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Tino Sorge Portrait

Masernschutzgesetz: Diejenigen schützen, die sich nicht selbst schützen können

Donnerstag, den 17. Oktober 2019

Am morgigen Freitag wird das Masernschutzgesetz in den Bundestag eingebracht. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Kinder beim Eintritt in den Kindergarten beide empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten oder Kontakt zu den Kindern haben: Erzieher, Lehrer und medizinisches Personal. 

Der Magdeburger CDU-Bundestagsabgeordnete Tino Sorge begrüßt den Gesetzentwurf:

"Bei Masern handelt es sich um eine heimtückische, aber vermeidbare Krankheit. Es gibt seit vielen Jahren gut wirkende, verträgliche Impfstoffe, die eine Ansteckung verhindern. Leider sind aber die Impfquoten in Deutschland seit Jahren rückläufig. Das bedeutet: Krankheiten, die als fast ausgerottet galten, drohen wieder aufzuflammen. Deshalb werden wir als Gesetzgeber in Berlin jetzt aktiv." "Mit der Entscheidung gegen eine Impfung wird in Kauf genommen, dass jene, die sich nicht selbst schützen können, z.B. Neugeborene oder Kleinkinder angesteckt werden und schwere gesundheitliche Schäden davon tragen können. Das gilt es absolut zu vermeiden! ", so der Gesundheitspolitiker weiter.

Eltern, die ihre schulpflichtigen Kinder nicht impfen lassen, müssen künftig mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen. Nichtgeimpfte Kinder können vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden. Das Bußgeld kann auch gegen Kindergärten und Kindertagesstätten verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen.

Foto (c) Tino Sorge