header-placeholder


image header
image
money glut 432688 960 720

Schwarzbuch 2019: Sangerhausen - Dubioser Grundstücksdeal mit Millionenschaden

Dienstag, den 29. Oktober 2019

Der Bund der Steuerzahler veröffentlichte am 29. Oktober 2019 sein „Schwarzbuch – Die öffentliche Verschwendung 2019/2020“. 

Sachsen-Anhalt Fall 2:

Die Mitteldeutschen Fahrradwerke in Sangerhausen, kurz Mifa genannt, sind ein Begriff. Weit mehr als 10 Millionen Fahrräder wurden im volkseigenen Betrieb ab 1950 bis zur Wende gebaut. Nach der Deutschen Einheit ging die Entwicklung zunächst weiter. 2004 geht Mifa sogar an die Börse. 

Nachdem 2014 finanzielle Probleme sichtbar wurden, versuchte der Landkreis MansfeldSüdharz der angeschlagenen Mifa-AG zu helfen. Wesentliche Teile des Betriebsgrundstücks wurden im April 2014 für 5,7 Mio. Euro vom Landkreis angekauft und an Mifa zurückvermietet. Durch den Sale-and-lease-back-Vertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren und einer Mietrate von 648.000 Euro jährlich sollte langfristig der Kaufpreis refinanziert werden. Der Vertrag stand von Anfang an auf tönernen Füßen, da ein schlüssiges Sanierungskonzept für das Unternehmen nicht erkennbar war. So musste die Grunderwerbsteuer von 285.000 Euro vom Landkreis gleich mit übernommen werden, obwohl laut Kaufvertrag die Mifa-AG zur Zahlung verpflichtet war. 

Schon im September 2014 kommt es zur ersten Insolvenz. 

Im Januar 2017 ging Mifa zum zweiten Mal Pleite. 

Damit platzten schöngerechnete und blauäugige Träume. Aber auch finanzielle Blasen und Ungereimtheiten wurden bekannt. Der Insolvenzverwalter macht sein Job und verlangte vom Landkreis die Rückgabe des Grundstücks und einen Teil der gezahlten Mieten. Begründung: Zum Zeitpunkt des Grundstücksverkaufs sei bereits absehbar gewesen, dass die Mifa-AG faktisch pleite sei. Nach einem Rechtsstreit entschied das OLG im Mai 2019, dass der Landkreis die Betriebsflächen an die insolvente Mifa zurückgeben muss. Zusätzlich soll der Landkreis von den 1,7 Mio. Euro bis 28. Februar 2017 erhaltenen Mieten insgesamt 274.000 Euro zurückzahlen. 

Und noch mehr pikante Details kommen ans Tageslicht. 

Der marktübliche Verkehrswert des vom Landkreis angekauften Grundstücks beträgt laut einem Gutachten im Januar 2017 tatsächlich nur 1,22 Mio. Euro statt der gezahlten 5,7 Mio. Euro. Der im Jahr 2014 für die angekauften Firmengrundstücke ebenfalls gutachterlich ermittelte Wert war unter Ertragswertgesichtspunkten seinerzeit auf mehr als 6 Mio. Euro hochgerechnet worden. Von einem Gefälligkeitsgutachten ist die Rede. 

Aus der Erfolgsgeschichte eines Fahrradherstellers ist ein Dilemma für den Steuerzahler geworden. Ein schlüssiges, von den tatsächlichen Gegebenheiten ausgehendes Sanierungskonzept für das Unternehmen lag offensichtlich nicht vor. Leichtfertig wurde mit dem Vermögen und dem Geld der Steuerzahler umgegangen. Trotz der anzuerkennenden Bemühungen Fördermittel zurückzuholen und Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen, werden sowohl beim Landkreis als auch beim Land Millionendefizite bleiben. Unverständlich bleibt auch, warum die Landesregierung und die zuständige Kommunalaufsicht zu spät kritische Entwicklungen erkannt und nicht gehandelt haben. Das Argument des Insolvenzverwalters, dass die Mifa-AG zum Zeitpunkt des Grundstücksverkaufs faktisch pleite war, hätte die Alarmglocken bei der Förderpolitik läuten lassen müssen. Selbst die aktuellen Fragen des Bundes der Steuerzahler nach den Schlussfolgerungen aus diesem Vorgang für die Förderpolitik des Landes insgesamt, wollten oder konnten vom Wirtschaftsministerium des Landes nicht beantwortet werden. 

DER BUND DER STEUERZAHLER MEINT 

Es gehört nicht zu den Aufgaben eines Landkreises, Firmen die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, finanziell zu unterstützen. Bei allem Verständnis für das Motiv, Arbeitsplätze zu sichern, bleibt die Tatsache, dass ohne schlüssiges Sanierungskonzept, leichtsinnig und blauäugig gehandelt wurde. Auch die Förderpolitik des Landes hat in diesem Fall versagt. Der erhoffte Erfolg ist ausgeblieben und der Steuerzahler zahlt drauf.