CO 2 jeder einzelne Sektor bis 2030 noch ausstoßen darf. Für die Jahre ab 2030 sollen die zulässigen Emissionswerte dann per Rechtsverordnung festgelegt werden.

Unabhängiger Expertenrat begleitet Datenerhebung

Das Bundesumweltamt erhält den Auftrag, die genauen Emissionsdaten in den einzelnen Bereichen wie Energiewirtschaft oder Verkehr jährlich zu ermitteln. Veröffentlicht werden sie im März des Folgejahres. Ein unabhängiger Expertenrat begleitet die Erhebung.

Sparziel nicht erreicht: Sofortprogramm

Erfüllt ein Sektor seine gesetzlich vorgegebenen Ziele nicht, muss das zuständige Bundesministerium der Bundesregierung innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen. Bevor die Bundesregierung über die darin vorgeschlagenen Maßnahmen entscheidet, werden sie vom Expertenrat geprüft. Zulässig ist in diesem Zusammenhang auch, die Emissionsdaten sektorübergreifend zu verrechnen.

In eigener Sache

Außerdem bestimmt der Gesetzentwurf, dass die Bundesverwaltung ab 2030 klimaneutral organisiert ist.

Wie es weitergeht

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald sie sich dazu geäußert hat, leitet sie sie einschließlich ihrer Gegenäußerung an den Bundestag weiter. Dort wurde der Gesetzentwurf bereits am 25. Oktober 2019 in erster Lesung beraten.