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Video-News: KLIMASCHUTZ: Landwirte klagen gegen die Bundesregierung

Donnerstag, den 31. Oktober 2019

In der Verwaltungsstreitsache

VG 10 K 412.18

verschiedener Privatpersonen
sowie Greenpeace e.V.,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Günther,

gegen

die Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit,
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte Köhler & Klett Partnerschaft von Rechtsanwälten mbH,

hat das Verwaltungsgericht Berlin Termin zur mündlichen Verhandlung auf

Donnerstag, den 31. Oktober 2019, 10.00 Uhr

im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 0416 (Plenarsaal), anberaumt.

Gegenstand des Verfahrens: Klimaklage gegen die Bundesregierung

Die von drei Familien von Öko-Bauern und dem Umweltverband Greenpeace erhobene Klage richtet sich auf die Einhaltung des Klimazieles 2020, die Treibhausgas-Emissionen in Deutschland bis 2020 gegenüber dem Jahre 1990 um 40 % zu reduzieren. Deutschland wird dieses Ziel voraussichtlich verfehlen. Die Kläger stellen sich auf den Standpunkt, entsprechende Kabinettsbeschlüsse seien keine bloßen politischen Willensbekundungen, sondern juristisch verbindliche Rechtsakte, auf die sie sich berufen könnten. Entsprechende Verpflichtungen der Bundesregierung ergäben sich auch aus der so genannten Lastenteilungsentscheidung der EU. Darüber hinaus machen die Kläger eine Verletzung ihrer Grundrechte und einen Verstoß gegen das so genannte Untermaßverbot geltend. Die Bundesregierung habe Maßnahmen unterlassen, die verfassungsrechtlich als Mindestmaß an Klimaschutz geboten seien.