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Strenger Schutz des Wolfes: „Sachsen-Anhalt geht den richtigen Weg“

Samstag, den 12. Oktober 2019

Landwirtschaftsministerin Dalbert begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofes und sieht die Leitlinie Wolf bestätigt

Magdeburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 10.10.2019 (C-674/17) den strengen Schutzstatus des Wolfes in Europa bestätigt. Die Tötung von Wölfen ist nur in begründeten Ausnahmefällen nötig. Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert (Foto) begrüßt das Urteil:

„Wir gehen in Sachsen-Anhalt den richtigen Weg. Der Wolf steht unter strengem Artenschutz. Wir haben in unserer Leitlinie Wolf genau definiert, unter welchen besonderen Umständen die Entnahme eines Wolfes möglich ist. Ich sehe unsere strengen Regelungen durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes bestätigt. Eine präventive Tötung von Wölfen ohne konkreten Anlass ist nicht erlaubt. Unsere Leitlinie trägt zusammen mit unserer Förderung von präventivem Herdenschutz dazu bei, dass Weidetierhaltung auch mit dem Wolf in unserer Kulturlandschaft möglich ist.“

In Sachsen-Anhalt gilt seit Juli 2017 die Leitlinie Wolf. Ein Wolf darf nur dann getötet werden, wen besondere Gefahren von ihm ausgehen. Dazu gehört das mehrmalige Überwinden von Herdenschutzeinrichtungen oder die Gefährdung eines Menschen. Vor der Tötung sind Maßnahmen zur Vergrämung des verhaltensauffälligen Wolfes zu prüfen. Polizeiliche Maßnahmen nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz bleiben davon unberührt.