header-placeholder


image header
image
01 MDNEWS rathaus

Neue Abfallgebührensatzung geplant - Stadtrat entscheidet am 5. Dezember

Dienstag, den 22. Oktober 2019

Für Magdeburger Haushalte sollen die Gebühren für die regelmäßige Entleerung der Bioabfallbehälter und der "Biotonne Plus" mit Filterdeckel auch 2020/21 stabil bleiben. Die Restabfallgebühr soll gegenüber den Jahren 2016 bis 2019 um 11 Prozent steigen. Die Gebühren für die Bereitstellung von Containern für die Entsorgung von Sperrmüll, Baustellenabfällen sowie Bau- und Abbruchholz bleiben stabil. Aufgrund von stärken Preissteigerungen für die Verwertung von Grünabfall ist eine Erhöhung der Gebühr für die Grünschnittcontainer geplant. Über die neue Abfallgebührensatzung soll der Stadtratssitzung in seiner Sitzung am 5. Dezember entscheiden.
 
"Magdeburger Haushalte zahlen für die Abfallentsorgung trotz geplanter Steigerung der Restabfallgebühr im Bundesvergleich eine moderate Gebühr", informiert der Beigeordnete für Kommunales, Umwelt und allgemeine Verwaltung, Holger Platz. In Magdeburg landen etwa 40 Prozent der Bioabfälle im Restabfallbehälter. Bei einer besseren Abfalltrennung kann noch gespart werden, denn die im Vergleich zum Restabfall geringere Gebühr für die Biotonne soll beibehalten werden.
 
In Magdeburg zahlt seit 2016 ein Dreipersonenhaushalt mit einer 60-Liter- Restabfalltonne und einer 120-Liter-Biotonne (14-tägliche Leerung) 138,24 Euro im Jahr. Geplant ist eine Anhebung der Restabfallgebühr, wodurch sich eine neue Jahresgebühr von 144,96 Euro ergeben würde. Im Vergleich zu anderen Städten liegt Magdeburg mit den Abfallgebühren trotzdem niedrig. Gebührensteigerungen sind derzeit auch bei anderen Kommunen in der Planung oder bereits beschlossen. Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld steigen die Müllgebühren durchschnittlich um 14 Prozent und im Salzlandkreis sollen es 40 Prozent sein.
 
Warum steigt die Restabfallgebühr in Magdeburg? Gründe hierfür liegen einerseits in allgemeinen Preis- und Tarifsteigerungen, aber auch die Kosten für die Verwertung von Abfällen durch Dritte sind weiter gestiegen. Eine Ausnahme ist hierbei die thermische Verwertung der Restabfälle. Aufgrund eines neuen Vertragsabschlusses mit der MHKW Rothensee GmbH ist die Gebührensteigerung um 3 % geringer ausgefallen, da der Entsorgungspreis unter dem derzeit zu zahlenden Preis für die Entsorgung von Restabfällen liegt.
 
Kalkuliert wurden die Abfallgebühren in Magdeburg für die Jahre 2020 bis 2021. Mit der Restabfallgebühr in der Landeshauptstadt wird auch eine Reihe von Leistungen abgedeckt, die von den Magdeburgern ohne zusätzliche Gebühren in Anspruch genommen werden können. Dies sind insbesondere die zweimalige Sperrmüllabfuhr pro Jahr, die Nutzung des Wertstoffmobils, die Schadstoffentsorgung bis 20 Liter bzw. 20 kg und die Abgabe von bestimmten Kleinmengen an den Wertstoffhöfen bis 0,2 Kubikmeter, bei Grünabfällen und Sperrmüll sogar bis zu einem Kubikmeter. Diese Kleinmengenregelungen für bestimmte haushaltsübliche Abfälle sollen unverändert bestehen bleiben.
 
Was könnte sich bei den Gebühren für eine Containerbestellung ändern? Diese bleiben bei den Containern für Sperrmüll, Baustellenabfällen sowie Bau- und Abbruchholz wie bisher. Für die Container Bodenaushub/ Bauschutt sollen diese sogar um 39 Prozent sinken, da Überdeckungen berücksichtigt werden können.
 
 Aufgrund von stark gestiegenen Kosten für die Grünabfallverwertung der Jahre 2016 zu 2017, aber auch im Jahr 2019 kann die Gebühr nicht mehr stabil gehalten werden. Eine Steigerung gegenüber den Jahren 2016 bis 2019 um 56 Prozent ist geplant.
 
Änderungen sollen die Selbstanlieferung von zugelassenen Abfällen auf der Deponie Hängelsberge der Stadt außerhalb der Kleinmengenregelung betreffen. Künftig ist geplant, die Gebühr bei der Anlieferung von beispielsweise gefährlichen künstlichen Mineralfaserabfällen von 207,30 auf 218,70 Euro pro Tonne anzuheben. Gebührenminderungen sind bei der Anlieferung von Sperrmüll oder belastetem Altholz geplant.
 
Der Abfallwirtschaftsbetrieb hat für den Betrachtungszeitraum der nächsten zwei Jahre die Abfallgebühren nach Kommunalabgabengesetz kostendeckend kalkuliert.
 
Die Abfallgebührensatzung soll in der Stadtratssitzung am 5. Dezember dieses Jahres beschlossen werden.